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Kirchheimer Nachrichten
Ausgabe 17/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung der Gemeinde Kirchheim, Ortsteil Kirchheim

Abbildung genordet, ohne Maßstab

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Bebauungsplan Nr. 33 „Gewerbegebiet Am Körle“

Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Im Ortsteil Kirchheim befindet sich östlich der Bundesautobahn BAB 7 in exponierter Lage ein größerer zusammenhängender Bereich, der vormals als Standort für eine Motel-Anlage mit zugehörigen Freiflächen und Stellplatzanlagen genutzt wurde. Das weitläufig versiegelte und aktuell brachliegende Areal soll einer neuen Nutzung zugeführt und nach bereits erfolgtem Rückbau der bestehenden baulichen Anlagen aufgrund der verkehrsgünstigen autobahnnahen Lage als Gewerbegebiet städtebaulich entwickelt werden. Die Gemeindevertretung hat daher bereits in der Sitzung am 11.12.2017 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 33 „Gewerbegebiet Am Körle“ sowie der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich gefasst und am 16.05.2024 die Offenlegung des Entwurfs der beiden Bauleitpläne beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst in der Gemarkung Kirchheim, Flur 25, die Flurstücke 11, 12/1, 15/3, 15/7 und 15/8 sowie in der Flur 30 das Flurstück 257/1 teilweise. Die Lage des Plangebietes sowie die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches können den nachfolgenden Übersichtskarten entnommen werden.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine standortgerechte gewerbliche Folgenutzung im Zuge der städtebaulichen Entwicklung und Neuordnung des Plangebietes geschaffen werden. Das Planziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Gewerbegebietes nach § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie die Sicherung der zugehörigen Erschließung. Den durch den Bebauungsplan vorbereiteten zusätzlichen und nicht vermeidbaren Eingriffen in Boden, Natur und Landschaft werden als Ausgleich entsprechende Ökopunkte aus der vorlaufend durchgeführten Kompensationsmaßnahme Nr. 14 „Fulda-Uferrandstreifen“ (Marktgemeinde Niederaula, Gemarkung Mengshausen, Flur 7 und 10) zugeordnet. Die Regelung des erforderlichen naturschutzrechtlichen Ausgleichs erfolgt über einen städtebaulichen Vertrag.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht, ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, eine Verkehrsuntersuchung, eine gutachtliche Stellungnahme zum Schallschutz in der Bauleitplanung und ein Fachbeitrag Wasserwirtschaftliche Belange sowie die im bisherigen Verfahren eingegangenen umweltrelevanten Stellungnahmen werden in der Zeit vom

27.04.2026 bis einschließlich 05.06.2026

im Internet unter der Adresse www.kirchheim.de unter der Rubrik „Bauen in Kirchheim“ und „Bebauungspläne im Verfahren“ veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Kirchheim, Bauamt, Hauptstraße 20, 36275 Kirchheim, Zimmer 13. Die Einsichtnahme ist während der folgenden allgemeinen Dienststunden der Verwaltung sowie nach Vereinbarung möglich:

Montag bis Donnerstag

08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Montag

14.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Dienstag

14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Donnerstag

14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift, abgegeben werden können. Die elektronische Abgabe von Stellungnahmen ist bevorzugt unter der E-Mail-Adresse Steffen.Lange@gemeinde-kirchheim.de möglich.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor:

a)

Umweltbericht mit integriertem landschaftspflegerischem Planungsbeitrag: Angaben und Ausführungen zu den Zielen und Inhalten der Planung mit Standortbeschreibung, der Einordnung des Plangebietes und den in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Zielen des Umweltschutzes, zum Flächenbedarf und sparsamen Umgang mit Grund und Boden, zu Emissionen, Abfällen und Abwässern, zur Nutzung erneuerbarer Energien sowie eingesetzter Techniken und Stoffe. Weiterhin erfolgen eine Beschreibung und Bewertung des Bestandes und der voraussichtlichen Umweltauswirkungen einschließlich der Maßnahmen zu ihrer Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich. Die Betrachtung der umweltrelevanten Schutzgüter umfasst dabei:

Boden und Fläche: Bestandsbeschreibung, Bodenentwicklungsprognose und Alternativen, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, Angaben zu Altlasten und Bodenbelastungen, zum Baugrund und zu Kampfmitteln sowie Eingriffsbewertung.

Wasser: Bestandsbeschreibung, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, Eingriffsbewertung.

Luft, Klima und Folgen des Klimawandels: Bewertungsmethoden, Bestandsaufnahme, Bestandsbeschreibung, Starkregenereignisse, Fließpfade, Rahmenrichtlinie Luftqualität, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, Eingriffsbewertung.

Pflanzen, Biotop- und Nutzungstypen: Beschreibung der Biotop- und Nutzungsstrukturen (Vegetationsaufnahmen von 2018, 2024 und 2025) und deren naturschutzfachlicher Wertigkeit, Eingriffsbewertung.

Tiere und artenschutzrechtliche Belange: Verweis auf den Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag und Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse, Beschreibung der artenschutzrechtlichen Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) sowie deren Umsetzung im Rahmen der Bauleitplanung.

Natura-2000-Gebiete und sonstige Schutzgebiete: Benennung der nächstgelegenen Natura-2000-Gebiete und sonstigen Schutzgebiete, Eingriffsbewertung.

Gesetzlich geschützte Biotope und Flächen mit rechtlichen Bindungen: Eingriffsbewertung

Biologische Vielfalt: Begriffsdefinition und Eingriffsbewertung.

Landschaft: Bestandsbeschreibung, eingriffsminimierende Maßnahmen und Eingriffsbewertung.

Mensch, Wohn- und Erholungsqualität: Eingriffsbewertung.

