Gemäß § 62 (5) HGO in Verbindung mit § 27 Abs. 5 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Kalbach wird nachfolgend die Niederschrift (Tagesordnung und Beschlüsse) über die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Umweltwesen, Land- und Forstwirtschaft der Gemeindevertretung der Gemeinde Kalbach am 25.01.2023 bekannt gemacht.
| Sitzungsort: | Rathaus Mittelkalbach, Sitzungszimmer |
| Beginn: | 19:00 Uhr |
| Ende: | 20:05 Uhr |
Mitglieder des Ausschusses für Bau- und Umweltwesen, Land- und Forstwirtschaft
Gesetzliche Mitgliederzahl: 7
Müller, Martin (BfK), Vorsitzender
Alt, Dietmar (CDU)
Scheich, Thomas (CDU)
Stey, Werner (SPD)
Lingnau, Uwe (BfK)
Manns, Dietke (SPD) — vertritt Ickler, Ewald
Gemeindevorstand:
Hackenberg, Markus (1. Beigeordneter)
Schneider, Matthias (Beigeordneter)
Quitt, Holger (SPD)
Entschuldigt fehlten:
Faust, Gregor (CDU)
Ickler, Ewald (SPD)
Kottik, Oliver (Schriftführer)
| 1. | Beratung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan für das Haushaltsjahr 2023 sowie das Investitionsprogramm und die Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2022-2026 | |
| 2. | Richtlinie für die Vergabe von Wohnbaugrundstücken in der Gemeinde Kalbach | (7/2023) |
| 3. | Bebauungsplan "Bornhecke" im OT Mittelkalbach | (8/2023) |
| 4. | Anfragen und Mitteilungen |
Vorsitzender Martin Müller eröffnet die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Umweltwesen, Land- und Forstwirtschaft um 19:00 Uhr und stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgt und der Ausschuss für Bau- und Umweltwesen, Land- und Forstwirtschaft beschlussfähig ist.
| 1. | Beratung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan für das Haushaltsjahr 2023 sowie das Investitionsprogramm und die Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2022-2026 |
Es wird empfohlen, die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan für das Haushaltsjahr 2023 sowie das Investitionsprogramm für die Jahre 2022 – 2026 entsprechend der Entwurfsvorlage nebst 2. Änderungsvorlage zu beschließen.
§ 51 Abs. 11 HGO wird entsprechend berücksichtigt. Der Errichtung und Erweiterung von öffentlichen Einrichtungen, die im Teilfinanzhaushalt – Investitionen des Haushaltsplanes 2023 vorgesehen sind, wird zugestimmt. Für Grunderwerbsfälle wird auf die Regelung des § 1, Abs. 3 unserer Hauptsatzung verwiesen.
Die Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2022-2026 wird zur Kenntnis genommen.
6 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 2. | Richtlinie für die Vergabe von Wohnbaugrundstücken in der Gemeinde Kalbach | 7/2023 |
Es wird empfohlen, die Richtlinien für die Vergabe von Wohnbaugrundstücken gemäß dem vorgelegten Entwurf – ergänzt im § 5 (4) Abs. 2 um allgemein anerkannte Organisationen im Bereich des Naturschutzes – zu beschließen. Der ergänzte Richtlinienentwurf wird Bestandteil des Beschlusses.
6 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 3. | Bebauungsplan "Bornhecke" im OT Mittelkalbach | 8/2023 |
| a) | Die im Zuge der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der formellen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.2 BauGB vorgetragenen Hinweise, Anregungen und Bedenken werden zu Kenntnis genommen und abgewogen. |
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| Es wird empfohlen, der Auswertung und den Abwägungsvorschlägen des Büros KH Planwerk GmbH, Bergstraße 8 in 36100 Petersberg vom 17.01.2023 über die Abwägung der Stellungnahmen, die während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eigegangen sind, zuzustimmen. Die Auswertung wird Bestandteil des Beschlusses. |
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| Die vorstehenden Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.2 BauGB eingegangenen Anregungen werden als Stellungnahmen der Gemeinde Kalbach beschlossen |
| b) | Aufgrund der vorliegenden Stellungnahmen wird das Aufstellungsverfahren für den vorliegenden Bebauungsplan vom beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB in ein Regelverfahren geändert. Im Regelverfahren ist zudem ein Umweltbericht zu erstellen. Der Entwurf des Bebauungsplanes wird entsprechend der Abwägung der Stellungnahmen angepasst. Entsprechende Gutachten (Umweltbericht) werden beauftragt, die Ergebnisse in den Entwurf des Bebauungsplans integriert. Im Anschluss sind die formelle Bürgerbeteiligung sowie Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3,4 Abs.2 BauGB durchzuführen bzw. zu wiederholen. |
6 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 4. | Anfragen und Mitteilungen |
Der Vorsitzende informiert über den nächsten Sitzungstermin und der geplanten Inhalte im März 2023.
Der Bürgermeister informiert über die folgenden Themen, welche in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses zur Beratung anstehen:
Vorsitzender Martin Müller schließt die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau- und Umweltwesen, Land- und Forstwirtschaft um 20:05 Uhr und bedankt sich für die Teilnahme.
Kalbach, 24.02.2023
| Vorsitzender des Ausschusses für Bau- und Umweltwesen, Land- und Forstwirtschaft | Für die Richtigkeit | |
| gez. Martin Müller | -Dienstsiegel- | gez. Mark Bagus Bürgermeister |