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Kalbacher Nachrichten
Ausgabe 6/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Ortsübliche Bekanntmachung TR-Anlage Uttrichshausen

nach § 74 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 HVwVfG

Planfeststellungsbeschluss für die Erweiterung der Tank- und Rastanlage Uttrichshausen-West im Zuge der Bundesautobahn (BAB) A 7 zwischen dem Autobahndreieck Fulda und der Anschlussstelle Bad Brückenau bei Betr.-km 579,4 in der Gemarkung der Gemeinde Kalbach

hier: Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses

Nach § 24 Abs. 13 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in der Fassung vom 28.06.2007 (BGBl. I S. 1206), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409), in Verbindung mit den §§ 17 ff. des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in der Fassung vom 28.06.2007 (BGBl. I S. 1206), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.11.2018 (BGBl. I Nr. 2237), in Verbindung mit § 76 Abs. 1 und §§ 73 ff. des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (HVwVfG) in der Fassung vom 15. Januar 2010 (GVBl. I S. 18), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 78, 81), ist auf Antrag der Bundesrepublik Deutschland, ursprünglich vertreten von Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement – Standort Fulda –, nunmehr vertreten durch die Autobahn GmbH des Bundes, vom 10. Oktober 2019 der Plan für das oben genannte Vorhaben mit den sich aus den Violetteintragungen in den Planunterlagen ergebenden Änderungen und Ergänzungen, vom damaligen Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen durch Planfeststellungsbeschluss vom 11. Januar 2024 – Az.: VI 6-C-061-k-04-2.204#001 festgestellt worden.

Die Zustellung des Planfeststellungsbeschlusses erfolgt durch öffentliche Bekanntmachung gemäß § 74 Abs. 5 HVwVfG i. V. m. § 3 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) in der Fassung vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041), zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 344), indem der verfügende Teil des Planfeststellungsbeschlusses, die Rechtsbehelfsbelehrung und ein Hinweis auf die Auslegung nach § 74 Abs. 4 Satz 2 HVwVfG im amtlichen Veröffentlichungsblatt der zuständigen Behörde und außerdem in örtlichen Tageszeitungen, die in dem Bereich verbreitet sind, in dem sich das Vorhaben voraussichtlich auswirkt, bekannt gemacht wird. Der Planfeststellungsbeschluss mit einer Rechtsmittelbelehrung sowie der festgestellte Plan werden zur Ersetzung der Auslage für die Dauer von zwei Wochen in der Zeit vom

13. Februar 2024 bis einschließlich 26. Februar 2024

im Internet zur allgemeinen Einsicht veröffentlicht. Die Veröffentlichung im Internet erfolgt im Verwaltungsportal des Landes (https://verwaltungsportal.hessen.de à Unternehmen à Bauen und Immobilien à Bauplanung/Bauverfahren à Informationen à Planfeststellungsbeschluss zur Erweiterung der Tank-und Rastanlage Uttrichshausen-West).

Als zusätzliches Informationsangebot gemäß § 3 Abs. 2 PlanSiG liegt der geänderte Plan in der Zeit vom 13. Februar 2024 bis einschließlich 26. Februar 2024 bei der Gemeinde Kalbach, Hauptstraße 12, 36148 Kalbach während der Dienststunden, sofern nicht auf einen der genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt

Montag bis Freitag

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Montag und Freitag

von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Mittwoch

von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Hinweis gem. § 74 Abs. 5 Satz 3 HVwVfG

Der Planfeststellungsbeschluss gilt mit dem Ende der Auslegungsfrist allen Betroffenen und denjenigen gegenüber, die Einwendungen erhoben haben, als zugestellt (§ 74 Abs. 5 Satz 3 HVwVfG).

Allgemeiner Hinweis:

Die Abhandlung der Einwendungen Privater erfolgte im Planfeststellungsbeschluss aus datenschutzrechtlichen Gründen in anonymisierter Form unter Verwendung der Bezeichnungen aus dem Anhörungsverfahren. Rückfragen im Zusammenhang der Entschlüsselung können an die E-Mail-Adresse: poststelle@wirtschaft.hessen.de (möglichst unter Nennung des Referats VI 6 als Adressat) gerichtet werden oder während der zusätzlichen Auslegung bei der Gemeinde Kalbach, Hauptamt, Hauptstraße 12, 36148 Kalbach, unter Vorlage eines Lichtbildausweises erfragt werden.

Wiesbaden, den 29 Januar 2024

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie
Verkehr, Wohnen und ländlicher Raum
VI 6-C-061-k-04-2.204#001