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Kalbacher Nachrichten
Ausgabe 6/2026
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Winterdienst in der Gemeinde Kalbach

Durch die andauernden niedrigen Temperaturen und den temporär überdurchschnittlichen Niederschlag (Schneefall, Eisregen) kam es im Januar 2026 zu einigen Problemen mit Verkehrsbehinderungen. Aus diesem Grund weisen wir erneut auf folgende Punkte hin:

Die Gemeinde Kalbach hat eine Priorisierung der Straßen vorgenommen:

Priorität 1:

Hauptstraßen, Steilstrecken, Straßen mit Busverkehr, Zufahrten zu Schulen und Kindergärten sowie Hauptverbindungsstraßen

Priorität 2:

Sonstige wichtige Straßen sowie Zufahrten zur Wasserversorgung

Priorität 3:

Restliche Straßen, ebene Wohnstraßen und Anliegerstraßen

Die Verpflichtung zum Winterdienst erstreckt sich in erster Linie auf die Straßen im Ortskern, außenliegende Straßen werden bei Bedarf im Nachgang ebenfalls geräumt. Ein Räumen der Gebiete der Priorität 3 kann nicht immer täglich gewährleistet werden.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass in schmalen Straßen der Schneepflug nur zum Einsatz kommen kann, wenn für das Räumfahrzeug eine Restfahrbahnbreite von mindestens 4 Meter verbleibt. Parkende Autos sollten entsprechend abgeparkt sein, um ein Vorbeifahren ohne die Gefahr einer Beschädigung auch zu Nachtzeiten zu gewährleisten.

Ebenfalls wird darauf hingewiesen, dass bei klassifizierten Straßen (Bundes-, Landes und Kreisstraßen) die Räum- und Streupflicht von Hessen Mobil – im Bereich der Gemeinde Kalbach die Straßenmeisterei Neuhof – übernommen wird.

Aufgrund der aktuellen Extremwetterlage können nicht alle Strecken und Bereiche zeitnah geräumt werden. Daher bitten wir um Verständnis und bedanken uns bei den Bürgerinnen und Bürgern für ihr die Geduld und die ein oder andere Einschränkung.