am Donnerstag, dem 25.01.2024
Gemäß § 62 (5) HGO in Verbindung mit § 27 Abs. 5 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Kalbach wird nachfolgend die Niederschrift (Tagesordnung und Beschlüsse) über die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Umweltwesen, Land- und Forstwirtschaft der Gemeindevertretung der Gemeinde Kalbach am 25.01.2024 bekannt gemacht.
| Sitzungsort: | Rathaus Mittelkalbach, Sitzungszimmer |
| Beginn: | 19:00 Uhr |
| Ende: | 19:45 Uhr |
Mitglieder des Ausschusses für Bau- und Umweltwesen, Land- und Forstwirtschaft
Gesetzliche Mitgliederzahl: 7
Müller, Martin Vorsitzender
Alt, Dietmar (CDU)
Schäfer, Laura (CDU) — vertritt Herr Gregor Faust
Scheich, Thomas (CDU)
Müller, Gerhard (SPD) — vertritt Herr Ewald Ickler
Lingnau, Uwe (BfK)
Bagus, Mark (Bürgermeister)
Hartung, Berthold (Beigeordneter)
Rensch, Hugo (Beigeordneter)
Schneider, Matthias (Beigeordneter)
Entschuldigt fehlten:
Faust, Gregor (CDU)
Ickler, Ewald (SPD)
Stey, Werner (SPD)
Hackenberg, Markus (SPD)
Hohmann, Tamara (CDU)
Mack, Simone (CDU)
Schleicher, Sandra (Schriftführerin)
Gäste:
Herr Carsten Wienröder, Stadt Land Regional, Eichenzell — zu TOP 1
| 1. | Bauleitplanung im Ortsteil Oberkalbach; Bebauungsplan „Bocksacker“ |
| 2. | Bauleitplanung im OT Mittelkalbach; Bebauungsplan „KiTa Im Weinfeld“ und 53. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kalbach |
| 3. | Anfragen und Mitteilungen |
Vorsitzender Martin Müller eröffnet die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Umweltwesen, Land- und Forstwirtschaft um 19:00 Uhr und stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgt und der Ausschuss für Bau- und Umweltwesen, Land- und Forstwirtschaft beschlussfähig ist.
| 1. | Bauleitplanung im Ortsteil Oberkalbach; Bebauungsplan „Bocksacker“ |
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Die Aufstellung des Bebauungsplans „Bocksacker“ im OT Oberkalbach wird gem. § 2 BauGB vorbehaltlich der Zustimmung des Ortsbeirats Oberkalbach beschlossen.
Die Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 & 4 BauGB sind durchzuführen. Die Beschlüsse des Haupt- und Finanzausschusses und der Gemeindevertretung vom 20. und 27.08.2019 werden aufgehoben.
Alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Bauleitplanung entstehen, werden vom Antragsteller getragen.
6 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 2. | Bauleitplanung im OT Mittelkalbach; Bebauungsplan „KiTa Im Weinfeld“ und 53. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kalbach |
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| (1) | Die im Zuge der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und der formellen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB vorgetragenen Hinweise, Anregungen und Bedenken zum Bebauungsplan „KiTa Im Weinfeld“ (Entwurf) sowie der 53. Änderung des Flächennutzungsplans im OT Mittelkalbach werden zu Kenntnis genommen und abgewogen. |
| Der Auswertung und den Abwägungsvorschlägen des Büros KH Planwerk GmbH, Bergstraße 8 in 36100 Petersberg vom 12/2023 über die Abwägung der Stellungnahmen, die während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangen sind, wird zugestimmt. Die Auswertung ist Bestandteil des Beschlusses. |
| Die vorstehenden Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB eingegangenen Anregungen werden als Stellungnahmen der Gemeinde Kalbach beschlossen |
| (2) | Die 53. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kalbach für den Bereich des „KiTa Im Weinfeld“ im Ortsteil Mittelkalbach, in der Fassung des vorliegenden Planentwurfs, wird gebilligt und festgestellt. Sie ist der höheren Verwaltungsbehörde, dem Regierungspräsidium Kassel gemäß § 6 Abs. 6 BauGB zur Genehmigung vorzulegen. |
| (3) | Zur Kompensation der entstehenden naturschutzfachlichen Eingriffe sind Ökopunkte bei der Hessischen Landgesellschaft mbH im Umfang von 65.437 Wertpunkten anzukaufen. Dies ist vertraglich zu regeln. Der Bebauungsplan wird nach erfolgter Abstimmung der Ökokontomaßnahme mit der HLG hinsichtlich der Festsetzungen der Kompensationsmaßnahme ergänzt. |
| (4) | Der Bebauungsplan „KiTa Im Weinfeld“ wird in der vorliegenden Fassung (12.2023) gebilligt und gemäß § 10 Abs.1 BauGB als Satzung beschlossen sowie die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gem. § 91 HBO als Gestaltungssatzung. |
6 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 3. | Anfragen und Mitteilungen |
Bürgermeister Mark Bagus gibt folgende Sachstandsinformationen:
Vorsitzender Martin Müller schließt die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Umweltwesen, Land- und Forstwirtschaft um 19:45 Uhr und bedankt sich für die Teilnahme.
Kalbach, 23.02.2024
| Vorsitzender des Ausschusses für Bau- und Umweltwesen, Land- und Forstwirtschaft |
| Für die Richtigkeit |
| gez. |
| gez. |
| Martin Müller | -Dienstsiegel- | Mark Bagus Bürgermeister |