Kulturelles Erbe und Denkmalschutz: Gesetzliche Regelungen und Vorgehen zum Umgang mit Bodendenkmälern.

Bestehende und resultierende Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder für planungsrelevante Schutzgüter durch Unfälle und Katastrophen

Wechselwirkungen: Bewertung der Wechselwirkungen der Schutzgüter und der sich hieraus ergebenden Umweltauswirkungen.

Hinzu kommt die Berücksichtigung der Eingriffsregelung mit Ermittlung des Kompensationsbedarfs und Beschreibung der Eingriffskompensation (Eingriffs- und Ausgleichsplanung). Ferner umfasst der Umweltbericht eine Prognose über die voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung, Ausführungen zur Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete, zu den in Betracht kommenden alternativen Planungsmöglichkeiten und wesentlichen Gründen für die Standortwahl, zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen (Monitoring), eine Zusammenfassung und eine Bestandskarte.

b)

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag: Veranlassung und Aufgabenstellung, rechtliche Grundlagen, Methodik, Ermittlung der Wirkfaktoren und Festlegung des Untersuchungsrahmens; Artenschutzrechtliche Prüfung potenziell betroffener Tierartengruppen und Darstellung der Untersuchungsergebnisse (Vögel, Reptilien, Amphibien, Blauflügelige Ödlandschrecke, Sandbienen, Zufallsfund Hirschkäfer); Formulierung von Vermeidungsmaßnahmen sowie vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) für betroffene Arten (Neuntöter und Schlingnatter).

c)

Verkehrsuntersuchung: Anlass und Aufgabenstellung, Verkehrserhebung und Ergebnisse, Verkehrserzeugung und Umlegung auf das Straßennetz, Prognosehorizont 2030, Ergebnisse der Leistungsfähigkeitsberechnungen, Zusammenfassung und Empfehlungen.

d)

Gutachtliche Stellungnahme Schallschutz: Situation und Aufgabenstellung, Beurteilungsgrundlagen, vorhandene gewerbliche Nutzungen, Immissionsorte, Vorbelastung durch „Interkommunales Gewerbegebiet Friedrichsfeld“, zulässige Emissionen des Plangebietes, Pegeländerungen infolge von Abschirmung und Reflexion an neuer Bebauung, Festsetzungen im Bebauungsplan (Emissionskontingentierung).

e)

Fachbeitrag Wasserwirtschaftliche Belange: Aufgabenstellung, Vorarbeiten und Planunterlagen, Entwässerungsvarianten, gewähltes Entwässerungsverfahren, Abwasserreinigung, bestehende Verhältnisse, hydraulische Berechnungen, Berechnung der Entlastungsanlagen (SMUSI), Stellungnahme Wasserbehörde, Vorbilanzierung Wassermengen und Berechnung Anschlussmöglichkeiten, Vorkonzeption Entwässerung, Zusammenfassung.

f)

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind folgende Stellungnahmen mit umweltrelevanten Informationen eingegangen bzw. umweltrelevante Themen angesprochen worden:

Hessen Mobil, Straßen- und Verkehrsmanagement Eschwege (02.07.2018): Verkehrsmengen und Erstellung Verkehrsprognose, Emissionen aus Verkehrslärm, Entwässerung.

Kreisausschuss des Landkreises Hersfeld-Rotenburg, Naturschutz (04.07.2018): Vormalige Grünflächen sowie Gehölz- und Baumbestände und deren ökologische Funktion. Habitateignung für geschützte Tierarten (Reptilien), artenschutzrechtliche Maßnahmen für gehölzbewohnende Brutvogelarten, Eingriffsregelung und Kompensation.

Landesamt für Denkmalpflege Hessen Bau- und Kunstdenkmalpflege (04.06.2018): Vorgaben für Werbeanlagen (Werbepylone) zum Schutz von Kulturdenkmalen und Ortsansichten.

Regierungspräsidium Darmstadt, Kampfmittelräumdienst (16.07.2028): Lage des Plangebietes außerhalb eines ehemaligen Bombenabwurfgebietes.

Regierungspräsidium Kassel, Bodenschutz (20.06.2018): Berücksichtigung nördlich gelegener Wohnbauflächen.

Regierungspräsidium Kassel, Immissionsschutz (25.06.2018): Belange des Immissionsschutzes (Lärm) sowie Erstellung schalltechnischer Untersuchungen mit Festlegung von flächenbezogenen Schallleistungspegeln.

Regierungspräsidium Kassel, Naturschutz und Landschaftspflege (22.06.2018): Biotop- und Nutzungstypen des Plangebietes sowie Eingriffe, Eingriffsregelung und Kompensation sowie Artenschutz.

Regierungspräsidium Kassel, Wasserwirtschaft, Altlasten, Bodenschutz (27.06.2018): Grundwasserschutz (Trinkwasserschutzgebiet) und Wasserversorgung, Altlasten und vorsorgender Bodenschutz, Vorgaben Geländemodellierung und Auffüllung, Abfallwirtschaft, industrielles Abwasser und wassergefährdende Stoffe, oberirdische Gewässer und Hochwasserschutz.

Stellungnahmen Öffentlichkeit (04.07.2018 und 03.07.2018): Böschungsschutz Nachbargrundstück, Grünflächen, Begrünung Grundstücksfreiflächen; Schutz vor Schallreflexionen (Verkehrslärm) und Vorgaben für schalltechnische Untersuchungen.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass gemäß § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.

Kirchheim, den 20.04.2026

Der Gemeindevorstand
Axel Schmidt
Bürgermeister

Übersicht zur Lage des Plangebietes und des räumlichen Geltungsbereiches

 

 

Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 33 „Gewerbegebiet Am Körle“