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Kirchheimer Nachrichten
Ausgabe 17/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung der Gemeinde Kirchheim, Ortsteil Kirchheim

Abbildung genordet, ohne Maßstab

16. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Am Körle“

Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Im Ortsteil Kirchheim befindet sich östlich der Bundesautobahn BAB 7 in exponierter Lage ein größerer zusammenhängender Bereich, der vormals als Standort für eine Motel-Anlage mit zugehörigen Freiflächen und Stellplatzanlagen genutzt wurde. Das weitläufig versiegelte und aktuell brachliegende Areal soll einer neuen Nutzung zugeführt und nach bereits erfolgtem Rückbau der bestehenden baulichen Anlagen aufgrund der verkehrsgünstigen autobahnnahen Lage als Gewerbegebiet städtebaulich entwickelt werden. Die Gemeindevertretung hat daher bereits in der Sitzung am 11.12.2017 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 33 „Gewerbegebiet Am Körle“ sowie der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich gefasst und am 16.05.2024 die Offenlegung des Entwurfs der beiden Bauleitpläne beschlossen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 33 „Gewerbegebiet Am Körle“ sollen auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine standortgerechte gewerbliche Folgenutzung im Zuge der städtebaulichen Entwicklung und Neuordnung des Plangebietes geschaffen werden. Das Planziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Gewerbegebietes nach § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie die Sicherung der zugehörigen Erschließung. Da der Flächennutzungsplan im Bereich des Plangebietes bislang überwiegend Sondergebietsflächen darstellt, wird dieser gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes teilräumlich geändert. Das Planziel der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung von „Gewerblichen Bauflächen“ gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 3 BauNVO.

Der räumliche Geltungsbereich der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst Flächen in der Gemarkung Kirchheim, Flur 25. Die Lage des Plangebietes sowie die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches können der nachfolgenden Übersichtskarte entnommen werden.

Der Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung mit Begründung und Umweltbericht sowie die im bisherigen Verfahren eingegangenen umweltrelevanten Stellungnahmen werden in der Zeit vom

27.04.2026 bis einschließlich 05.06.2026

im Internet unter der Adresse www.niederaula.de unter der Rubrik „Wohnen & Bauen“ und „Pläne“ veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Gemeindeverwaltung Niederaula, Rathaus, Schlitzer Straße 3, 36272 Niederaula, Zimmer 212. Die Einsichtnahme ist während der folgenden allgemeinen Dienststunden der Verwaltung sowie nach Vereinbarung möglich:

Montag

08.00 Uhr bis 13.00 Uhr

Dienstag

08.00 Uhr bis 13.00 Uhr sowie 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Mittwoch

14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Donnerstag

08.00 Uhr bis 13.00 Uhr sowie 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Freitag

08.00 Uhr bis 13.00 Uhr

Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift, abgegeben werden können. Die elektronische Abgabe von Stellungnahmen ist bevorzugt unter der E-Mail-Adresse bauamt@niederaula.de möglich.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor:

a)

Umweltbericht: Angaben und Ausführungen zu den Zielen und Inhalten der Planung mit Standortbeschreibung, der Einordnung des Plangebietes und den in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Zielen des Umweltschutzes, zum Flächenbedarf und sparsamen Umgang mit Grund und Boden, zu Emissionen, Abfällen und Abwässern, zur Nutzung erneuerbarer Energien sowie eingesetzter Techniken und Stoffe. Weiterhin erfolgen eine Beschreibung und Bewertung des Bestandes und der voraussichtlichen Umweltauswirkungen einschließlich der Maßnahmen zu ihrer Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich. Die Betrachtung der umweltrelevanten Schutzgüter umfasst dabei:

Boden und Fläche: Bestandsbeschreibung, Angaben zu Altlasten und Bodenbelastungen und zu Kampfmitteln sowie Eingriffsbewertung.

Wasser: Bestandsbeschreibung, Eingriffsbewertung.

Luft, Klima und Folgen des Klimawandels: Bewertungsmethoden, Bestandsaufnahme, Bestandsbeschreibung, Starkregenereignisse, Fließpfade, Rahmenrichtlinie Luftqualität, Eingriffsbewertung.

