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Kirchheimer Nachrichten
Ausgabe 12/2026
Vereine und Verbände
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AKTUELLES AUS DER LANDWIRTSCHAFT . . .

Hinweise zur Unkrautbekämpfung in Leguminosen

Die chem. Unkrautbekämpfung in Erbsen und Bohnen ist fast ausnahmslos auf den Vorauflauf beschränkt: z. B.: Stomp Aqua + Centium CS, Bandur + Centium CS, Roxy EC/Confeno + Stomp Aqua, Spectrum Plus, Novitron Dam tec. Mischungen bieten den Vorteil einer breiteren Unkrautwirkung. Den Einsatz auf Standort und Witterung abstimmen. Die Anwendungen sollten 3-5 Tage nach der Saat erfolgen; auf eine genügend tiefe Saatgutablage von 5-6 cm achten. Spectrum Plus ist die einzige Option gegen Unkräuter für den NA (Notlösung) – dies nur in Erbsen! Ausfallgetreide und Ungräser können mit blattaktiven Gräsermitteln ausgeschaltet werden. Bei geringem Unkrautdruck und trockenen Bedingungen können Leguminosen bis vor dem Durchstoßen auch mit dem Striegel unkrautfrei gehalten werden (Blindstriegeln).

Ab dem 3. Blatt kann das Striegeln dann vorsichtig fortgesetzt werden.

Karl-Heinrich Claus, LLH HEF/FD; 0160 90725736

Das aktuelle Thema

Aussetzung des Vollzugs der AVDüV (Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung)

Hessen setzt den Vollzug der zusätzlichen Anforderungen in den mit nitratbelasteten Gebieten („Rote Gebiete“) und phosphatbelasteten Gebieten („Gelbe Gebiete“) vorerst aus. Die verschärften Vorgaben werden damit bis auf Weiteres nicht kontrolliert. Die AVDüV Hessen gilt unverändert weiter, es ist jedoch aktuell nur der Vollzug von Sanktionen ausgesetzt.

Bei Fragen bitte bei Herrn Hollstein, FD Ländlicher Raum, 06621 872201 melden.