In der Gemeinde Kalbach ist das Schiedsamt, bestehend aus der Schiedsperson sowie der stellvertretenden Schiedsperson (m/w/d) neu zu besetzen.
Die Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätig und werden von der Gemeindevertretung der Gemeinde Kalbach in der Sitzung im März 2023 für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich. Die gewählten Schiedspersonen treten ihr Amt erst an, wenn sie von der Leitung des zuständigen Amtsgerichtes bestätigt, verpflichtet oder vereidigt sind.
Für dieses Ehrenamt können sich Bürger und Bürgerinnen aus der Gemeinde Kalbach bewerben, wenn sie mindestens 30 Jahre und höchstens 70 Jahre alt sind und nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sind. Sie dürfen nicht unter Betreuung stehen und müssen die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter haben.
Die Aufgaben der Schiedspersonen bestehen in der Durchführung von außergerichtlichen Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen. Ziel ist eine gütliche Einigung zwischen den Parteien.
Zu den Bereichen in denen die Schiedspersonen tätig werden gehören zum Beispiel:
Als Organ der Rechtspflege muss die Schiedsperson stets unabhängig sein und sich neutral verhalten. Sie hat die Interessen aller Betroffenen zu beachten. Eine Anteilnahme an den zu verhandelnden Sachen, eine ausgeprägte Bereitschaft zum Zuhören sowie Freude und Geschick an und in der Verhandlungsführung sind weitere wichtige Voraussetzungen für eine erfolgreiche Tätigkeit. Darüber hinaus sollte die Schiedsperson über die Fähigkeit verfügen, ein Schiedsamt zu organisieren und notwendige Formulare anzuwenden.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger senden bitte bis 28.02.2023 eine Kurzbewerbung (Anschreiben und Lebenslauf) an bewerbung@kalbach.de. Bei Fragen steht Ihnen die stellvertretende Schiedsperson Frau Manuela Weiß unter Tel.: 06655-965413 gerne zur Verfügung.