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Kalbacher Nachrichten
Ausgabe 6/2025
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Informationsblatt Grundsteuer 2025

Wichtige Informationen zu Ihrem Abgabenbescheid 2025

Anfragen zur Grundsteuerreform 2025

Wie hoch sind die Hebesätze für die Grundsteuer 2025?

Mit Beginn des Jahres 2025 tritt die Grundsteuerreform in Kraft und die Gemeinde Kalbach hat die Hebesätze entsprechend des neuen Grundsteueraufkommens gesenkt und veröffentlicht. Die Gemeindevertretung hat die neuen Sätze von 360 Prozent auf 245 Prozent für die Grundsteuer A sowie von 365 Prozent auf 250 Prozent für die Grundsteuer B festgelegt.

Muss ich in 2025 mehr oder weniger Grundsteuer als bisher zahlen?

Bei der Neufestsetzung kommt es zu Verschiebungen: Manche steuerpflichtigen Personen werden künftig mehr und andere weniger Grundsteuer zahlen als bisher. Die neuen Hebesätze können nicht mit denen anderer Kommunen verglichen werden, da sie auf unterschiedlichen Bodenrichtwerten und örtlichen Verhältnissen basieren.

Warum gibt es die Grundsteuerreform?

Die bisherige Grundsteuer basiert auf Einheitswerten, die seit 1964 unverändert waren. Die Anpassung war notwendig, weil sich die Werteverhältnisse seitdem stark verändert haben. Infolgedessen erklärte das Bundesverfassungsgericht die Verwendung der veralteten Werte als verfassungswidrig.

Beispielrechnung

Nachfolgende Grafik des Hess. Ministeriums der Finanzen zeigt beispielhaft auf, wie der neue Grundsteuerwert gemäß dem Hessischen Grundsteuergesetz ermittelt wurde:

Kann ich Widerspruch gegen den Abgabenbescheid einlegen?

Im Zusammenhang mit der Grundsteuer kann beispielsweise bei einem im Bescheid falsch angegebenen Hebesatz oder eine falsche Übernahme des Messbetrags aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes Widerspruch gegen den Abgabenbescheid der Gemeinde Kalbach eingelegt werden. Diesen richten Sie bitte an: Gemeinde Kalbach, Hauptstraße 12, 36148 Kalbach.

Sofern sich die Bedenken jedoch ausschließlich gegen die Höhe des Grundsteuerwerts oder Messbetrags richten, ist der Einspruch gegen den Grundsteuermessbescheid beim Finanzamt Fulda zielführend. Denn die Gemeinde ist bei Erlass des Grundsteuerbescheids strikt an den Inhalt des Grundsteuermessbescheids des Finanzamtes gebunden. Das Finanzamt Fulda erreichen Sie unter folgender Telefonnummer: (0661) 96100.

Ich habe ein Widerspruchsverfahren gegen den Grundsteuermessbescheid / Grundsteuerwertbescheid beim Finanzamt Fulda laufen, muss ich dann die Grundsteuer an die Gemeinde Kalbach zahlen?

Sofern beim Finanzamt Fulda ein Einspruch gegen den Grundsteuermessbescheid eingelegt wurde, entbindet dieser nicht von der rechtlichen Verpflichtung, die Grundsteuer an die Gemeinde zu zahlen. Soweit ein Einspruch beim Finanzamt Fulda erfolgreich ist, wird der Grundsteuerbescheid der Gemeinde automatisch geändert und eine womöglich zu viel gezahlte Grundsteuer selbstverständlich erstattet.

Wer kann mir bei Fragen weiterhelfen?

Für Fragen, die den Abgabenbescheid für 2025 betreffen, steht die Kämmerei zu den Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung persönlich oder telefonisch unter (06655) 9654-24 sowie per E-Mail unter martina.haendler@kalbach.de gerne zur Verfügung.

Bei Fragen zum Grundsteuermessbescheid bzw. zur Höhe Ihres Grundsteuermessbetrages, wenden Sie sich bitte direkt an das Finanzamt Fulda.

Bitte beachten Sie, dass es aufgrund der vielen Nachfragen an die Gemeindeverwaltung, zu einer verzögerten Bearbeitung Ihrer Nachfragen oder zu verzögerten telefonischen Rückrufen kommen kann. Wir bitten Sie zudem höflichst um Verständnis, dass die Kämmerei aufgrund des hohen Nachfrageaufkommens, nicht immer zeitnah erreichbar sein wird.

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Kalbach

gez. Mark Bagus

Bürgermeister