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Kalbacher Nachrichten
Ausgabe 5/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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AB 2. Änderungsbeschluss - Flurbereinigungsverfahren Sinntal-Oberzell K939

Hessisches Landesamt für

Bodenmanagement und Geoinformation

- Obere Flurbereinigungsbehörde -

Schaperstraße 16

65195 Wiesbaden

Tel.: +49 (0)611 535 0 Fax: +49 (0)611 535 5309

E-Mail: info.hlbg@hvbg.hessen.de

Gz.: II 2-LA-05-23-20-01-B-0001#002

Flurbereinigungsverfahren Sinntal-Oberzell K 939

Verfahrens-Nr.: UF 2320

Öffentliche Bekanntmachung

2. Änderungsbeschluss

1. Anordnung der Änderung der Verfahrensart

Gemäß § 8 Abs. 2 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16. März 1976

(BGBl. I S. 546) in der derzeit geltenden Fassung wird der vom Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation erlassene Flurbereinigungsbeschluss vom 12.11.2015 sowie der

  1. Änderungsbeschluss des Hessischen Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation (HLBG) vom 14.09.2018

durch diesen Änderungsbeschluss im Flurbereinigungsverfahren Sinntal-Oberzell K 939 wie folgt geändert:

Es wird ein Flurbereinigungsverfahren nach § 87 und § 1 FlurbG angeordnet.

Der Verfahrenszweck wird für alle Grundstücke im Verfahrensgebiet nach §§ 1 und 37 FlurbG erweitert.

2. Flurbereinigungsgebiet

Durch diesen Änderungsbeschluss wird die Abgrenzung des Flurbereinigungs-

gebietes nicht geändert.

3. Teilnehmergemeinschaft

Durch diesen Änderungsbeschluss tritt keine Änderung in der Bezeichnung der Teilnehmergemeinschaft ein.

4. Flurbereinigungsbehörde

Die für die Durchführung der Flurbereinigung zuständige Flurbereinigungsbehörde ist das Amt für Bodenmanagement Büdingen, Bahnhofstraße 33, 63654 Büdingen. Die Flurbereinigungsbehörde ist erreichbar per Telefon unter (0611) 535-7000, per Fax unter (0611) 327605-100 oder per E-Mail unter info.afb-buedingen@hvbg.hessen.de.

5. Bekanntmachung

Dieser Änderungsbeschluss wird in der Flurbereinigungsgemeinde Sinntal und in der angrenzenden Stadt Schlüchtern sowie der Gemeinde Kalbach öffentlich bekannt gemacht. In der angrenzenden Stadt Bad Brückenau und in der angrenzenden Gemeinde Motten wird den Beteiligten dieser Änderungsbeschluss in Abschrift zugestellt.

Darüber hinaus ist der Änderungsbeschluss über die Internetadresse https://hvbg.hessen.de/UF2320 abrufbar.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Änderungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach seiner

Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden beim

Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

- Obere Flurbereinigungsbehörde -

Schaperstraße 16, 65195 Wiesbaden.

Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. Der Lauf der Widerspruchsfrist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung.

Datenschutz

Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.

Wiesbaden, den 22.12.2025

Hessisches Landesamt für
Bodenmanagement und Geoinformation
- Obere Flurbereinigungsbehörde -
Im Auftrag
gez. Schön (Bodenordnungsdezernentin)