Pflanzen, Biotop- und Nutzungstypen: Beschreibung der Biotop- und Nutzungsstrukturen (Vegetationsaufnahmen von 2018 und 2024) und deren naturschutzfachlicher Wertigkeit, Eingriffsbewertung.

Tiere und artenschutzrechtliche Belange: Verweis auf den Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag zum Bebauungsplan und Zusammenfassung der artenschutzrechtlichen Analyse.

Natura-2000-Gebiete und sonstige Schutzgebiete: Benennung der nächstgelegenen Natura-2000-Gebiete und sonstigen Schutzgebiete, Eingriffsbewertung.

Gesetzlich geschützte Biotope und Flächen mit rechtlichen Bindungen: Eingriffsbewertung

Biologische Vielfalt: Begriffsdefinition und Eingriffsbewertung.

Landschaft: Bestandsbeschreibung und Eingriffsbewertung.

Mensch, Wohn- und Erholungsqualität: Eingriffsbewertung.

Kulturelles Erbe und Denkmalschutz: Gesetzliche Regelungen und Vorgehen zum Umgang mit Bodendenkmälern.

Bestehende und resultierende Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder für planungsrelevante Schutzgüter durch Unfälle und Katastrophen

Wechselwirkungen: Bewertung der Wechselwirkungen der Schutzgüter und der sich hieraus ergebenden Umweltauswirkungen.

 

Ferner umfasst der Umweltbericht eine Prognose über die voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung, Ausführungen zur Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete, zu den in Betracht kommenden alternativen Planungsmöglichkeiten und wesentlichen Gründen für die Standortwahl, zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen (Monitoring), eine Zusammenfassung und eine Bestandskarte.

b)

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind folgende Stellungnahmen mit umweltrelevanten Informationen eingegangen bzw. umweltrelevante Themen angesprochen worden:

Hessen Mobil, Straßen- und Verkehrsmanagement Eschwege (02.07.2018): Verkehrsmengen und Erstellung Verkehrsprognose, Emissionen aus Verkehrslärm, Entwässerung.

Landesamt für Denkmalpflege Hessen Bau- und Kunstdenkmalpflege (04.06.2018): Vorgaben für Werbeanlagen (Werbepylone) zum Schutz von Kulturdenkmalen und Ortsansichten.

Regierungspräsidium Darmstadt, Kampfmittelräumdienst (16.07.2028): Lage des Plangebietes außerhalb eines ehemaligen Bombenabwurfgebietes.

Regierungspräsidium Kassel, Bodenschutz (20.06.2018): Berücksichtigung nördlich gelegener Wohnbauflächen.

Regierungspräsidium Kassel, Immissionsschutz (25.06.2018): Belange des Immissionsschutzes (Lärm) sowie Erstellung schalltechnischer Untersuchungen mit Festlegung von flächenbezogenen Schallleistungspegeln auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung im Bebauungsplan.

Regierungspräsidium Kassel, Naturschutz und Landschaftspflege (22.06.2018): Biotop- und Nutzungstypen des Plangebietes sowie Eingriffe, Eingriffsregelung und Kompensation sowie Artenschutz.

Regierungspräsidium Kassel, Wasserwirtschaft, Altlasten, Bodenschutz (27.06.2018): Grundwasserschutz (Trinkwasserschutzgebiet) und Wasserversorgung, Altlasten und vorsorgender Bodenschutz, Vorgaben Geländemodellierung und Auffüllung, Abfallwirtschaft, industrielles Abwasser und wassergefährdende Stoffe, oberirdische Gewässer und Hochwasserschutz.

Stellungnahmen Öffentlichkeit (04.07.2018 und 03.07.2018): Böschungsschutz Nachbargrundstück, Grünflächen, Begrünung Grundstücksfreiflächen; Schutz vor Schallreflexionen (Verkehrslärm) und Vorgaben für schalltechnische Untersuchungen.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass gemäß § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.

Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung i.S.d. § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Kirchheim, den 20.04.2026

Der Gemeindevorstand
Axel Schmidt
Bürgermeister

Räumlicher Geltungsbereich der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Am Körle“