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Kirchheimer Nachrichten
Ausgabe 14/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses und der Namen der gewählten Bewerberinnen und Bewerber der Kommunalwahl am 15.03.2026

I.

Der Wahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26. März 2026 das endgültige Wahlergebnis im Wahlkreis Kirchheim ermittelt und folgende Feststellungen getroffen:

Zahl der Wahlberechtigten:

2.977

Zahl der Wähler:

1.749

Wahlbeteiligung

58,73 %

Zahl der ungültigen Stimmzetteln:

74

Zahl der gültigen Stimmen:

35.611

II.

Die Zahlen der für die einzelnen Wahlvorschläge abgegebenen gültigen Stimmen und die Zahl der Sitze, die den einzelnen Parteien und Wählergruppen insgesamt zustehen, verteilen sich wie folgt:

III.

Bei der mit einer Personenwahl verbundenen Verhältniswahl verteilen sich die abgegebenen gültigen Stimmen auf die einzelnen Bewerberinnen und Bewerber wie folgt:

IV.

Verteilung der Sitze auf die Kandidaten der Partei CDU:

Verteilung der Sitze auf die Kandidaten der Partei UHLK:

Berechnung der Nachrücker der Partei CDU:

Berechnung der Nachrücker der Partei UHLK:

IV.

Gegen die Gültigkeit der Wahl kann gemäß § 25 KWG in Verbindung mit § 55 Abs. 1 KWO jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch erheben beim Wahlleiter/bei der Wahlleiterin der Gemeinde/Stadt; der Einspruch ist innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn 1 % der Wahlberechtigten, mindestens jedoch 5 Wahlberechtigte unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen. Die Frist zur Erhebung von Einsprüchen gegen die Gültigkeit der Wahl läuft vom Tag der Bekanntmachung an.

36275 Kirchheim, 02.04.2026

gez. Liedtke
Der Gemeindewahlleiter