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Kirchheimer Nachrichten
Ausgabe 2/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung der Gemeinde Kirchheim, Ortsteil Kirchheim

Bebauungsplan Nr. 36 „Östlich der Schloßstraße“

Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kirchheim hat in ihrer Sitzung am 09.02.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 36 „Östlich der Schloßstraße“ und am 07.12.2023 die Offenlegung des Entwurfs des Bebauungsplanes beschlossen. Mit dem Bebauungsplan sollen im Bereich östlich der Schloßstraße (Landesstraße L 3159) unter Berücksichtigung des vorhandenen Gebäudebestandes an der Bergstraße die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtebauliche Entwicklung und Erschließung bislang unbebauter Grün- und Freiflächen am nördlichen Ortsrand von Kirchheim in Richtung des Gewässers Wälsebach geschaffen werden.

Das Planziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie die Sicherung der zugehörigen Erschließung und der Grünflächen im Bereich des gesetzlichen Gewässerrandstreifens entlang des Wälsebaches. Den durch den Bebauungsplan vorbereiteten Eingriffen in Natur und Landschaft werden als Ausgleich entsprechende Ökopunkte aus der vorlaufend durchgeführten Kompensationsmaßnahme „Ökopunktemaßnahmenkonzept für die Liegenschaften Eschkopf und Rockensüß“ (Gemeinde Cornberg, Gemarkung Rockensüß, Flur 23, Flurstücke 47/0 und 49/0) zugeordnet.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst in der Gemarkung Kirchheim, Flur 28, die Flurstücke 65/1 teilweise, 65/4 teilweise, 65/6 teilweise, 77 teilweise, 79, 80 und 83 (Plankarte 1). Der Bebauungsplan umfasst darüber hinaus in der Gemarkung Heddersdorf, Flur 1, das Flurstück 106/17, das der Planung als externe Ausgleichsfläche für den erforderlichen biotopschutzrechtlichen Ausgleich zugeordnet wird (Plankarte 2). Die Lage des Plangebietes sowie die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches können den nachfolgenden Übersichtskarten entnommen werden.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht, ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, ein Geräuschimmissionsgutachten, ein Fachbeitrag Wasserwirtschaft sowie die im bisherigen Verfahren eingegangenen umweltrelevanten Stellungnahmen werden in der Zeit von

Montag, dem 22.01.2024 bis einschließlich Freitag, dem 23.02.2024

im Internet unter der Adresse www.kirchheim.de unter der Rubrik „Bauen in Kirchheim“ und „Bebauungspläne im Verfahren“ veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Kirchheim, Bauamt, Hauptstraße 20, 36275 Kirchheim, Zimmer 13. Die Einsichtnahme ist während der folgenden allgemeinen Dienststunden der Verwaltung sowie nach Vereinbarung möglich:

Montag bis Donnerstag

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Montag

14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Dienstag

14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Donnerstag

14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift, abgegeben werden können. Die elektronische Abgabe von Stellungnahmen ist bevorzugt unter der E-Mail-Adresse Steffen.Lange@gemeinde-kirchheim.de möglich.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor:

a)

Umweltbericht mit integriertem landschaftspflegerischem Planungsbeitrag:

Angaben und Ausführungen zu den Zielen und Inhalte der Planung mit Standortbeschreibung, der Einordnung des Plangebietes und den in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Zielen des Umweltschutzes, zum Flächenbedarf und sparsamen Umgang mit Grund und Boden, zu Emissionen, Abfällen und Abwässern. Weiterhin erfolgten eine Beschreibung und Bewertung des Bestandes und der voraussichtlichen Umweltauswirkungen einschließlich der Maßnahmen zu ihrer Vermeidung, Verhinderung, Verringerung bzw. ihrem Ausgleich. Die Betrachtung der umweltrelevanten Schutzgüter umfasst dabei:

