Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert bzw. aktualisiert werden.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.
Kinderreisepässe wurden bisher nur für 1 Jahr ausgestellt. Das liegt daran, dass diese schwach geschützten Dokumente nicht länger als zwölf Monate gültig sein dürfen. Im Gegensatz dazu sind normale, mehrjährig gültige Reisepässe und Personalausweise mit vielen Sicherheitsmerkmale sowie mit einem Chip ausgestattet.
Kinderreisepässe, insbesondere mit Verlängerungen, werden von den Staaten weltweit und teilweise sogar innerhalb der EU nicht mehr überall als Ausweisdokument akzeptiert. Deutschland kann die Anerkennung von Kinderreisepässe durch andere Staaten leider nicht beeinflussen. Hinzukommt, dass einige Staaten bei der Einreise fordern, dass das Ausweisdokumente eine bestimmte Restgültigkeit aufweisen. Dies schränkt die Verwendbarkeit eines Kinderreispasses mit nur 12 Monaten Gültigkeit zusätzlich ein.
Um Familien das Ausweisen von Kindern bei Reisen zu vereinfachen, hat der Gesetzgeber am 12. Oktober 2023 ein Gesetz veröffentlicht, in dem u.a. der Kinderreisepass ab 01.01.2024 abschafft wird. Mit der Abschaffung wird künftig die jährliche Neubeantragung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses, die mit Aufwand für Eltern und Passbehörde verbunden war, nicht mehr nötig.
Mögliche Dokument für Kinder sind ab dem nächsten Jahr ein Personalausweis oder ein Reisepass jeweils mit einer Gültigkeit von 6 Jahren. Dabei sind diese Dokumente mit einem Chip ausgestattet und verfügen über dieselben elektronische Sicherheitsmerkmale wie Dokumente für Erwachsene. Darüber hinaus unterstützt der Chip eine schnelle und sichere Grenzabfertigung bspw. an automatischen Grenzkontrollstationen.
Beachten sollten Sie allerdings, dass sich gerade bei Säuglingen und Kleinstkindern das Gesichtsbild (Aussehen) innerhalb von kurzer Zeit stark verändern kann. Sollte aufgrund einer solchen Veränderung eine Identifizierung über das Lichtbild im Ausweisdokument nicht mehr möglich sein, wird das Ausweisdokument vorzeitig ungültig. Das kann auch schon deutlich vor dem Erreichen der aufgedruckten Gültigkeit sein. In diesem Fall muss rechtzeitig vor Antritt der Reise ein neues Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) beantragt werden.
Grundsätzlich müssen bei Beantragung in der Pass- und Personlausweisbehörde die minderjährigen Kinder anwesend sein, da zum Teil Fingerabdrücke sowie eine Unterschrift benötigt werden. Ebenso ist bei Antragstellung ein aktuelles, biometrischen Passbild vorzulegen.
Der Beantragung eines Ausweisdokuments müssen die sorgeberechtigten Personen zustimmen. Bei gemeinsamer Sorge somit beide Elternteile oder ein sorgeberechtigter Elternteil mit Einverständnis des anderen sorgeberechtigten Elternteils. Hierzu ist eine schriftliche Vollmacht nötig.
Die Gemeinde Kalbach bietet über das „Digitale Rathaus“ die Möglichkeit mit dem Antrag „Voranmeldung Reisedokumente für Kinder“ die notwendigen Daten bereits vorab zu übermitteln. In diesem Zuge wird auch eine Vollmacht erstellt, die Sie bei Beantragung mitbringen können.
Bitte beachten Sie, dass die Dokumente nicht vor Ort ausgestellt werden und sie eine Bearbeitungszeit von ca. 4 Wochen berücksichtigen müssen.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.