Wahlberechtigt bei den Kommunalwahlen 2026 sind alle Personen, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens sechs Wochen in Kalbach ihren Hauptwohnsitz haben und entweder die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU-Mitgliedstaates besitzen.
Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben, wenn sie einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen.
Anfang Februar werden die Wahlbenachrichtigungen verschickt und bis spätestens 22. Februar 2026 ausgeliefert. Die Wahlbenachrichtigung informiert Sie über die anstehende Kommunalwahl, in welchem Wahllokal Sie im Wählerverzeichnis stehen und daher am Wahlsonntag dort wählen können. Auf der Rückseite ist der Briefwahlantrag abgedruckt. Wenn Sie bis zum 22. Februar 2026 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, nehmen Sie bitte Kontakt zum Wahlamt auf. Wir prüfen dann, ob Sie im Wählerverzeichnis stehen.
Wer schon vor dem Wahltermin seine Stimme abgeben möchte, kann die Briefwahlunterlagen ab Montag, 02.Februar 2026 wie folgt beantragen:
Der späteste Termin zur Beantragung der Briefwahlunterlagen ist der Freitag, 13. März 2026 bis 13:00 Uhr. Nachträgliche Beantragungen sind nur in Ausnahmefällen (z.B. plötzliche Erkrankung) möglich.
Briefwahlunterlagen dürfen durch eine andere Person nur abgeholt werden, wenn eine schriftliche Vollmacht vorgelegt wird. Die Vollmacht muss auch bei Ehegatten/Lebenspartner vorgelegt werden. Sie können dafür die Eintragungen auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung benutzen. Bitte beachten Sie, dass ein Bevollmächtigter nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten darf.
Ihr Wahlbrief muss spätestens um 18 Uhr am Wahlsonntag dem Wahlamt der Gemeinde Kalbach vorliegen, da zu diesem Zeitpunkt die Wahlhandlung abgeschlossen ist und mit der Auszählung der Stimmen begonnen wird. Später eintreffende Wahlbriefe können nicht mehr für die Ergebnisermittlung berücksichtigt werden.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen das Wahlamt gerne zur Verfügung.
Gemeinde Kalbach, Wahlamt, Hauptstraße 12, 36148 Kalbach Telefon: 06655-9654-0 E-Mail: buergerbuero@kalbach.de