  • Boden und Fläche: Bestandsbeschreibung, Bodenentwicklungsprognose, Bodenschutzrechtliche Eingriffsbetrachtung, Angaben zu Altlasten, Bodenbelastungen und Kampfmittel, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, Eingriffsbewertung.
  • Wasser: Bestandsbeschreibung, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, Eingriffsbewertung.
  • Luft, Klima und Folgen des Klimawandels: Bewertungsmethoden, Bestandsaufnahme, Folgen des Klimawandels, eingriffsmindernde Maßnahmen, Eingriffsbewertung.
  • Pflanzen, Biotop- und Nutzungstypen: Beschreibung der Biotop- und Nutzungsstrukturen (Vegetationsaufnahme) und deren naturschutzfachlicher Wertigkeit, Eingriffsbewertung.
  • Tiere und artenschutzrechtliche Belange: Verweis auf den Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag mit Beschreibung des Untersuchungsumfangs betroffener Tiergruppen und besonders zu prüfender Arten, die aus Analyse hervorgegangen sind, Beschreibung von Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen für Vögel und Fledermäuse sowie Hinweise auf die einschlägigen Vorschriften des gesetzlichen Artenschutzes.
  • Natura-2000-Gebiete und sonstige Schutzgebiete: Benennung der nächstgelegenen Natura-2000-Schutzgebiete sowie Landschaftsschutzgebiete, Hinweis auf Lage im Naturpark, Eingriffsbewertung.
  • Gesetzlich geschützte Biotope und Flächen mit rechtlichen Bindungen: Hinweis auf Betroffenheit gesetzlich geschützter Biotope mit Erläuterung des biotopschutzrechtlichen Ausgleichs, Eingriffsbewertung.
  • Biologische Vielfalt: Begriffsdefinition und Eingriffsbewertung.
  • Landschaft: Bestandsbeschreibung und Eingriffsbewertung.
  • Mensch, Wohn- und Erholungsqualität: Bewertung der Schutzgüter Wohnen und Erholung, Eingriffsbewertung.
  • Kulturelles Erbe und Denkmalschutz: Hinweis auf im Plangebiet gelegene und in räumlicher Nähe befindlicher (Kultur-) Denkmäler, Verweis auf gesetzliche Regelungen zum Umgang mit Bodendenkmälern.
  • Bestehende und resultierende Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder für planungsrelevante Schutzgüter durch Unfälle und Katastrophen: Hinweis, dass keine Risiken mit der Planung verbunden sind.
  • Wechselwirkungen: Bewertung der Wechselwirkungen der Schutzgüter und der sich hieraus ergebenden Umweltauswirkungen.Hinzu kommt die Berücksichtigung der Eingriffsregelung mit Ermittlung des Kompensationsbedarfs und Beschreibung der Eingriffskompensation (Eingriffs- und Ausgleichsplanung). Ferner umfasst der Umweltbericht eine Prognose über die voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung, Ausführungen zur Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete, zu den in Betracht kommenden alternativen Planungsmöglichkeiten und wesentlichen Gründen für die Standortwahl, zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen (Monitoring), eine Zusammenfassung und eine Bestandskarte zu den Biotop- und Nutzungstypen sowie eine Bestands- und Maßnahmenkarte zum biotopschutzrechtlichen Ausgleich.

b)

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag:

Angaben und Ausführungen zur Veranlassung und Aufgabenstellung, zu den rechtlichen Grundlagen, zur Ermittlung der Wirkfaktoren und Festlegung des Untersuchungsrahmens; Artenschutzrechtliche Prüfung betroffener Artengruppen und Darstellung der Untersuchungsergebnisse. Prüfung von Verbotstatbeständen, Beschreibung von Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sowie von vorlaufenden Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) und Zusammenfassung. Es konnte eine Betroffenheit von Vogel- und Fledermausarten festgestellt werden. Das Eintreten der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände kann unter Berücksichtigung von Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen ausgeschlossen werden.

c)

Geräuschimmissionsgutachten:

Angaben zu Aufgabenstellung, Rechts- und Beurteilungsgrundlagen und zur Berücksichtigung des Lärmschutzes bei Verkehrsgeräuschen, Darstellung der Immissionsorte und Immissionswerte, Angaben zur Geräuschbelastung durch den Straßenverkehr, Passive Schallschutzmaßnahmen, Zusammenfassung der Ergebnisse mit Vorschlag für textliche Festsetzungen. Die betroffenen Belange des Schallschutzes können über die im Bebauungsplan festgesetzten Vorgaben zum passiven Schallschutz ausgeglichen werden.

d)

Fachbeitrag Wasserwirtschaft:

Angaben und Ausführungen zur Beschreibung der Planung, zur Lage in Wasserschutzgebieten, zu Oberflächengewässern, Entwässerung, Schmutzwasser, Niederschlagswasser, hydraulische Berechnungen mit Ergebnisdarstellung und Maßnahmenvorschläge, Berechnungen zur Regenrückhaltung, Stoffliche Nachweise, Überflutungsnachweis, Angaben zur Wasserversorgung und Bedarfsermittlung, Löschwasserbedarf und Beschreibung der Abflusssituation Wälsebach. Im Ergebnis kann Erschließung aus wasserwirtschaftlicher Sicht sichergestellt werden.

e)

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind folgende Stellungnahmen mit umweltrelevanten Informationen eingegangen bzw. umweltrelevante Themen angesprochen worden:

  • Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (07.07.2023): Hinweise zu Immissionen aus militärischer Nutzung.
  • HessenForst, Forstamt Bad Hersfeld (14.07.2023): Hinweise zur Forstwirtschaft.
  • Kreisausschuss des Landkreises Hersfeld-Rotenburg, Landwirtschaft und Forsten (24.07.2023): Hinweise zu landwirtschaftlichen Flächen.
  • Kreisausschuss des Landkreises Hersfeld-Rotenburg, Naturschutz (07.08.2023): Hinweis auf Streuobstwiese als geschütztes Biotop und erforderliche biotopschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung; Anregung zur Außenbeleuchtung.
  • Kreisausschuss des Landkreises Hersfeld-Rotenburg, Wasser- und Bodenschutz (08.08.2023): Hinweise zu Abwasser, oberirdischen Gewässern und zum Hochwasserschutz sowie auf die Lage innerhalb eines Trinkwasserschutzgebietes.
  • Regierungspräsidium Kassel, Grundwasserschutz, Wasserversorgung, Altlasten, Bodenschutz (10.08.2023): Hinweise zum Grundwasserschutz, zur Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, zu Abgrabungen/Erdaufschlüssen, zum nachsorgenden und vorsorgenden Bodenschutz, Anregung zur bodenfunktionalen Kompensationsbetrachtung.
  • Regierungspräsidium Kassel, Oberirdische Gewässer, Hochwasserschutz (24.07.2023): Hinweise zum Gewässer Wälsebach und zum zugehörigen gesetzlichen Gewässerrandstreifen.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sind Stellungnahmen mit umweltrelevantem Inhalt eingegangen, die im Wesentlichen Hinweise zum Hochwasserschutz, Oberflächenwasser, Abwasser, Naturschutz, Eingriff in Natur, Baumbestand, Lärmschutz, Verkehrsaufkommen, Biotopschutz, Artenschutz, Versickerung, Gewässerrandstreifen, Versiegelung, Kaltluftabfluss, Niederschlagswasser, Starkregenereignisse, Bodenfunktionen, Strukturvielfalt und zu den Ausgleichsmaßnahmen, umfassen.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass gemäß § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.

Kirchheim, den 08.01.2024

Der Gemeindevorstand
Axel Schmidt
Bürgermeister

Übersicht zur Lage des Plangebietes

Abbildung genordet, ohne Maßstab

Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 36 „Östlich der Schloßstraße“

Abbildungen genordet, ohne Maßstab