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Kirchheimer Nachrichten
Ausgabe 14/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses und der Namen der gewählten Bewerberinnen und Bewerber für die Ortsbeiräte der Kommunalwahl am 15.03.2026

Der Wahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26. März 2026 die Wahlunterlagen für die Ortsbeiratswahlen geprüft und folgendes endgültiges Wahlergebnis in den Wahlkreisen der Ortsbezirke Allendorf, Frielingen, Gersdorf, Gershausen, Heddersdorf, Kemmerode, Kirchheim, Reckerode, Reimboldshausen, Rotterterode und Willingshain festgestellt:

Ortsbeiratswahlen in den Ortsbezirken

Allendorf

Verteilung der Sitze auf die Kandidaten:

Berechnung der Nachrücker:

Frielingen

Verteilung der Sitze auf die Kandidaten:

Gersdorf

Verteilung der Sitze auf die Kandidaten:

Gershausen

Verteilung der Sitze auf die Kandidaten:

Heddersdorf

Verteilung der Sitze auf die Kandidaten:

Berechnung der Nachrücker:

Kemmerode

Verteilung der Sitze auf die Kandidaten:

Verteilung der Sitze auf die Kandidaten:

Kirchheim

Verteilung der Sitze auf die Kandidaten der Partei CDU:

Berechnung der Nachrücker der Partei CDU:

Reckerode

Verteilung der Sitze auf die Kandidaten:

Reimboldshausen

Verteilung der Sitze auf die Kandidaten:

Rotterterode

Verteilung der Sitze auf die Kandidaten:

Willingshain

Verteilung der Sitze auf die Kandidaten:

Gegen die Gültigkeit der Wahl kann gemäß § 25 KWG in Verbindung mit § 55 Abs. 1 KWO jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch erheben beim Wahlleiter/bei der Wahlleiterin der Gemeinde/Stadt; der Einspruch ist innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn 1 % der Wahlberechtigten, mindestens jedoch 5 Wahlberechtigte unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen. Die Frist zur Erhebung von Einsprüchen gegen die Gültigkeit der Wahl läuft vom Tag der Bekanntmachung an.

36275 Kirchheim, 02.04.2026

gez. Liedtke
Der Gemeindewahlleiter