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Kirchheimer Nachrichten
Ausgabe 2/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung der Gemeinde Kirchheim, Ortsteil Kirchheim

19. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Östlich der Schloßstraße“

Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kirchheim hat in ihrer Sitzung am 09.02.2023 die Aufstellung der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Östlich der Schloßstraße“ und am 07.12.2023 die Offenlegung des Entwurfs der Flächennutzungsplan-Änderung beschlossen. Das Planziel der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung von „Wohnbauflächen“ und von „Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ zulasten der bisherigen Darstellungen. Mit der teilräumlichen 19. Änderung des Flächennutzungsplanes werden auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung somit die planungsrechtlichen Voraussetzungen für städtebauliche Entwicklung und Erschließung des Plangebietes im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 36 „Östlich der Schloßstraße“ geschaffen.

Der räumliche Geltungsbereich der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst Flächen in der Gemarkung Kirchheim, Flur 28, und kann der nachfolgenden Übersichtskarte entnommen werden.

Der Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung mit Begründung und Umweltbericht sowie die im bisherigen Verfahren eingegangenen umweltrelevanten Stellungnahmen werden in der Zeit von

Montag, dem 22.01.2024 bis einschließlich Freitag, dem 23.02.2024

im Internet unter der Adresse www.kirchheim.de unter der Rubrik „Bauen in Kirchheim“ und „Bebauungspläne im Verfahren“ veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Kirchheim, Bauamt, Hauptstraße 20, 36275 Kirchheim, Zimmer 13. Die Einsichtnahme ist während der folgenden allgemeinen Dienststunden der Verwaltung sowie nach Vereinbarung möglich:

Montag bis Donnerstag

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Montag

14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Dienstag

14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Donnerstag

14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift, abgegeben werden können. Die elektronische Abgabe von Stellungnahmen ist bevorzugt unter der E-Mail-Adresse Steffen.Lange@gemeinde-kirchheim.de möglich.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor:

a)

Umweltbericht mit integriertem landschaftspflegerischem Planungsbeitrag: Angaben und Ausführungen zu den Zielen und Inhalte der Planung mit Standortbeschreibung, der Einordnung des Plangebietes und den in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Zielen des Umweltschutzes, zum Flächenbedarf und sparsamen Umgang mit Grund und Boden, zu Emissionen, Abfällen und Abwässern. Weiterhin erfolgten eine Beschreibung und Bewertung des Bestandes und der voraussichtlichen Umweltauswirkungen einschließlich der Maßnahmen zu ihrer Vermeidung, Verhinderung, Verringerung bzw. ihrem Ausgleich. Die Betrachtung der umweltrelevanten Schutzgüter umfasst dabei:

  • Boden und Fläche: Bestandsbeschreibung, Bodenentwicklungsprognose, Bodenschutzrechtliche Eingriffsbetrachtung, Angaben zu Altlasten, Bodenbelastungen und Kampfmittel, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, Eingriffsbewertung.
  • Wasser: Bestandsbeschreibung, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, Eingriffsbewertung.
  • Luft, Klima und Folgen des Klimawandels: Bewertungsmethoden, Bestandsaufnahme, Folgen des Klimawandels, eingriffsmindernde Maßnahmen, Eingriffsbewertung.
  • Pflanzen, Biotop- und Nutzungstypen: Beschreibung der Biotop- und Nutzungsstrukturen (Vegetationsaufnahme) und deren naturschutzfachlicher Wertigkeit, Eingriffsbewertung.
  • Tiere und artenschutzrechtliche Belange: Verweis auf den Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag mit Beschreibung des Untersuchungsumfangs betroffener Tiergruppen und besonders zu prüfender Arten, die aus Analyse hervorgegangen sind, Beschreibung von Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen für Vögel und Fledermäuse sowie Hinweise auf die einschlägigen Vorschriften des gesetzlichen Artenschutzes.
  • Natura-2000-Gebiete und sonstige Schutzgebiete: Benennung der nächstgelegenen Natura-2000-Schutzgebiete sowie Landschaftsschutzgebiete, Hinweis auf Lage im Naturpark, Eingriffsbewertung.
  • Gesetzlich geschützte Biotope und Flächen mit rechtlichen Bindungen: Hinweis auf Betroffenheit gesetzlich geschützter Biotope mit Erläuterung des biotopschutzrechtlichen Ausgleichs, Eingriffsbewertung.
  • Biologische Vielfalt: Begriffsdefinition und Eingriffsbewertung.
  • Landschaft: Bestandsbeschreibung und Eingriffsbewertung.
  • Mensch, Wohn- und Erholungsqualität: Bewertung der Schutzgüter Wohnen und Erholung, Eingriffsbewertung.
  • Kulturelles Erbe und Denkmalschutz: Hinweis auf im Plangebiet gelegene und in räumlicher Nähe befindlicher (Kultur-) Denkmäler, Verweis auf gesetzliche Regelungen zum Umgang mit Bodendenkmälern.
  • Bestehende und resultierende Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder für planungsrelevante Schutzgüter durch Unfälle und Katastrophen: Hinweis, dass keine Risiken mit der Planung verbunden sind.
  • Wechselwirkungen: Bewertung der Wechselwirkungen der Schutzgüter und der sich hieraus ergebenden Umweltauswirkungen.

