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Kirchheimer Nachrichten
Ausgabe 17/2026
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Einladung zur Sonderfahrt 2026 für Seniorinnen und Senioren

Wie in den vergangenen Jahren bietet der Landkreis Hersfeld-Rotenburg in diesem Jahr wieder eine Seniorensonderfahrt an.

Diesmal laden wir zu einer kombinierten Bus- und Schiffsreise nach Frankfurt am Main, am Donnerstag, den 28. Mai 2026, ein.

Bitte melden Sie sich zu dieser Fahrt bei Ihrer Gemeindeverwaltung bis zum 29.04.2026 an. Der Teilnahmepreis beträgt 65,00 €. Darin sind folgende Leistungen enthalten:

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Busfahrt nach Frankfurt am Main mit unterschiedlichen Startpunkten innerhalb des Landkreises, die je nach Anmeldesituation noch festgelegt werden.

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Schiffsrundfahrt auf dem Main

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Mittagessen an Bord des Ausflugsschiffes mit Ehrung der ältesten Teilnehmenden und einer kleinen Verlosung

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Zeit zur freien Verfügung in Frankfurt am Main

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Reiseleitung

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Rückfahrt von Frankfurt am Maim mit den Bussen.

Der Landkreis stellt auf der Hinfahrt einen kleinen Frühstücksimbiss zur Verfügung.

Das Reiseziel ist Frankfurt am Main. Dort gehen die Teilnehmenden ab 10:30 Uhr an Bord eines Ausflugsschiffes. Von 11:00 Uhr bis 14:00 Uhr findet eine Schiffsrundfahrt auf dem Main statt. Während der Fahrt wird ein Mittagessen serviert und es findet die Ehrung der ältesten Teilnehmenden und eine kleine Verlosung statt. Im Anschluss ist Zeit zur freien Verfügung, um Frankfurt erkunden zu können. Von der Anlegestelle „Eiserner Steg“ ist die Innenstadt gut zu Fuß erreichbar. Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen des Aufenthalts kürzere Fußwege zurückzulegen sind. Die Heimreise in unseren Landkreis wird gegen 16:30 Uhr angetreten.

Aufgrund der begrenzten Zahl an Plätzen weisen wir darauf hin, dass eine Anmeldung erst nach Erhalt einer schriftlichen Reisebestätigung durch den Landkreis Hersfeld-Rotenburg verbindlich ist. In der Reisebestätigung werden auch die Abfahrtszeit und der Abfahrtsort mitgeteilt.

Im Falle einer Überbuchung der Fahrt kann es ggf. notwendig sein, Teilnehmenden schriftlich abzusagen. Der bereits vorab gezahlte Reisepreis wird selbstverständlich gegen Vorlage des Absageschreibens von der Gemeindeverwaltung zurückerstattet.