Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Halbsatz 2 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kirchheim hat in ihrer Sitzung am 06.10.2022 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Am Stück“ beschlossen. Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes sollen im Bereich des Plangebietes nordwestlich der Ortslage Kirchheim in Richtung des Ortsteils Heddersdorf die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geplante bauliche Umstrukturierung und ergänzende Bebauung auf dem bestehenden Betriebsgelände des hier ansässigen Bauunternehmens geschaffen werden. Der räumliche Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Kirchheim, Flur 22, die Flurstücke 9 teilweise, 10 teilweise und 15 teilweise und kann der nachfolgenden Übersichtskarte entnommen werden. Der Geltungsbereich umfasst ausschließlich den maßgeblichen Änderungsbereich und somit nur Teilflächen des Geltungsbereiches der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekanntgemacht. Die Öffentlichkeit kann sich während der unten genannten Frist in der Gemeindeverwaltung Kirchheim über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und zur Planung äußern.
Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Am Stück“ umfasst innerhalb des Geltungsbereiches die geringfügige Erweiterung der überbaubaren Grundstücksflächen zulasten von Flächen zur Erhaltung von Bäumen und Sträuchern im Norden des Plangebietes sowie die Anpassung der überbaubaren Grundstücksflächen, einzelner bisheriger Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung und der bisherigen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen zur zulässigen Dachneigung an den vorhandenen Gebäudebestand und die geplanten Gebäude. Darüber hinaus werden die bisherigen Festsetzungen zur Bauweise gemäß § 22 Baunutzungsverordnung (BauNVO) gestrichen. Alle sonstigen zeichnerischen sowie textlichen Festsetzungen der maßgeblichen 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Am Stück“ von 2013 sollen im Übrigen unverändert fortgelten.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit zugehöriger Begründung liegt in der Zeit von
Montag, dem 23.01.2023 bis einschließlich Freitag, dem 24.02.2023
im Rathaus der Gemeinde Kirchheim, Bauamt, Hauptstraße 20, 36275 Kirchheim, Zimmer 13, während der allgemeinen Dienststunden der Verwaltung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung sind:
| Montag bis Freitag | 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| Montag und Dienstag | 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
| Donnerstag | 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
In Ausnahmefällen sind auch andere Termine nach vorheriger Vereinbarung möglich. Während des oben genannten Zeitraums können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die vorgenannten Unterlagen stehen während der Auslegungsfrist auch online im Internet unter der Adresse www.kirchheim.de unter der Rubrik „Bauen in Kirchheim“ und „Bebauungspläne im Verfahren“ zur Verfügung.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass gemäß § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Auf die Erstellung eines Umweltberichtes nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der Erstellung einer zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10a Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
Kirchheim, den 09.01.2023
Räumlicher Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Am Stück“
genordet, ohne Maßstab