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Kalbacher Nachrichten
Ausgabe 51/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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11. Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung (EWS) der Gemeinde Kalbach

Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93), der §§ 37 bis 40 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) in der Fassung vom 14.12.2010 (GVBl I S. 548), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28.07.2023 (GVBl S. 473, 475), der §§ 1 bis 5 a), 6 a), 9 bis 12 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24.03.2013 (GVBl I S. 134), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.07.2023 (GVBl S. 582) der §§ 1 und 9 des Gesetzes über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserabgabengesetz - AbwAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.01.2005 (BGBl. I S. 114), zuletzt geändert durch Artikel 1 und Artikel 2 der Verordnung vom 25.05.2023 (BGBl. I S. 357) und der §§ 1 und 2 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz (HAbwAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 09.06.2016 (GVBl S. 70), zuletzt geändert durch Artikel 1 und Artikel 2 des Gesetzes vom 25.05.2023 (GVBl. S 357), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalbach in der Sitzung am 12.12.2024 folgende Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung (EWS) beschlossen:

Artikel I

1. § 24 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

§ 24 Gebührenmaßstäbe und -sätze für das Einleiten von Niederschlagswasser

(1)

Gebührenmaßstab für das Einleiten von Niederschlagswasser ist die bebaute und künstlich befestigte Grundstücksfläche, von der das Niederschlagswasser in die Abwasseranlage eingeleitet wird oder abfließt. Im Zeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2026 wird pro Quadratmeter eine Gebühr von 0,40 € jährlich erhoben.

2. § 26 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

§ 26 Gebührenmaßstäbe und -sätze für das Einleiten von Schmutzwasser

(1)

Gebührenmaßstab für das Einleiten häuslichen Schmutzwassers ist der Frischwasserverbrauch auf dem angeschlossenen Grundstück. Im Zeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2026 beträgt die Gebühr pro m³ Frischwasserverbrauch bei zentraler Abwasserreinigung in der Abwasseranlage 3,94 €.

3. § 26a Satz 3 erhält folgende Fassung:

§ 26a Gebührenmaßstäbe und -sätze für die Grundgebühr für die Schmutzwasserbehandlungsanlagen

Die Grundgebühr beträgt pro angefangenen Kalendermonat bei Messeinrichtungen mit einer Verbrauchsleistung:

a.

bis zu 5cmb/h - QN 2,5

= 5,50 EUR,

b.

von mehr als 5cmb/h bis zu 6 cmb/h - QN 6

= 13,75 EUR,

c.

von mehr als 6cmb/h bis zu 10 cmb/h - QN 10

= 22,00 EUR,

d.

von mehr als 10 cmb/h bis zu 15 cmb/h - QN 15

= 34,37 EUR.

Artikel II

Die Änderungssatzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Kalbach, den 12.12.2024

Der Gemeindevorstand der

Gemeinde Kalbach

Mark Bagus

Bürgermeister