Hessisches Landesamt für
Bodenmanagement und Geoinformation
- Obere Flurbereinigungsbehörde -
Schaperstraße 16
65195 Wiesbaden
Tel.: +49 (0)611 535 0 Fax: +49 (0)611 535 5309
E-Mail: info.hlbg@hvbg.hessen.de
Gz.: II 2-LA-05-23-20-01-B-0001#002
Verfahrens-Nr.: UF 2320
Gemäß § 8 Abs. 2 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16. März 1976
(BGBl. I S. 546) in der derzeit geltenden Fassung wird der vom Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation erlassene Flurbereinigungsbeschluss vom 12.11.2015 sowie der
durch diesen Änderungsbeschluss im Flurbereinigungsverfahren Sinntal-Oberzell K 939 wie folgt geändert:
Es wird ein Flurbereinigungsverfahren nach § 87 und § 1 FlurbG angeordnet.
Der Verfahrenszweck wird für alle Grundstücke im Verfahrensgebiet nach §§ 1 und 37 FlurbG erweitert.
Durch diesen Änderungsbeschluss wird die Abgrenzung des Flurbereinigungs-
gebietes nicht geändert.
Durch diesen Änderungsbeschluss tritt keine Änderung in der Bezeichnung der Teilnehmergemeinschaft ein.
Die für die Durchführung der Flurbereinigung zuständige Flurbereinigungsbehörde ist das Amt für Bodenmanagement Büdingen, Bahnhofstraße 33, 63654 Büdingen. Die Flurbereinigungsbehörde ist erreichbar per Telefon unter (0611) 535-7000, per Fax unter (0611) 327605-100 oder per E-Mail unter info.afb-buedingen@hvbg.hessen.de.
Dieser Änderungsbeschluss wird in der Flurbereinigungsgemeinde Sinntal und in der angrenzenden Stadt Schlüchtern sowie der Gemeinde Kalbach öffentlich bekannt gemacht. In der angrenzenden Stadt Bad Brückenau und in der angrenzenden Gemeinde Motten wird den Beteiligten dieser Änderungsbeschluss in Abschrift zugestellt.
Darüber hinaus ist der Änderungsbeschluss über die Internetadresse https://hvbg.hessen.de/UF2320 abrufbar.
Gegen diesen Änderungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach seiner
Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden beim
Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation
- Obere Flurbereinigungsbehörde -
Schaperstraße 16, 65195 Wiesbaden.
Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. Der Lauf der Widerspruchsfrist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung.
Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.
Wiesbaden, den 22.12.2025