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Kirchheimer Nachrichten
Ausgabe 13/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Stellenausschreibung

Neuwahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Kirchheim

Aufgrund des Ausscheidens der Schiedsperson ist umgehend im Schiedsamtsbezirk Kirchheim

folgendes Schiedsamt zu besetzen:

Schiedsfrau oder Schiedsmann

Interessierten Personen wird hiermit die Gelegenheit gegeben, sich um dieses Schiedsamt zu bewerben und sich zur Wahl zu stellen.

Die Schiedsfrauen und Schiedsmänner (Schiedspersonen) sind dazu berufen, Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen durchzuführen, soweit ihre Zuständigkeit dafür in den einschlägigen Vorschriften geregelt ist. Schlichtungsverhandlungen finden überwiegend in einem Amtsraum statt, den die Gemeinde zur Verfügung stellt; sie können aber auch in der Privatwohnung der Schiedsperson geführt werden. Durch ihre Anteilnahme an den zu verhandelnden Sachen, die Bereitschaft, den Beteiligten zuzuhören und auf ihr Vorbringen einzugehen und durch die Herstellung einer ruhigen und entspannten Atmosphäre, schaffen die Schiedspersonen die Voraussetzung dafür, dass die Parteien sich einigen und den sozialen Frieden wiederherstellen. Die Aufgaben des Schiedsamts nehmen die Schiedspersonen ehrenamtlich wahr. Sie werden von der Gemeindevertretung Kirchheim auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die Wahl bedarf der Bestätigung durch die Leitung des Amtsgerichts Bad Hersfeld. Nach Ablauf der Wahlzeit ist eine Wiederwahl möglich.

Wer sich bewerben möchte, sollte mindestens 30 Jahre alt sein und den Wohnsitz in Kirchheim haben. Besondere Voraussetzungen für eine Bewerbung sind außerdem, dass Bewerberinnen oder Bewerber die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter sowie eine gewisse Lebenserfahrung besitzen und völlig unparteiisch sind.

Schriftliche formlose Bewerbungen mit Angaben von

  • Name, Vorname, Geburtsname
  • Anschrift
  • Geburtstag, Geburtsort
  • Beruf
  • Telefon, eventuell Fax, soweit vorhanden: E-Mail-Adresse

können bis zum 13. April 2023 im Rathaus der Gemeinde Kirchheim, Hauptstraße 20, 36275 Kirchheim eingereicht werden.

Weitere Informationen über die gesetzlichen Voraussetzungen und die Aufgaben der Schiedsperson nach dem Hessischen Schiedsamtsgesetz erteilt Ihnen Herr Marcel Schmidt vom Ordnungsamt unter der Telefonnummer 06625 / 9200 - 16 oder per E-Mail an marcel.schmidt@gemeinde-kirchheim.de.

Kirchheim, den 31.03.2023

Gemeinde Kirchheim
Der Bürgermeister