Titel Logo
Kalbacher Nachrichten
Ausgabe 44/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung-52. Änderung FNP OT Uttrichshausen_03_11_2023

52. Änderung des Flächennutzungsplanes in Kalbach hier im OT Uttrichshausen

Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalbach hat am 28.09.2023 hat über die Auswertung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen beraten und den vorliegenden Entwurf der 52. Änderung des Flächennutzungsplans im Ortsteil Uttrichshausen gebilligt und die Durchführung der formellen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs.2 BauGB und der Behörden und Träger Öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.2 BauGB beschlossen

Allgemeines Planziel ist hier die Ausweisung einer neuen Straßenverkehrsfläche im Zuge der Verlegung der Landesstraße L 3207 am nördlichen Ortrand des Ortsteils Uttrichshausen, um planungsrechtliche Voraussetzungen zu schaffen für die Ausweisung dieser geplanten Straßenflächen im Zuge der konkreten Bauleitplanung (Bebauungsplan „Verlegung der Landesstraße L 3207“, OT Uttrichshausen).

Da Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, wird hier im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Verlegung der Landesstraße L 3207“ auch die 52. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Geltungsbereichs des Bebauungsplans eingeleitet (§8 Abs. 3 BauGB).

Der räumliche Geltungsbereich der 52. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Uttrichshausen entspricht dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Verlegung der Landesstraße L 3207“. Der Geltungsbereich umfasst eine Gesamtfläche von 21.653 m² (2,16 ha) der nachstehenden Flurstücke in der Gemarkung Uttrichshausen:

-

Flur 3: Flurstücke 14/1, 14/2 und 41/4 sowie 11 tlw., 14/6 tlw., 32/1 tlw., 41/2 tlw., 41/6 tlw., 70/1 tlw.,83 tlw., 84 tlw., 93/1 tlw., 139 tlw.

-

Flur 4: Flurstücke 12 tlw., 14 tlw., 21/1 tlw., 21/2 tlw., 23 tlw. und 24/9 tlw.

Der Geltungsbereich ist der anliegenden Karte zu entnehmen.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) liegt der Entwurf zur 52. Änderung des Flächennutzungsplans im OT Uttrichshausen einschließlich der Begründung mit Umweltsteckbrief öffentlich zu jedermanns Einsicht in der Zeit

vom 13.11.2023 bis einschließlich 13.12.2023

im Rathaus der Gemeinde Kalbach, Bau- und Umweltamt, Hauptstraße 12, 36148 Kalbach aus und wird während folgender Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten, sofern nicht auf einen der genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt:

Mo - Fr

8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Mo & Fr

13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Mi

13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Die Unterlagen der 52. Änderung des Flächennutzungsplans im OT Uttrichshauen können während der Auslegungsfrist auch über die Internetportale:

Gemeinde Kalbach:

www.gemeinde-kalbach.de

Land Hessen:

www.bauleitplanung.hessen.de

Büro KH Planwerk GmbH

https://www.kh-planwerk.de/aktuelles

gemäß § 4a Absatz 4 BauGB eingesehen und heruntergeladen werden.

Stellungnahmen können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde Kalbach, Hauptstraße 12, 36148 Kalbach, innerhalb der Dienststunden der Gemeindeverwaltung Kalbach oder dem Planungsbüro KH Planwerk GmbH, Bahnhofstraße 6 in 99084 Erfurt, vorgebracht werden.

Sollten während des Beteiligungszeitraums Zugangsbeschränkungen ganz oder zeitweise bestehen, gilt hier, eine Einsichtnahme nur nach telefonischer Vereinbarung. Die Zugangsbeschränkungen und die Vereinbarung zur Einsichtnahme sind telefonisch unter folgender Nummer zu erfragen: 06655 / 9654-0.

Gemäß § 4a Abs. 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Die Aufstellung der 52. Änderung des Flächennutzungsplans im OT Uttrichshausen erfolgt im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Verlegung der Landesstraße L 3207“. Somit sind die umweltrelevanten Unterlagen des Bebauungsplanes „Verlegung der Landesstraße L3207“ auch für die 52. Änderung des Flächennutzungsplans gültig.

Folgende Arten umweltrelevanter Informationen sind verfügbar:

-

Umweltbericht gemäß § 2a BauGB. Der Umweltbericht umfasst neben einem einleitenden Kapitel zu den Inhalten, Zielen und Festsetzungen des Bebauungsplanes, der Einordnung des Plangebietes und den in den einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Zielen des Umweltschutzes, eine Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung einschließlich der Maßnahmen zu ihrer Vermeidung, Verringerung bzw. ihrem Ausgleich. Die Betrachtung der umweltrelevanten Schutzgüter umfasst in § 1 Abs.6 Nr.7a-j BauGB u.a. die Schutzgüter Boden und Fläche, Wasser, Klima, Luft, Tiere, Pflanzen, Biologische Vielfalt und Artenschutz, Landschaft, Schutzgebiete, Natura-2000-Gebiete, gesetzlich geschützte Biotope und Lebensraumtypen, Mensch, Gesundheit und Bevölkerung, Kultur- und sonstige Sachgüter, Gebiete zur Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität.

Ferner umfasst der Umweltbericht Angaben zu Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen der Planung, zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung der Planung, zu den in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten sowie zur Überwachung der Umweltauswirkungen, die aufgrund des Bauleitplans auftreten können.

-

Folgende umweltrelevante Stellungnahmen liegen vor, die im Rahmen der Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit eingegangen sind:

  • RP Kassel, FD Gewässerschutz, Wasserversorgung, Altlasten, Bodenschutz (09.08.2023): Hinweise zu Wasserschutzgebieten, oberirdischen Gewässern/Quellen, Bodenschutz sowie Altlasten
  • RP Kassel, Immissionsschutz (09.08.2023): Hinweise zum Immissionsschutz
  • RP Kassel, Regionalplanung (05.09.2023): Hinweise zu Regionalplan und der daraus resultierenden Zulässigkeiten
  • RP Kassel, Bergaufsicht (29.08.2023): Hinweis das keine Belange des Bergbaus entgegenstehen.
  • RP Kassel, Forsten, Jagd (10.08.2023): Hinweis zu Ausgleichsmaßnahmen (Umweltbericht)
  • RP Kassel, Oberirdische Gewässer, Hochwasserschutz (14.08.2023): Hinweise zum angrenzenden Fließgewässer und Gewässerschutz
  • LK Fulda, Gesamtstellungnahme (11.09.2023): Hinweise, Anregungen FD Wasser und Bodenschutz
  • HessenMobil (15.09.2023): Hinweise zu gesetzlichen Vorschriften an Landesstraßen
  • Amt für Bodenmanagement (15.08.2023) – keine Einwendungen

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung einzelner Verfahrensschritte gemäß § 4b BauGB dem Planungsbüro KH Planwerk GmbH übertragen worden sind.

Die Bekanntmachung erfolgt am 03.11.2023 zusätzlich auf der Internetseite der Gemeinde Kalbach unter www.gemeinde-kalbach.de/.

hier: räumlicher Geltungsbereich der 52. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) OT Uttrichshausen, Plan genordet, ohne Maßstab

Kalbach, 03.11.2023

Der Gemeindevorstand

der Gemeinde Kalbach

Mark Bagus

Bürgermeister