Amt für Bodenmanagement Büdingen
- Flurbereinigungsbehörde -
Bahnhofstraße 33
63654 Büdingen
Tel. (0611) 535-0, Fax (0611) 327605-111
E-Mail: info.afb-buedingen@hvbg.hessen.de
Büdingen, den 23.10.2023
Gz.: 2-BD-05-23-20-01-B-0004#005
Az.: UF 2320
Im Flurbereinigungsverfahren Sinntal - Oberzell K939, Main-Kinzig-Kreis, findet der Anhörungstermin zur Erläuterung der Ergebnisse der Wertermittlung der Grundstücke gemäß § 32 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der derzeit geltenden Fassung am
Donnerstag, den 07.12.2023 um 09.00 Uhr
im großen Saal im Bürgerhaus Oberzell, Sinntalstraße 26,
in 36391 Sinntal-Oberzell
statt, zu welchem die Beteiligten geladen werden. Die Teilnahme am Termin ist freigestellt.
Zur Einsichtnahme und Auskunftserteilung liegen die Nachweise der Wertermittlung
von Montag, 04.12.2023 bis Mittwoch, 06.12.2023
im kleinen Saal 1.0G im Bürgerhaus Oberzell, Sinntalstraße 26,
36391 Sinntal-Oberzell
von 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 14.30 Uhr zur Einsicht für die Beteiligten aus.
Bedienstete der Flurbereinigungsbehörde werden zur Auskunftserteilung anwesend sein.
Jeder Teilnehmende erhält einen Auszug aus dem Nachweis des Alten Bestandes und ein erläuterndes Merkblatt per Post, in dem die Grundstücke mit Bezeichnung, Größe und Wert nachgewiesen sind. Die Teilnehmenden werden gebeten, die Angaben in den Auszügen zu überprüfen und Unstimmigkeiten oder Veränderungen (z.B. Eigentumswechsel) der Flurbereinigungsbehörde mitzuteilen.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, diese Einwendungen bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der Feststellung der Wertermittlung mündlich oder schriftlich beim Amt für Bodenmanagement Büdingen, Bahnhofstraße 33, 63654 Büdingen zu erheben.
Beteiligte, die an den oben genannten Terminen verhindert sind, können sich durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Bevollmächtigten vertreten lassen. Eine Vollmachtsvorlage ist im Internet unter https://hvbg.hessen.de/UF2320 verfügbar oder kostenlos bei der Flurbereinigungsbehörde erhältlich.
Eine Entschädigung für Zeitversäumnis oder Verdienstausfall durch die Wahrnehmung des Termins kann nicht gewährt werden.
In dem Anhörungstermin am 07.12.2023 werden auch Ausführungen über die weitere Durchführung des Verfahrens, insbesondere über die Abfindungswünsche, Abfindungsvereinbarung und die Zuteilung der neuen Grundstücke sowie Erläuterungen zum Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan gemacht.
Sollten darüber hinaus bei Ihnen Fragen bestehen, können Sie sich gerne an den zuständigen Sachbearbeiter Herrn Höfler (Tel.: (0611) 535-7352, E-Mail: ingo.hoefler@hvbg.hessen.de) wenden.
Die Ladung zum Anhörungstermin am 07.12.2023 wird in der Flurbereinigungsgemeinde Sinntal und in den angrenzenden Städten Bad Brückenau und Schlüchtern sowie in den Gemeinden Kalbach, Motten, Obersinn und Zeitlofs öffentlich bekanntgemacht. Darüber hinaus ist die öffentliche Bekanntmachung im Internet unter https://hvbg.hessen.de/UF2320 abrufbar.