Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kirchheim hat in ihrer Sitzung am 09.02.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 36 „Östlich der Schloßstraße“ und am 07.12.2023 die Offenlegung des Entwurfs des Bebauungsplanes beschlossen. Mit dem Bebauungsplan sollen im Bereich östlich der Schloßstraße (Landesstraße L 3159) unter Berücksichtigung des vorhandenen Gebäudebestandes an der Bergstraße die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtebauliche Entwicklung und Erschließung bislang unbebauter Grün- und Freiflächen am nördlichen Ortsrand von Kirchheim in Richtung des Gewässers Wälsebach geschaffen werden.
Das Planziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie die Sicherung der zugehörigen Erschließung und der Grünflächen im Bereich des gesetzlichen Gewässerrandstreifens entlang des Wälsebaches. Den durch den Bebauungsplan vorbereiteten Eingriffen in Natur und Landschaft werden als Ausgleich entsprechende Ökopunkte aus der vorlaufend durchgeführten Kompensationsmaßnahme „Ökopunktemaßnahmenkonzept für die Liegenschaften Eschkopf und Rockensüß“ (Gemeinde Cornberg, Gemarkung Rockensüß, Flur 23, Flurstücke 47/0 und 49/0) zugeordnet.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst in der Gemarkung Kirchheim, Flur 28, die Flurstücke 65/1 teilweise, 65/4 teilweise, 65/6 teilweise, 77 teilweise, 79, 80 und 83 (Plankarte 1). Der Bebauungsplan umfasst darüber hinaus in der Gemarkung Heddersdorf, Flur 1, das Flurstück 106/17, das der Planung als externe Ausgleichsfläche für den erforderlichen biotopschutzrechtlichen Ausgleich zugeordnet wird (Plankarte 2). Die Lage des Plangebietes sowie die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches können den nachfolgenden Übersichtskarten entnommen werden.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht, ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, ein Geräuschimmissionsgutachten, ein Fachbeitrag Wasserwirtschaft sowie die im bisherigen Verfahren eingegangenen umweltrelevanten Stellungnahmen werden in der Zeit von
Montag, dem 22.01.2024 bis einschließlich Freitag, dem 23.02.2024
| Montag bis Donnerstag | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Montag | 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
| Dienstag | 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Donnerstag | 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift, abgegeben werden können. Die elektronische Abgabe von Stellungnahmen ist bevorzugt unter der E-Mail-Adresse Steffen.Lange@gemeinde-kirchheim.de möglich.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor:
| a) | Umweltbericht mit integriertem landschaftspflegerischem Planungsbeitrag: |
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| Angaben und Ausführungen zu den Zielen und Inhalte der Planung mit Standortbeschreibung, der Einordnung des Plangebietes und den in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Zielen des Umweltschutzes, zum Flächenbedarf und sparsamen Umgang mit Grund und Boden, zu Emissionen, Abfällen und Abwässern. Weiterhin erfolgten eine Beschreibung und Bewertung des Bestandes und der voraussichtlichen Umweltauswirkungen einschließlich der Maßnahmen zu ihrer Vermeidung, Verhinderung, Verringerung bzw. ihrem Ausgleich. Die Betrachtung der umweltrelevanten Schutzgüter umfasst dabei: |
| b) | Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag: |
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| Angaben und Ausführungen zur Veranlassung und Aufgabenstellung, zu den rechtlichen Grundlagen, zur Ermittlung der Wirkfaktoren und Festlegung des Untersuchungsrahmens; Artenschutzrechtliche Prüfung betroffener Artengruppen und Darstellung der Untersuchungsergebnisse. Prüfung von Verbotstatbeständen, Beschreibung von Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sowie von vorlaufenden Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) und Zusammenfassung. Es konnte eine Betroffenheit von Vogel- und Fledermausarten festgestellt werden. Das Eintreten der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände kann unter Berücksichtigung von Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen ausgeschlossen werden. |
| c) | Geräuschimmissionsgutachten: |
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| Angaben zu Aufgabenstellung, Rechts- und Beurteilungsgrundlagen und zur Berücksichtigung des Lärmschutzes bei Verkehrsgeräuschen, Darstellung der Immissionsorte und Immissionswerte, Angaben zur Geräuschbelastung durch den Straßenverkehr, Passive Schallschutzmaßnahmen, Zusammenfassung der Ergebnisse mit Vorschlag für textliche Festsetzungen. Die betroffenen Belange des Schallschutzes können über die im Bebauungsplan festgesetzten Vorgaben zum passiven Schallschutz ausgeglichen werden. |
| d) | Fachbeitrag Wasserwirtschaft: |
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| Angaben und Ausführungen zur Beschreibung der Planung, zur Lage in Wasserschutzgebieten, zu Oberflächengewässern, Entwässerung, Schmutzwasser, Niederschlagswasser, hydraulische Berechnungen mit Ergebnisdarstellung und Maßnahmenvorschläge, Berechnungen zur Regenrückhaltung, Stoffliche Nachweise, Überflutungsnachweis, Angaben zur Wasserversorgung und Bedarfsermittlung, Löschwasserbedarf und Beschreibung der Abflusssituation Wälsebach. Im Ergebnis kann Erschließung aus wasserwirtschaftlicher Sicht sichergestellt werden. |
| e) | Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind folgende Stellungnahmen mit umweltrelevanten Informationen eingegangen bzw. umweltrelevante Themen angesprochen worden: |
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sind Stellungnahmen mit umweltrelevantem Inhalt eingegangen, die im Wesentlichen Hinweise zum Hochwasserschutz, Oberflächenwasser, Abwasser, Naturschutz, Eingriff in Natur, Baumbestand, Lärmschutz, Verkehrsaufkommen, Biotopschutz, Artenschutz, Versickerung, Gewässerrandstreifen, Versiegelung, Kaltluftabfluss, Niederschlagswasser, Starkregenereignisse, Bodenfunktionen, Strukturvielfalt und zu den Ausgleichsmaßnahmen, umfassen.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass gemäß § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.
Kirchheim, den 08.01.2024
Übersicht zur Lage des Plangebietes
Abbildung genordet, ohne Maßstab
Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 36 „Östlich der Schloßstraße“
Abbildungen genordet, ohne Maßstab