Gremium: |
Gemeindevertretung |
Sitzungsort: |
Anbau des Bürgerhauses Kirchheim |
am: |
4. Mai 2023 |
Beginn: |
20:00 |
Ende: |
21:10 |
Vorsitzender: |
Vorsitzender der Gemeindevertretung Martin Bornschier |
Zahl der Mitglieder: |
23, davon anwesend 18 |
Anwesend: |
Gemeindevertreter Alexander Curth Gemeindevertreter Wolfgang Curth Gemeindevertreter Arnold Diebel Gemeindevertreter Holger Faulhaber Gemeindevertreterin Silvia Fuchs Gemeindevertreter Sebastian Hattwich Gemeindevertreter Achim Kimpel Gemeindevertreter Michael Klotzbach Gemeindevertreter Andreas Kuhn Gemeindevertreter Martin Kurz Gemeindevertreter Oliver Kurz Gemeindevertreter Karl-Heinz Lepper Gemeindevertreterin Manuela Mondel Gemeindevertreter Stefan Nieding Gemeindevertreter Frank Rehbaum Gemeindevertreter Thomas Roppel Gemeindevertreter Bernd Stamm |
Abwesend: |
Gemeindevertreter Jens Nuhn (entschuldigt) Gemeindevertreterin Sandra Preuß (entschuldigt) Gemeindevertreter Mike Schmidt (entschuldigt) Gemeindevertreter Ernst Steinberger (entschuldigt) Gemeindevertreter Björn Wettlaufer (entschuldigt) |
Außerdem anwesend: |
Bürgermeister Axel Schmidt 1. Beigeordneter Thomas Schneemilch Beigeordneter Hans-Dieter Berg Beigeordnete Gabriele Hattwich Beigeordnete Gerlinde Müllner Beigeordneter Bernd Schäfer Beigeordneter Andreas Thon |
Außerdem abwesend: |
Beigeordneter Heinrich Schenk (entschuldigt) |
Schriftführer: |
Marco Liedtke |
1. |
Feststellung der Beschlussfähigkeit |
2. |
Feststellung der Tagesordnung |
3. |
Schließung des Protokolls der Sitzung der Gemeindevertretung vom 09.02.2023 |
4. |
Berichterstattung |
5. |
Antrag der CDU-Fraktion: Änderungsantrag zum Haushaltsplan 2023 |
6. |
Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und allen Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 |
7. |
Beratung und Beschlussfassung über die Bestellung von Prüfern für die Jahresabschlüsse 2020 - 2022 der Gemeindewerke Kirchheim |
8. |
Beschlussfassung über die Einziehung eines Weges im Ortsteil Allendorf (Einziehungsankündigung) |
9. |
Beratung und Beschlussfassung über die Zustimmung zum Waldverkauf in Gershausen |
10. |
Satzungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 26 „Am Stück“ – 2. Änderung |
11. |
Grundstücksverkauf Flächen "Im Rod", Gemarkung Kirchheim |
12. |
Anpassung Eintrittsgelder Freibadsaison 2023 |
13. |
Wahl der Schöffen für die Amtsperiode 2024 - 2028 |
14. |
Neuwahl eines Schiedsmannes/einer Schiedsfrau in der Gemeinde Kirchheim |
15. |
Antrag der CDU-Fraktion: Antrag zur Aufnahme der Planung für einen Waldkindergarten |
1. |
Feststellung der Beschlussfähigkeit |
Die Mitglieder der Gemeindevertretung und des Gemeindevorstandes waren durch Einladung des Vorsitzenden der Gemeindevertretung vom 27.04.2023 unter Angabe der zur Verhandlung stehenden Gegenstände, der Stunde und des Ortes der Versammlung auf heute zu einer Sitzung zusammenberufen. Zwischen dem Zugang der Ladung und dem Sitzungstag lagen mindestens 3 Tage.
Da von den 23 Mitgliedern der Gemeindevertretung zum Sitzungsbeginn 18 Gemeindevertreter (also mehr als die Hälfte) erschienen waren, so war die Versammlung beschlussfähig. Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung sind in ortsüblicher Weise bekannt gemacht worden. Man ging hierauf zur Beratung der Gegenstände der Tagesordnung über. Die Niederschrift über die Sitzung (s. Anlage) wurde gemäß § 61 HGO gefertigt.
2. |
Feststellung der Tagesordnung |
Die Tagesordnung entspricht der Einladung vom 27.04.2023.
