Die Beantragung von Briefwahlunterlagen muss bis spätestens Freitag, 21.02.2025, 15:00 Uhr, erfolgen. Danach ist es nur noch in bestimmten Ausnahmefällen möglich, Briefwahl zu beantragen (plötzliche Erkrankung oder glaubhafte Versicherung, dass ein bereits beantragter Wahlschein nicht zugegangen ist).
Bitte beachten Sie, dass das Wahlamt aufgrund der Postlaufzeiten letztmalig am Mittwoch, 19.02.2025 beantragte Briefwahlunterlagen postalisch versendet. Ab Mittwochnachmittag müssen die Unterlagen persönlich oder durch eine bevollmächtige Person beim Wahlamt abgeholt werden.
| Für diese Zwecke ist das Bürgerbüro/Wahlamt am Wahlwochenende wie folgt erreichbar | |
| Freitag, 21.02.2025: | von 08:00 bis 15:00 Uhr, |
| Samstag, 22.02.2025 | von 10:00 bis 12:00 Uhr, |
| Sonntag, 23.02.2025 | von 08:00 bis 15:00 Uhr. |
Die ausgefüllten Wahlunterlagen (roter Wahlbrief) müssen spätestens am Wahlsonntag, 23.02.2025, bis 18:00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung Kalbach vorliegen. Später eingegangene Wahlbriefe können bei der Auszählung nicht mehr berücksichtigt werden.