Amt für Bodenmanagement Büdingen
- Flurbereinigungsbehörde -
Bahnhofstraße 33, 63654 Büdingen
Tel.-Nr.: +49 (611) 535 – 7000
Fax-Nr.: +49 (611) 327 605 100
E-Mail: info.afb-buedingen@hvbg.hessen.de
Gz.: 2-BD-05-23-20-01-B-0001#008
Verfahrensnummer: UF2320
Am 12. November 2015 erfolgte die Einleitung des Flurbereinigungsverfahrens Sinntal-Oberzell K 939 nach § 190 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (Bundesgesetzblatt I, S. 2414) in der derzeit geltenden Fassung i.V.m. § 87 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl I S. 546) in der derzeit geltenden Fassung. Die Einleitung erfolgte durch das Hessische Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, aus Anlass der Umsetzung des Bebauungsplanes „K 939 Nordumgehung Sinntal“.
Mit dem 2. Änderungsbeschluss soll der Verfahrenszweck nach §§ 1 und 37 FlurbG erweitert werden. Damit sollen über die Unternehmensziele hinaus Maßnahmen der Landentwicklung durchgeführt werden.
Die Abgrenzung des Verfahrensgebietes bleibt unverändert.
Gemäß § 5 Abs. 1 FlurbG sind vor der beabsichtigten Verfahrenszweckerweiterung die beteiligten Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer in geeigneter Weise über die Ziele, den voraussichtlichen zeitlichen und verfahrensmäßigen Ablauf sowie die voraussichtlich entstehenden Kosten aufzuklären.
Zu Ihrer Information werden am
Donnerstag, dem 20.11.2025
im Zeitraum von 09.00 Uhr bis 17.00 Uhr
im Bürgerhaus, kleiner Saal im OG,
Sinntalstraße 26, 36391 Sinntal-Oberzell
Bedienstete des Amtes für Bodenmanagement Büdingen für diesbezügliche Fragen zur Verfügung stehen.
Weitere Informationen zum Flurbereinigungsverfahren finden Sie auch auf der Internetseite der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation unter der Internetadresse
http://hvbg.hessen.de/UF2320.
Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Adresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.
Büdingen, den 20.10.2025