Herr Sebastian Hattwich stellt den Antrag TOP 14 (Antrag der CDU Fraktion: Änderungsantrag zum Haushaltsplan 2023) vor dem TOP 5 zu beraten und abzustimmen. Es erfolgt keine Gegenrede, somit ist der Antrag genehmigt.
3. |
Schließung des Protokolls der Sitzung der Gemeindevertretung vom 09.02.2023 |
Gegen das Protokoll der Sitzung der Gemeindevertretung vom 09.02.2023 wurden keine Einwände erhoben. Es wird vom Vorsitzenden geschlossen.
4. |
Berichterstattung |
1.
Der Vierteljahresbericht zum IV. Quartal zum Haushaltsjahr 2022 wird der Gemeindevertretung mit dem Protokoll im Anhang zur Berichterstattung elektronisch im RIS vorgelegt.
2.
Im Rahmen des Baus der Solaranlage im Bereich Schützenhaus Kirchheim, konnte durch den Bürgermeister und den ersten Beigeordneten ein Vertrag zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Freiflächenanlagen gem. § 6 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2023 unterzeichnet werden. Demnach erhält die Gemeinde Zuwendungen in Höhe von 0,2 Cent pro produzierter Kilowattstunde des Solarparks.
3.
Im Rahmen der Abnahme „Baumaßnahme Glasfaserausbau“ (Firma Goetel) wurde Herr Friedhelm Reidt als geringfügig Beschäftigter zum 01.04.2023 bei der Gemeinde Kirchheim eingestellt. Herr Reidt darf im Rahmen der Endabnahme die Interessen des Bauamtes der Gemeinde Kirchheim nach außen vertreten.
4.
Am 09.05.2023, 18:00 Uhr, findet eine Veranstaltung zum Projekt Firma Bickhardt-Bau „Wohnen am Schloss“ statt. Eingeladen sind: Firma Bickhardt-Bau + Planer und Architekten, direkte Anwohner + interessierte Bürger + Bürgerinitiative „Wir in Kirchheim“, Bürgermeister, Vertreter der politischen Parteien, sowie der Gemeindevorstand. Diese Veranstaltung ist öffentlich.
5.
Die sanitären Anlagen für Sportler, hauptsächlich also der Dusch- und Umkleidebereich im Gebäude Jagdhof, wurden einer grundhaften Reinigung und Desinfektion unterzogen. Außerdem wurden bessere Lüftungsmöglichkeiten für diesen Bereich geschaffen.
6.
Im Schwimmbad Kirchheim wurden dringende Sanierungsarbeiten, konkret Putz- und Malerarbeiten, durchgeführt. Außerdem wurden drei schadhafte Türen ausgetauscht. Bis zur Eröffnung des Bades dürfte auch der Duschbereich neugestaltet sein.
5. |
Antrag der CDU-Fraktion: Änderungsantrag zum Haushaltsplan 2023 |
Sachverhalt:
Die Einnahmen der in Kirchheim seit 2013 erhobenen Pferdesteuer beliefen sich im Jahr 2021 auf 1.822 €. Im Haushalt der Gemeinde Kirchheim sind für das Jahr 2023 Einnahmen von 2.000 € veranschlagt (siehe Kostenstelle 32161100 auf Seite 133 im Haushaltsplan).
Kirchheim ist eine von zwei Gemeinden deutschlandweit, welche eine Pferdesteuer erhebt. Neben Schlangenbad hält Kirchheim weiterhin an der Pferdesteuer fest. Andere Gemeinden wie zum Beispiel Bad Soden-Allendorf oder Weißenborn haben die Pferdesteuer wieder abgeschafft. Grund dafür waren u. a. die unverhältnismäßig hohen Verwaltungskosten. Der Reitverein in Bad Soden löste sich auf Grund der hohen Steuerkosten in 2015 auf. In 2016 war dann auch Ende für eine Pferdepension.
Nach Kenntnisstand unserer Fraktion gibt es keine regelmäßige Überprüfung der steuerpflichtigen Bürger. Sollte die Gemeine dies tun, so würden erheblich Mehrkosten entstehen, was den geringen Gewinn der Pferdesteuer weiter schmälern würde.
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Herr Frank Rehbaum, verliest die Beschlussempfehlung sowie die Abstimmung der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 25. April 2023 mit 3 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand die Pferdesteuer mit Wirkung zum 01.01.2023 aufzuheben. Die allgemeine Verwaltung könnte durch die Nicht-Einziehung der Pferdesteuer entlastet werden. Auch wenn die Ordnungsverwaltung nicht direkt für die Pferdesteuer zuständig ist, so können doch insgesamt neben Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Büromaterial etc, s. Pkt. 13), auch in der Ordnungsverwaltung (Kostenstelle 21021100) Kosten i. H. v. 2.000 € eingespart werden.