Ferner umfasst der Umweltbericht Aussagen zur Berücksichtigung der Eingriffsregelung auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung, eine Prognose über die voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung, Ausführungen zur Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete, zu den in Betracht kommenden alternativen Planungsmöglichkeiten und wesentlichen Gründen für die Standortwahl, zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen (Monitoring), eine Zusammenfassung und eine Bestandskarte zu den Biotop- und Nutzungstypen.

b)

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind folgende Stellungnahmen mit umweltrelevanten Informationen eingegangen bzw. umweltrelevante Themen angesprochen worden:

  • Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (07.07.2023): Hinweise zu Immissionen aus militärischer Nutzung.
  • HessenForst, Forstamt Bad Hersfeld (14.07.2023): Hinweise zur Forstwirtschaft.
  • Kreisausschuss des Landkreises Hersfeld-Rotenburg, Landwirtschaft und Forsten (24.07.2023): Hinweise zu landwirtschaftlichen Flächen.
  • Kreisausschuss des Landkreises Hersfeld-Rotenburg, Naturschutz (07.08.2023): Hinweis auf Streuobstwiese als geschütztes Biotop und erforderliche biotopschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung; Anregung zur Außenbeleuchtung.
  • Kreisausschuss des Landkreises Hersfeld-Rotenburg, Wasser- und Bodenschutz (08.08.2023): Hinweise zu Abwasser, oberirdischen Gewässern und zum Hochwasserschutz sowie auf die Lage innerhalb eines Trinkwasserschutzgebietes.
  • Regierungspräsidium Kassel, Grundwasserschutz, Wasserversorgung, Altlasten, Bodenschutz (10.08.2023): Hinweis auf Lage im Trinkwasserschutzgebiet und Schutzgebietsverordnung sowie zum Bodenschutz, zu Altlasten, Anregung zur bodenfunktionalen Kompensationsbetrachtung und Angabe von Merkblättern.
  • Regierungspräsidium Kassel, Oberirdische Gewässer, Hochwasserschutz (24.07.2023): Hinweise zum Gewässer Wälsebach und zum zugehörigen gesetzlichen Gewässerrandstreifen.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sind Stellungnahmen mit umweltrelevantem Inhalt eingegangen, die im Wesentlichen Hinweise zum Hochwasserschutz, Oberflächenwasser, Abwasser, Naturschutz, Eingriff in Natur, Baumbestand, Lärmschutz, Verkehrsaufkommen, Biotopschutz, Artenschutz, Versickerung, Gewässerrandstreifen, Versiegelung, Kaltluftabfluss, Niederschlagswasser, Starkregenereignisse, Bodenfunktionen, Strukturvielfalt und zu den Ausgleichsmaßnahmen, umfassen.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass gemäß § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde. Zudem wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung i.S.d. § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Kirchheim, den 08.01.2024

Der Gemeindevorstand
Axel Schmidt
Bürgermeister

Räumlicher Geltungsbereich der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Östlich der Schloßstraße“

Abbildung genordet, ohne Maßstab