am Donnerstag, dem 01.02.2024
Gemäß § 61 HGO in Verbindung mit § 27 Abs. 5 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Kalbach wird nachfolgend die Niederschrift (Tagesordnung und Beschlüsse) über die Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeindevertretung der Gemeinde Kalbach am 01.02.2024 bekannt gemacht.
| Sitzungsort: | Bürgerhaus Heubach, Sitzungsraum |
| Beginn: | 19:30 Uhr |
| Ende: | 21:35 Uhr |
Mitglieder der Gemeindevertretung
Gesetzliche Mitgliederzahl: 31
Anwesend waren:
Müller, Gerhard Vorsitzender
Möller, Wolfgang (CDU)
Ickler, Ewald (SPD)
Staubach, Tim (BfK)
Alt, Dietmar (CDU)
Faust, Gregor (CDU)
Möller, Boris (CDU)
Röhrig, Frank (CDU)
Schäfer, Laura (CDU)
Scheich, Thomas (CDU)
Strott, Jonathan (CDU)
Föller, Daniel (SPD)
Halbleib, Lars (SPD)
Ickler, Torsten (SPD)
Manns, Dietke (SPD)
Manns, Peter (SPD)
Prock, Michael (SPD)
Stey, Werner (SPD)
Geiling, Julian (BfK)
Müller, Beatrix (BfK)
Müller, Martin (BfK)
Röbig, Volker (BfK)
Rössel, Arnd (BfK)
Entschuldigt fehlten:
Leinweber, Christian (CDU)
Blum, Louis (SPD)
Kraus, Florian (CDU)
Lingnau, Uwe (BfK)
Lotz, Lara (BfK)
Mack, Ramona (CDU)
Quitt, Holger (SPD)
Werner, Emanuel (CDU)
Hohmann, Tamara (CDU)
Gemeindevorstand:
Bagus, Mark (Bürgermeister)
| Hackenberg, Markus (1. Beigeordneter) | zu TOP 1 |
Hartung, Berthold (Beigeordneter)
Mack, Simone (Beigeordnete)
Rensch, Hugo (Beigeordneter)
Schneider, Matthias (Beigeordneter)
Gemeindeverwaltung:
Schleicher, Sandra (Schriftführerin)
Markus Agricola (Ordnungsverwaltung)
Sitzungsverlauf
Vorsitzender Gerhard Müller eröffnet die Sitzung der Gemeindevertretung um 19:30 Uhr und stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgt und die Gemeindevertretung beschlussfähig ist. Vor dem Einstieg in die Tagesordnung dankt er der Freiwilligen Feuerwehr Kalbach sowie allen weiteren beteiligten Organisationen und ehrenamtlichen Helfern, welche bei der großflächigen Suchaktion nach unserem Kalbacher Bürger Herrn Helmut Jestädt mitgewirkt haben.
Auf Basis der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses zieht der Bürgermeister den ursprünglichen Tagesordnungspunkt 2 „Bedarfs- und Entwicklungsplanung für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe der Gemeinde Kalbach“ zurück. Daraus ergibt sich die nachstehend angepasste Tagesordnung:
Öffentliche Sitzung
| 1. | Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan für das Haushaltsjahr 2024 sowie das Investitionsprogramm und die Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2023-2027 | (189/2023) |
| 2. | Bauleitplanung im Ortsteil Oberkalbach; Bebauungsplan „Bocksacker“ | (163/2023) |
| 3. | Bauleitplanung im OT Mittelkalbach; Bebauungsplan „KiTa Im Weinfeld“ und 53. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kalbach | (188/2023) |
| 4. | Satzung über die Verwendung des Wappens der Gemeinde Kalbach | (2/2024) |
| 5. | Informationen des Gemeindevorstands |
|
| 6. | Anfragen und Mitteilungen |
|
Öffentliche Sitzung
| 1. | Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan für das Haushaltsjahr 2024 sowie das Investitionsprogramm und die Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2023-2027 | 189/2023 |
Zum Haushalt lagen die nachstehend gelisteten schriftlichen Anträge vor:
| 1.1) | Antrag der BfK-Fraktion vom 15.01.2024; |
|
| Aufnahme von Haushaltsmitteln zur Beschaffung eines GNSS-Empfängers (Global Navigation Satellite System-Empfängers) |
Beschluss:
Es werden Finanzmittel in Höhe von 20 TEUR für die Anschaffung eines GNSS-Empfängers bereitgestellt. Die Veranschlagung erfolgt sowohl als Auszahlung, als auch als Einzahlung, da mit einer 100%-Förderung zu rechnen ist.
Beratungsergebnis:
23 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 1.2) | Gemeinsamer Antrag der CDU-, SPD- und BfK-Fraktion vom 29.01.2024; |
|
| Initiierung eines extern begleiteten Organisationsentwicklungsprozesses |
Beschluss:
Im Haushaltsplan 2024 wird ein Ansatz in Höhe von 30 TEUR zum Anstoß einer Organisationsentwicklung gebildet. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, eine externe Begleitung für den Prozess der Organisationsentwicklung zu beauftragen.
Beratungsergebnis:
23 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 1.3) | Antrag der SPD-Fraktion vom 31.01.2024; |
|
| Erhöhung der geplanten Mittel für die Seniorenbetreuung |
Beschluss:
Die geplanten Mittel im Produktbereich 35110 - Aufwand für Sach- und Dienstleistungen - werden um 10 TEUR erhöht. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, für die Teilnahme an der Seniorenfahrt zukünftig 10 EUR zu verwenden und die übrigen Beträge entsprechend anzupassen.