Abstimmung: 18 Ja-Stimmen (einstimmig)
6. |
Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und allen Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 |
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Herr Frank Rehbaum, verliest die Beschlussempfehlung sowie die Abstimmung der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 25. April 2023 mit 7 Ja-Stimmen (einstimmig).
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und allen Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 in der vorliegenden Fassung mit der beschlossenen Änderung (TOP 5 dieser Sitzung).
Abstimmung: 18 Ja-Stimmen (einstimmig)
7. |
Beratung und Beschlussfassung über die Bestellung von Prüfern für die Jahresabschlüsse 2020 - 2022 der Gemeindewerke Kirchheim |
Sachverhalt:
Gemäß der Eigenbetriebssatzung ist es Aufgabe der Gemeindevertretung, Prüfer für den Jahresabschluss der Gemeindewerke zu bestellen.
Für die Jahre 1998 bis 2000 war das Büro Schüllermann Prüfer für die entsprechenden Jahresabschlüsse. Von 2001 bis 2015 wurde das Büro Schäfer & Orth aus Niederaula zum Prüfer des Jahresabschlusses bestellt. Die Wirtschaftsprüfersozietät Schäfer & Orth aus Niederaula ist zwischenzeitlich mit der ADVISOR TREUHAND GMBH aus Fulda fusioniert und hat als ADVISOR TREUHAND GMBH aus Fulda die Prüfung 2012 – 2014 durchgeführt und hat noch den Auftrag für den Jahresabschluss 2015. Am 25.06.2020 hat die Gemeindevertretung als Prüfer für die Jahresabschlüsse der Gemeindewerke Kirchheim für die Jahre 2016 – 2019 die Schüllermann und Partner AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft aus Dreieich bestellt. Hierzu hat die Schüllermann und Partner AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft aus Dreieich eine Vorprüfung vorgenommen und die Prüffähigkeit bestätigt. Daher sollen die Jahresabschlüsse 2020 – 2022 ebenfalls kurzfristig aufgestellt werden und zur Feststellung der Prüffähigkeit dann vorgelegt werden.
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Herr Frank Rehbaum, verliest die Beschlussempfehlung sowie die Abstimmung der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 25. April 2023 mit 7 Ja-Stimmen (einstimmig).
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, als Prüfer für die Jahresabschlüsse der Gemeindewerke Kirchheim für die Jahre 2020 – 2022 die Schüllermann und Partner AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft aus Dreieich zu bestellen.
Abstimmung: 18 Ja-Stimmen (einstimmig)
8. |
Beschlussfassung über die Einziehung eines Weges im Ortsteil Allendorf (Einziehungsankündigung) |
Sachverhalt:
Herr Florian Nuhn aus Allendorf stellt den Antrag auf Erwerb eines Wegegrundstückes, Am Ibraer Weg, Flur 3, Flurstück 101 in einer Größe von 955 m², welches entlang seines landwirtschaftlichen Grundstückes liegt und mittig endet. Dieses Grundstück wird bewirtschaftet und dient nicht als Wegegrundstück. Um es zu veräußern, sollte die Nutzung als öffentlicher Weg aufgehoben werden. Eine Anhörung des Ortsbeirates entfällt, da der Ortsteil Allendorf keinen Ortsbeirat aufgestellt hat.
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Herr Frank Rehbaum, verliest die Beschlussempfehlung sowie die Abstimmung der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 25. April 2023 mit 7 Ja-Stimmen (einstimmig).
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt folgende Einziehungsankündigung:
Einziehungsankündigung Allendorf
Das gemeindeeigene Wegegrundstück „Am Ibraer Weg“, Gemarkung Allendorf, Flur 3, Flurstück 101, der Gemeinde Kirchheim, Landkreis Hersfeld-Rotenburg, Regierungsbezirk Kassel, ist für den Verkehr entbehrlich geworden. Es wird beabsichtigt, den Weg mit Wirkung vom 30.09.2023 einzuziehen. Das einzuziehende Wegegrundstück dient zur inneren Erschließung von zwei landwirtschaftlichen Flächen. Das Grundstück hat eine Größe von 955 m². Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung können in der Zeit vom 15. Mai 2023 bis 16. Juni 2023 während der Dienststunden von Montag bis Freitag im Zimmer 8 des Rathauses mündlich oder schriftlich vorgebracht werden.
