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Kirchheimer Nachrichten
Ausgabe 16/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Die Autobahn GmbH des Bundes

Bekanntmachung über beabsichtigte Vorarbeiten zur Vorbereitung der Planung und der Baudurchführung für das Vorhaben A 7- Ersatzneubau von 5 Bauwerken am Kirchheimer Dreieck und Reckeroder Berg

Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nordwest, Außenstelle Fulda plant, in der Gemeinde Kirchheim zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit das o. a. Bauvorhaben. Zur Vorbereitung der Planung werden in der Zeit vom 01.05.2026 bis zum 01.07.2026 Vorarbeiten durchgeführt. Die Vorarbeiten umfassen Gelände- und Bestandsvermessungen (im Lageplan lila schraffiert dargestellt). Die Gelände- und Bestandsvermessungen erfolgen in einem rd. 50 m breiten Untersuchungsraum parallel der A 7 in Fahrtrichtung Kassel sowie in Fahrtrichtung Würzburg.

Die Grenze der Vermessungsarbeiten ist in der beigefügten Übersichtskarte lila umrandet dargestellt.

Im Untersuchungsraum liegen die nachfolgend aufgeführten Grundstücke der Gemarkungen Großmannsrode, Reckerode und Kirchheim. Diese müssen für die Vermessungsarbeiten zeitweise betreten werden.

Liste der ganz bzw. teilweise betroffenen Grundstücke:

Da die genannten Arbeiten im öffentlichen Interesse liegen, sind die betroffenen Grundstückseigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten nach § 16a Abs. 1 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) verpflichtet, die Durchführung dieser Arbeiten zu dulden. Die Arbeiten konnen auch durch Beauftragte der Autobahn GmbH durchgeführt werden. Etwaige durch diese Vorarbeiten entstehende unmittelbare Vermögensnachteile werden in Geld entschädigt.

Durch die Vorarbeiten wird noch nicht über die Zulassung und die Ausführung des geplanten Straßenbauvorhabens entschieden.

Wir bitten Sie um Verständnis für die notwendigen Untersuchungen.

Soweit die jeweiligen Eigentümer oder Nutzungsberechtigten mit den geplanten Vorarbeiten nicht einverstanden sind oder bei der Ausführung Besonderheiten zu berücksichtigen sein sollten, bitten wir um eine Mitteilung bis zum 30.04.2026 (Schriftlich an die u.a. Adresse oder per E-Mail an FU-NOW-AS-FD-Grunderwerb@autobahn.de). Höchst vorsorglich weisen wir darauf hin, dass die gesetzliche Duldungspflicht im Falle eines fehlenden Einverstandnisses zwangsweise durchgesetzt werden kann.

Die Autobahn GmbH des Bundes

Die Niederlassung Nordwest-Außenstelle Fulda

Autobahn

Flemingstraße 20-22

36041 Fulda

Nordwest

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nordwest, Au&enstelle Fulda, Flemingstraße 20-22, 36041 Fulda, schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden.

Fulda, den 20.03.2026

Die Autobahn GmbH des Bundes

Niederlassung Nordwest-Außenstelle Fulda

Flemingstraße 20-22

36041 Fulda

Gez. Hartwig