Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalbach hat in ihrer Sitzung am 28.09.2023 über die Auswertung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB beraten und den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes „Verlegung der Landesstraße L3207“ im Ortsteil Uttrichshausen gebilligt. Weiterhin wurde die Durchführung der formellen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs.2 BauGB und der Behörden und Träger Öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.2 BauGB beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans „Verlegung der Landesstraße L 3207“ befindet sich am nördlichen Ortsrand von Uttrichshausen und beinhaltet den Umbau des Knotenpunktes der Landesstraße L 3207 / L 3430 und den Neubau der Landesstraße L 3207 bis zum Anschluss an die „Oberkalbacher Straße“. Der Geltungsbereich umfasst eine Gesamtfläche von 21.653 m² (2,16 ha) der nachstehenden Flurstücke in der Gemarkung Uttrichshausen:
| - | Flur 3: Flurstücke 14/1, 14/2 und 41/4 sowie 11 tlw., 14/6 tlw., 32/1 tlw., 41/2 tlw., 41/6 tlw., 70/1 tlw.,83 tlw., 84 tlw., 93/1 tlw., 139 tlw. |
| - | Flur 4: Flurstücke 12 tlw., 14 tlw., 21/1 tlw., 21/2 tlw., 23 tlw. und 24/9 tlw |
Der Geltungsbereich ist der anliegenden Karte zu entnehmen.
Da Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, wird hier im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Verlegung der Landesstraße L3207“ auch die 52. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Geltungsbereichs des Bebauungsplans eingeleitet (§8 Abs. 3 BauGB).
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) liegt der Entwurf des Bebauungsplans „Verlegung der Landesstraße L3207“ einschließlich der zugehörigen Begründung, den Vorhabenplänen und des nach Maßgabe der Anlage 1 zum Baugesetzbuch und den Umweltschutzgütern im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliederten Umweltberichtes sowie die vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen öffentlich zu jedermanns Einsicht in der Zeit
im Rathaus der Gemeinde Kalbach, Bau- und Umweltamt, Hauptstraße 12, 36148 Kalbach aus und wird während folgender Dienststunden bereitgehalten, sofern nicht auf einen der genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt:
| Mo - Fr | 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| Mo & Fr | 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
| Mi | 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
Der Bebauungsplan kann während der Auslegungsfrist auch über die lnternetportale:
| Gemeinde Kalbach: | www.gemeinde-kalbach.de |
| Land Hessen: | www.bauleitplanung.hessen.de |
| Büro KH Planwerk GmbH |
gemäß § 4a Absatz 4 BauGB eingesehen und heruntergeladen werden.
Stellungnahmen können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde Kalbach, Hauptstraße 12, 36148 Kalbach, innerhalb der Dienststunden der Gemeindeverwaltung oder dem Planungsbüro KH Planwerk GmbH, Bahnhofstraße 6 in 99084 Erfurt, vorgebracht werden.
Sollten während des Beteiligungszeitraums Zugangsbeschränkungen ganz oder zeitweise bestehen, gilt hier, dass eine Einsichtnahme nur nach telefonischer Vereinbarung. Die Zugangsbeschränkungen und die Vereinbarung zur Einsichtnahme sind telefonisch unter folgender Nummer zu erfragen: 06655 / 9654-0.
Gemäß § 4a Abs. 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
| Folgende Arten umweltrelevanter Informationen sind verfügbar: | |
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| Ferner umfasst der Umweltbericht Angaben zu Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen der Planung, zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung der Planung, zu den in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten sowie zur Überwachung der Umweltauswirkungen, die aufgrund des Bauleitplans auftreten können. |
| - | Folgende umweltrelevante Stellungnahmen liegen vor, die im Rahmen der Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit eingegangen sind: |
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Abschließend wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung einzelner Verfahrensschritte gemäß § 4b BauGB dem Planungsbüro KH Planwerk GmbH übertragen worden sind.
Die Bekanntmachung erfolgt am 03.11.2023 zusätzlich auf der Internetseite der Gemeinde Kalbach unter www.gemeinde-kalbach.de.
hier: räumlicher Geltungsbereich B-Plan „Verlegung der Landesstraße L 3207“ OT Uttrichshausen, Plan genordet, ohne Maßstab
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Kalbach
Der Bürgermeister