Abstimmung: 18 Ja-Stimmen (einstimmig)
9. |
Beratung und Beschlussfassung über die Zustimmung zum Waldverkauf in Gershausen |
Sachverhalt:
Das Forstamt Bad Hersfeld hat der Gemeinde Kirchheim ein Angebot über den Kauf eines Waldgrundstückes in Gershausen (Im Sauerbach) Flur 1, Flurstück 1/0 über 6.000,00 € unterbreitet. Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 20.12.2022 daraufhin den Beschluss gefasst, dass o. g. Waldgrundstück öffentlich zum Verkauf, an den Meistbietenden, anzubieten. Die Angebote wurden in der Sitzung des Gemeindevorstandes am 07.02.2023 beraten und beschlossen. Es wurden insgesamt 6 Angebote abgegeben. Der Gemeindevorstand hat beschlossen, die Waldfläche an Herrn Eik Fischer als Meistbietenden zu verkaufen. Zwischenzeitlich wurde bekannt, dass die Firma Hessen Forst auftragsgemäß (Altverträge) eben diese Gershäuser Fläche im Rahmen der Sicherungspflicht „bearbeitet“ hat. Konkret bedeutet dies: Mehrere Bäume wurden gefällt, darunter auch werthaltige Buchen. Aufgrund dieses neuen Sachverhalts hat der Bürgermeister mit Herrn Fischer nachverhandelt. Herr Fischer ist weiter bereit die Fläche, noch immer als Meistbietender, für 13.000,00 € (statt zuvor 14.300,00 €) zu erwerben. Das nächst höhere Angebot wären 12.000,00 € gewesen. Der Gemeindevorstand hat daraufhin am 22.02.2023 beschlossen, die genannte Waldfläche für 13.000,00 € an Herrn Eik Fischer zu veräußern.
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Herr Frank Rehbaum, verliest die Beschlussempfehlung sowie die Abstimmung der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 25. April 2023 mit 7 Ja-Stimmen (einstimmig).
Beschluss:
Die Gemeindevertretung stimmt dem Verkauf des Waldgrundstückes in Gershausen (Im Sauerbach) Flur 1, Flurstück 1/0, gem. dem Beschluss des Gemeindevorstandes zum Preis von 13.000,00 € an Herrn Eik Fischer zu.
Abstimmung: 18 Ja-Stimmen (einstimmig)
10. |
Satzungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 26 „Am Stück“ – 2. Änderung |
Herr Wolfgang Curth verlässt die Sitzung.
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Herr Frank Rehbaum, verliest die Beschlussempfehlung sowie die Abstimmung der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 25. April 2023 mit 7 Ja-Stimmen (einstimmig).
Beschluss:
Satzungsbeschluss
(1) |
Die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB eingegangenen Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen werden als Stellungnahmen der Gemeinde Kirchheim und somit als Abwägung i.S.d. § 1 Abs. 7 BauGB beschlossen. |
(2) |
Der Bebauungsplan wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB sowie § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m § 91 Abs. 1 und 3 HBO als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu gebilligt. |
(3) |
Der Bebauungsplan wird gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntgemacht und in Kraft gesetzt. |
Abstimmung: 17 Ja-Stimmen (einstimmig)
11. |
Grundstücksverkauf Flächen "Im Rod", Gemarkung Kirchheim |
Sachverhalt:
Mit Sitzung vom 27.08.2020 hat die Gemeindevertretung zwecks weiterer Verhandlung des Gemeindevorstandes mit Grundstücksinteressenten einen Kaufpreis in Höhe von 35,00 €/m² für die Restflächen des Gewerbegebietes „Im Rod“ festgelegt. Mittlerweile liegen folgende Kaufinteressenten vor:
1.
Firma Wilbers, Herr Patrick Wilbers, würde einen Streifen in Breite von 7,50 m angrenzend zu seinem schon bestehenden Grundstück kaufen.
2.
Die Firma Gethke hat zwischenzeitlich eine Option zum weiteren Erwerb von Fläche, angrenzend zum bestehenden Grundstück gezogen. Der Kaufpreis ist hier wegen ausstehender Vermessung noch nicht geflossen. Zusätzlich zu dieser bereits gekauften Fläche würde die Firma Gethke auch die Restfläche käuflich erwerben bzw. tauschen wollen.
