Zur ersten Veranstaltung im Jahr 2023 hatte das Team der Seniorenbeauftragten zum Kaffeenachmittag am Valentinstag ins Bürgerhaus Niederkalbach eingeladen.
Zu Beginn begrüßte der Seniorenbeauftragte der Gemeinde Kalbach, Herr Bruno Fischer, die Referentin Frau Ingrid Michel vom Betreuungsverein Osthessen und den Vorsitzenden der Gemeindevertretung, Herrn Gerhard Müller.
Er bedankte sich vorab bei den Frauen der KfD Niederkalbach, die bei der Bewirtung der Gäste unterstützten.
50 Senioreninnen und Senioren waren der Einladung gefolgt. Nachdem alle Anwesenden mit Kaffee und Kuchen versorgt waren, begann Frau Ingrid Michel mit dem Referat Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.
Mit den Worten „Absicherung für alle Fälle, hier hilft eine Vorsorgevollmacht“ begann Frau Michel ihre Ausführungen. Jeder Mensch kann jederzeit in eine Lage kommen, in der er selbst keine eigene Entscheidung treffen kann – ob mündlich oder schriftlich.
Auf die Besonderheiten soll man achten! Normalerweise beinhalten Vorsorgevollmachten die Vermögensvorsorge (Vermögensverwaltung und Bankgeschäfte) und die Personensorge wie etwa medizinische Behandlung und Bestimmung des Aufenthaltsortes. Zudem kann es weitere Teilbereiche geben, wie zum Beispiel im Bereich Behörden-, Post- und Fernmeldewesen sowie Vertretung vor Gericht. Zudem kann man die Angelegenheiten auch auf verschiedene Personen verteilen.
Eine ausdrückliche Bevollmächtigung wird erforderlich, um über eine medizinische Behandlung mit schwerwiegenden Folgen (besondere schwere Operation), über den Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen (siehe Patientenverfügung), unterbringungsähnliche und freiheitsbeschränkende Maßnahmen zu entscheiden. Wer eine Vorsorgevollmacht hat, bestimmt damit, wer diese Entscheidungen im Notfall treffen soll. Liegt keine vor, wird meist ein gesetzlicher Betreuer vom Betreuungsgericht bestellt. Auch für diesen Fall kann man mit einer sogenannten Betreuungsverfügung vorsorgen und eine Person bestimmen, die vom Gericht zum Betreuer ernannt wird.
Eine Vollmacht sollte man schriftlich aufsetzen. Diese wird direkt nach Unterschrift wirksam und kann jederzeit geändert oder erneuert werden. Bleibt diese unverändert, empfiehlt es sich es sich, sie regelmäßig zu prüfen, im Bedarfsfall anzupassen, erneut zu unterschreiben und von einer Behörde, zum Beispiel dem Ortsgericht, beglaubigen zu lassen.
Eine Vorsorgevollmacht tritt erst dann in Kraft, wenn der Vollmachtgeber nicht mehr selbst in der Lage ist, in eine Sachlage einzuwilligen. „Es ist immer wichtig“, betonte Frau Michel, „diese Angelegenheiten in der eigenen Familie zu lassen und immer vorher gut absprechen“.
Im Anschluss gab es eine rege und fruchtbare Diskussion zwischen der erfahrenen Referentin und den Senioren aus Kalbach und Umgebung.
Zum Schluss bedankte sich Seniorenbeauftragter Bruno Fischer bei der Referentin für ihre natürliche Art zu diesem Thema, ferner bedankte er sich bei den zahlreich erschienenen Zuhörern und wünschte allen Anwesenden einen gute Zeit und einen sicheren Nachhauseweg.
Mit den Worten „Nutze die Zeit die uns noch bleibt“ endete die Veranstaltung.
Mit freundlichen Grüßen
Ing. Bruno Fischer