1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 39, „Östlich des Hinterkirchweges“ im OT Oberkalbach, Gemeinde Kalbach; Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3 Abs. 2 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalbach hat in ihrer Sitzung am 17.03.2022 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 39 „Östlich des Hinterkirchweges“ im Ortsteil Oberkalbach gemäß §2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 BauGB bekannt gegeben.
Des Weiteren wurde in der Sitzung am 17.03.2022 die Durchführung der formellen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §3 Abs. 2 BauGB und der Träger öffentlicher Belange §4 Abs.2 BauGB beschlossen.
Planziel der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 39 „Östlich des Hinterkirchweges“ im Ortsteil Oberkalbach ist eine vorhandene nicht bebaubare Fläche, welche als öffentliche Grünfläche ausgewiesen ist, als private Gartenfläche umzunutzen und baurechtliche Voraussetzungen zu schaffen für den Bau einer Gartenhütte.
Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans „Östlich des Hinterkirchweges“ im Ortsteil Oberkalbach erfolgt im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB. Dies ist möglich, da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung für die Wiedernutzbarkeit von Flächen in einem bereits ausgewiesen Bebauungsplangebiet (Innengebiet) handelt sowie die Grundfläche des Änderungsbereiches weniger als 20.000 m² beträgt (§13a Abs1 BauGB). Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 3 Abs.2 Satz 1 entsprechend. Weiterhin wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.
Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 39 bezieht sich ausschließlich auf das Flurstück 160/11, der Flur 2 der Gemarkung Oberkalbach und umfasst eine Fläche von 520 m².
Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 39 „Östlich des Hinterkirchweges“ ist der anliegenden Übersichtskarte zu entnehmen.
Der Planentwurf einschließlich der zugehörigen Begründung mit Umweltsteckbrief wird öffentlich zu jedermanns Einsicht
vom 13.02.2023 bis einschließlich 14.03.2023
im Rathaus der Gemeinde Kalbach, Bau- und Umweltamt, Hauptstraße 12, 36148 Kalbach aus und werden während folgender Dienststunden bereitgehalten, sofern nicht auf einen der genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt:
| Mo - Fr | 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| Mo & Fr | 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
| Mi | 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
Der Planentwurf sowie alle wichtigen Informationen und Unterlagen können während der Auslegungsfrist auch über die lnternetportale:
| Gemeinde Kalbach: | www.gemeinde-kalbach.de |
| Land Hessen: | www.bauleitplanung.hessen.de |
| Büro KH Planwerk GmbH |
gemäß § 4a Absatz 4 BauGB eingesehen und heruntergeladen werden.
Stellungnahmen können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde Kalbach, Hauptstraße 12, 36148 Kalbach, innerhalb der Dienststunden der Gemeindeverwaltung vorgebracht werden.
Gemäß § 4a Abs. 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB an ein Planungsbüro übertragen wurde.
Hinweis:
Die Bekanntmachung erfolgt am 03.02.2023 zusätzlich auf der Internetseite der Gemeinde Kalbach unter www.gemeinde-kalbach.de.
hier: räumlicher Geltungs- und Änderungsbereich, genordet, ohne Maßstab