Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kirchheim hat in ihrer Sitzung am 09.02.2023 die Aufstellung der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Östlich der Schloßstraße“ und am 07.12.2023 die Offenlegung des Entwurfs der Flächennutzungsplan-Änderung beschlossen. Das Planziel der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung von „Wohnbauflächen“ und von „Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ zulasten der bisherigen Darstellungen. Mit der teilräumlichen 19. Änderung des Flächennutzungsplanes werden auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung somit die planungsrechtlichen Voraussetzungen für städtebauliche Entwicklung und Erschließung des Plangebietes im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 36 „Östlich der Schloßstraße“ geschaffen.
Der räumliche Geltungsbereich der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst Flächen in der Gemarkung Kirchheim, Flur 28, und kann der nachfolgenden Übersichtskarte entnommen werden.
Der Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung mit Begründung und Umweltbericht sowie die im bisherigen Verfahren eingegangenen umweltrelevanten Stellungnahmen werden in der Zeit von
Montag, dem 22.01.2024 bis einschließlich Freitag, dem 23.02.2024
| Montag bis Donnerstag | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Montag | 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
| Dienstag | 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Donnerstag | 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift, abgegeben werden können. Die elektronische Abgabe von Stellungnahmen ist bevorzugt unter der E-Mail-Adresse Steffen.Lange@gemeinde-kirchheim.de möglich.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor:
| a) | Umweltbericht mit integriertem landschaftspflegerischem Planungsbeitrag: Angaben und Ausführungen zu den Zielen und Inhalte der Planung mit Standortbeschreibung, der Einordnung des Plangebietes und den in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Zielen des Umweltschutzes, zum Flächenbedarf und sparsamen Umgang mit Grund und Boden, zu Emissionen, Abfällen und Abwässern. Weiterhin erfolgten eine Beschreibung und Bewertung des Bestandes und der voraussichtlichen Umweltauswirkungen einschließlich der Maßnahmen zu ihrer Vermeidung, Verhinderung, Verringerung bzw. ihrem Ausgleich. Die Betrachtung der umweltrelevanten Schutzgüter umfasst dabei: |
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| Ferner umfasst der Umweltbericht Aussagen zur Berücksichtigung der Eingriffsregelung auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung, eine Prognose über die voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung, Ausführungen zur Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete, zu den in Betracht kommenden alternativen Planungsmöglichkeiten und wesentlichen Gründen für die Standortwahl, zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen (Monitoring), eine Zusammenfassung und eine Bestandskarte zu den Biotop- und Nutzungstypen. |
| b) | Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind folgende Stellungnahmen mit umweltrelevanten Informationen eingegangen bzw. umweltrelevante Themen angesprochen worden: |
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| Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sind Stellungnahmen mit umweltrelevantem Inhalt eingegangen, die im Wesentlichen Hinweise zum Hochwasserschutz, Oberflächenwasser, Abwasser, Naturschutz, Eingriff in Natur, Baumbestand, Lärmschutz, Verkehrsaufkommen, Biotopschutz, Artenschutz, Versickerung, Gewässerrandstreifen, Versiegelung, Kaltluftabfluss, Niederschlagswasser, Starkregenereignisse, Bodenfunktionen, Strukturvielfalt und zu den Ausgleichsmaßnahmen, umfassen. |
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| Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass gemäß § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde. Zudem wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung i.S.d. § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. |
Kirchheim, den 08.01.2024
Räumlicher Geltungsbereich der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Östlich der Schloßstraße“
Abbildung genordet, ohne Maßstab