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Kalbacher Nachrichten
Ausgabe 46/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Satzung Nachtragshaushalt 2023 Beschlussfassung

Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Kalbach für das Haushaltsjahr 2023

Die nachfolgende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht:

Nachtragshaushaltssatzung

Aufgrund des § 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBI. I S 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBI. I S 90,93), hat die Gemeindevertretung am 28.09.2023 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

erhöht um EUR

vermindert um EUR

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge

gegenüber bisher EUR

auf nunmehr EUR festgesetzt

a)

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

die Erträge

264.900

300.000

15.102.281

15.067.181

die Aufwendungen

516.200

271.500

15.192.226

15.436.926

der Saldo

-251.300

28.500

-89.945

-369.745

im außerordentlichen Ergebnis

die Erträge

0

0

120.000

120.000

die Aufwendungen

0

0

110.000

110.000

der Saldo

0

0

10.000

10.000

b)

im Finanzhaushalt

aus laufender Verwaltungstätigkeit

der Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen

-251.300

28.500

951.978

672.178

aus Investitionstätigkeit

die Einzahlungen

400.000

44.000

1.716.100

2.072.100

die Auszahlungen

560.000

300.000

3.751.150

4.011.150

der Saldo

-160.000

-256.000

-2.035.050

-1.939.050

aus Finanzierungstätigkeit

die Einzahlungen

0

0

500.000

500.000

die Auszahlungen

0

0

521.607

521.607

der Saldo

0

0

-21.607

-21.607

§ 2

Der Gesamtbetrag der bisher vorgesehenen Kredite wird nicht geändert.

§ 3

Der bisherige Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert.

§ 4

Der bisherige Gesamtbetrag der Liquiditätskredite wird nicht geändert.

§ 5

Die Steuersätze für die nachstehende(n) Gemeindesteuer(n) werden nicht geändert.

Steuerart

erhöht um v.H.

vermindert um v.H.

gegenüber bisher v.H.

auf nunmehr v.H.

1.

Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf

0

0

332

332

2.

Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer B) auf

0

0

365

365

3.

Gewerbesteuer auf

0

0

357

357

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wird nicht beschlossen.

§ 7

Der bisherige Stellenplan wird geändert.

Kalbach, den 28.09.2023

Der Gemeindevorstand

gez.

Mark Bagus

Bürgermeister

Die Nachtragshaushaltssatzung mit Plan und Anlagen der Gemeinde Kalbach für das Haushaltsjahr 2023 liegt in der Zeit vom

20.11.2023 bis 28.11.2023

in der Gemeindeverwaltung im Ortsteil Mittelkalbach

Zimmer 106 Abteilungsleitung Kämmerei

Hauptstraße 12 in 36148 Kalbach

während der Dienstzeiten:

Montag bis Freitag

8.00 Uhr - 12.00 Uhr

Mittwoch zusätzlich

13.00 Uhr - 18.00 Uhr

öffentlich zu jedermanns Einsicht aus.

Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin mit Herrn Daniel Klee unter 06655/9654-22 oder per E-Mail an kaemmerei@kalbach.de.

Kalbach, den 17.11.2023

Der Gemeindevorstand

gez.

Mark Bagus

Bürgermeister