Beratungsergebnis:
23 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 1.4) | Antrag der BfK-Fraktion vom 31.01.2024; |
|
| Erhöhung der geplanten Mittel für die Küchenausstattung in der Mehrzweckhalle Uttrichshausen |
Beschluss:
Die geplanten Finanzmittel für Materialaufwand für Einrichtungen und Ausstattung in der Mehrzweckhalle Uttrichshausen werden auf 3.500 EUR erhöht.
Beratungsergebnis:
21 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en)
Beschlüsse:
a) Unter Berücksichtigung der Beschlüsse zu den unter Punkt 1.1 bis 1.4 genannten Anträgen wird die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen.
Beratungsergebnis:
23 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
b) Der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2024 wird entsprechend der Entwurfsvorlage beschlossen.
Beratungsergebnis:
23 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
c) Das Investitionsprogramm für die Jahre 2023 bis 2027 wird beschlossen. Gemäß § 51 Abs. 11 HGO wird der Errichtung und Erweiterung von öffentlichen Einrichtungen, die im Teilfinanzhaushalt - Investitionen des Haushaltsplanes 2024 vorgesehen sind, zugestimmt. Für Grunderwerbsfälle wird auf die Regelung des § 1, Abs. 3 der Hauptsatzung verwiesen.
Beratungsergebnis:
23 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
d) Die Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2023 - 2027 wird zur Kenntnis genommen.
| 2. | Bauleitplanung im Ortsteil Oberkalbach; Bebauungsplan „Bocksacker“ | 163/2023 |
Beschluss:
Die Aufstellung des Bebauungsplans „Bocksacker“ im OT Oberkalbach wird gem. § 2 BauGB vorbehaltlich der Zustimmung des Ortsbeirats Oberkalbach beschlossen.
Die Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 & 4 BauGB sind durchzuführen. Die Beschlüsse des Haupt- und Finanzausschusses und der Gemeindevertretung vom 20. und 27.08.2019 werden aufgehoben.
Alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Bauleitplanung entstehen, werden vom Antragsteller getragen.
Beratungsergebnis:
23 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 3. | Bauleitplanung im OT Mittelkalbach; Bebauungsplan „KiTa Im Weinfeld“ und 53. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kalbach | 188/2023 |
Beschluss:
| (1) | Die im Zuge der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und der formellen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB vorgetragenen Hinweise, Anregungen und Bedenken zum Bebauungsplan „KiTa Im Weinfeld“ (Entwurf) sowie der 53. Änderung des Flächennutzungsplans im OT Mittelkalbach werden zu Kenntnis genommen und abgewogen. |
|
| Der Auswertung und den Abwägungsvorschlägen des Büros KH Planwerk GmbH, Bergstraße 8 in 36100 Petersberg vom 12/2023 über die Abwägung der Stellungnahmen, die während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangen sind, wird zugestimmt. Die Auswertung ist Bestandteil des Beschlusses. |
|
| Die vorstehenden Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB eingegangenen Anregungen werden als Stellungnahmen der Gemeinde Kalbach beschlossen |
| (2) | Die 53. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kalbach für den Bereich des „KiTa Im Weinfeld“ im Ortsteil Mittelkalbach, in der Fassung des vorliegenden Planentwurfs, wird gebilligt und festgestellt. Sie ist der höheren Verwaltungsbehörde, dem Regierungspräsidium Kassel gemäß § 6 Abs. 6 BauGB zur Genehmigung vorzulegen. |
| (3) | Zur Kompensation der entstehenden naturschutzfachlichen Eingriffe sind Ökopunkte bei der Hessischen Landgesellschaft mbH im Umfang von 65.437 Wertpunkten anzukaufen. Dies ist vertraglich zu regeln. Der Bebauungsplan wird nach erfolgter Abstimmung der Ökokontomaßnahme mit der HLG hinsichtlich der Festsetzungen der Kompensationsmaßnahme ergänzt. |
| (4) | Der Bebauungsplan „KiTa Im Weinfeld“ wird in der vorliegenden Fassung (12.2023) gebilligt und gemäß § 10 Abs.1 BauGB als Satzung beschlossen sowie die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gem. § 91 HBO als Gestaltungssatzung. |
Beratungsergebnis:
23 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 4. | Satzung über die Verwendung des Wappens der Gemeinde Kalbach | 2/2024 |
Beschluss:
Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses wird im Paragraphen 5 des Satzungsentwurfs der Absatz 2 entfernt. Dem angepassten Entwurf der Satzung zum Schutz des Wappens (Wappensatzung) der Gemeinde Kalbach wird zugestimmt. Die Satzung ist gem. § 8 der Hauptsatzung öffentlich bekannt zu machen und tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Beratungsergebnis:
23 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 5. | Informationen des Gemeindevorstands |
Bürgermeister Mark Bagus gibt folgende Sachstandsinformationen:
| 6. | Anfragen und Mitteilungen |
Der Gemeindevertreter und Ortsvorsteher von Uttrichshausen Volker Röbig kommentiert den Planfeststellungsbeschluss zur Erweiterung der Tank- und Rastanlage Uttrichshausen West und appelliert an alle Politiker auf Gemeinde-, Kreis-; Landes- und Bundesebene sich gegen die Umsetzung der favorisierten Variante einzusetzen.
Vorsitzender Gerhard Müller schließt die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung um 21:35 Uhr und bedankt sich für die Teilnahme.
Kalbach, 23.02.2024
| Vorsitzender der Gemeindevertretung gez. |
| Für die Richtigkeit gez. |
| Gerhard Müller | -Dienstsiegel- | Mark Bagus Bürgermeister |