Ab 1. Mai dieses Jahrs gelten in Deutschland neue Vorschriften für die Beantragung von Ausweisdokumenten. Gedruckte Passfotos werden abgeschafft, künftig sind nur noch digitale Bilder erlaubt. Mit dieser Änderung will die Bundesregierung die Digitalisierung und Entbürokratisierung im Passwesen vorantreiben.
Was ändert sich?
Wer ab Mai ein Ausweisdokument beantragt, hat zwei Möglichkeiten für die Erstellung des digitalen Passfotos: In einem zertifizierten Fotostudio, das das Passbild dann zum digitalen Abruf bereitstellt oder im Rathaus an einem eigens dafür aufgestellten Fotoautomaten. Dieser überträgt das Foto dann direkt in den Passantrag.
(Bitte informieren Sie sich vorab beim Fotostudio Ihrer Wahl, ob dieses ihr Lichtbild über einen gesicherten elektronischen Übermittlungsweg an das Passamt senden kann.)
Ebenfalls wird es künftig gegen Aufpreis die Option geben, den beantragten Pass, Personalausweis oder eID-Karte an die Meldeanschrift schicken zu lassen. Möglich wird dies durch eine Änderung im Ausgabeverfahren der PIN-Briefe, die für die Online-Ausweisfunktion nötig sind. Diese werden zukünftig direkt bei der Beantragung ausgegeben. Somit hat man die Möglichkeit mit nur einem Besuch im Rathaus ein neues Dokument zu erhalten.
Zusätzlich wird ein E-Mail-Erinnerungsservice eingeführt. Wer sich registriert, wird rechtzeitig vor dem Ablaufdatum seines Ausweises benachrichtigt
Wer ein neues Dokument beantragen und dafür ein aktuelles biometrisches Lichtbild in Papierform verwenden möchte, muss das neue Dokument bis Ende April beim Passamt der Gemeinde Kalbach beantragt haben.