Über viele Jahre hinweg, veröffentlichten wir in den Kalbacher Nachrichten Alters- und Ehejubilare mit Angabe des Geburtstages / des jeweiligen Ehejubiläums, des Vor- und Familiennamens und dem Ortsteil des Wohnsitzes.
Veröffentlicht wurden Altersjubiläen ab dem 70. Geburtstag in 5er Schritten, jeder auf den 100. Geburtstag folgende Geburtstag sowie Ehejubiläen ab dem 50. Hochzeitstag.
Ab dem neuen Jahr 2025 werden aus datenschutzrechtlichen Gründen Alters- oder Ehejubiläen nur noch mit vorheriger schriftlicher Einwilligung veröffentlicht.
Das Formular zur Einwilligung in die Veröffentlichung stellen wir Ihnen in der ersten Ausgabe der Kalbacher Nachrichten im neuen Jahr zur Verfügung und kann dann ebenfalls über die Homepage der Gemeinde Kalbach abgerufen werden.
Selbstverständlich können Sie jederzeit ohne eine Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruch Gebrauch machen und Ihre erteilte Einwilligung für die Zukunft widerrufen.
Für Rückfragen steht Ihnen das Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!