Zum Tausch: Wie auf den beiliegenden Plänen ersichtlich, grenzt an das Flurstück 70/5 eine Grünfläche auf dem Grundstück Gethke. Diese Grünfläche wird von Gethke sicher nicht mehr benötigt, somit könnte man nach erfolgtem Tausch diese Grünfläche dem vorgenannten Flurstück zuordnen. Somit wäre hier seitens der Gemeinde eine größere Fläche vermarktungsfähig.
Herr Wolfgang Curth nimmt wieder an der Sitzung teil.
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Herr Frank Rehbaum, verliest die Beschlussempfehlung sowie die Abstimmung der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 25. April 2023 mit 7 Ja-Stimmen (einstimmig).
Beschluss:
1.
Die Gemeindevertretung beschließt, die noch zu vermessende Fläche von ca. 550 qm in einer Breite von 7,50 m (Flur 21, Flurstück 70/12) wie aus anliegender Flurkarte ersichtlich, zum Preis von 35,00 €/m² in Summe ca. 19.250,00 € an Herrn Patrick Wilbers zu verkaufen.
2.
Die Gemeindevertretung beschließt, die an Flurstück 70/5 angrenzende und noch zu vermessende Fläche von ca. 950 qm, welche sich im Besitz der Firma Gethke befindet, mit der gleichgroßen Fläche im Flur 21, Flurstück 70/12, zu tauschen. Die dann verbleibende und auch noch zu vermessende Fläche Flur 70/12 von ca. 2.030 qm verkauft die Gemeinde Kirchheim zum Preis von 35,00 €/m² in Summe ca. 71.050,00 € an die Firma Gethke.
Abstimmung: 18 Ja-Stimmen (einstimmig)
12. |
Anpassung Eintrittsgelder Freibadsaison 2023 |
Sachverhalt:
Nach Beschlussfassung des Gemeindevorstandes über die Anpassung der Eintrittsgelder der Freibadsaison 2023 in der Sitzung am 07. Februar 2023 hat Herr Thimet Herrn Bürgermeister Schmidt darauf aufmerksam gemacht, dass eine solche Subventionierung für Kirchheimer Bürger/innen nicht rechtmäßig sei. Das Grundrecht auf Gleichheit darf nicht verletzt werden.
Alternativ wurde vorgeschlagen, dass eine Pauschale als Sportgutschein zweckgebunden für das Kirchheimer Freibad bei der Gemeinde Kirchheim für ihre Bürger/innen oder einen bestimmten Personenkreis beantragt werden kann. Mit diesem Sportgutschein können die Bezugsberechtigten dann die Unkosten für eine Saisonkarte mindern.
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Herr Frank Rehbaum, verliest die Beschlussempfehlung sowie die Abstimmung der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 25. April 2023 mit 7 Ja-Stimmen (einstimmig).
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die nachfolgenden Eintrittspreise für das Kirchheimer Schwimmbad ab der Saison 2023:
Tageseintritt: |
|
Erwachsene |
3,30 € |
Erwachsene ermäßigt |
2,60 € |
Jugendliche / Kinder |
2,00 € |
Feierabendtarif: |
|
Erwachsene |
2,00 € |
Saisonkarten: |
|
Erwachsene |
65,00 € |
Erwachsene ermäßigt |
52,00 € |
Jugendliche / Kinder |
35,00 € |
Jugendliche / Kinder ermäßigt |
28,00 € |
Familie |
110,00 € |
Familie klein |
80,00 € |
Die Gemeindevertretung beschließt weiterhin, dass Sportgutscheine zweckgebunden für das Kirchheimer Freibad für Kirchheimer Bürger/innen in Höhe von 15,00 EURO bei der Gemeinde Kirchheim beantragt werden können. Diese Sportgutscheine werden auf die Nutzung der Saison 2023 beschränkt und sind nur für Saisonkarten gültig. Pro Saisonkarte kann maximal ein Sportgutschein eingelöst werden.
Abstimmung: 18 Ja-Stimmen (einstimmig)
13. |
Wahl der Schöffen für die Amtsperiode 2024 - 2028 |
Sachverhalt:
Durch den Präsidenten des Landgerichts Fulda werden die Gemeinden grundsätzlich aufgefordert, die neuen Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffen aufzustellen und diese entsprechend bei dem Amtsgericht in Bad Hersfeld einzureichen. In Durchschrift ist dies ebenfalls der Kommunal- und Finanzaufsicht mitzuteilen.
Der Präsident des Landgerichts hat die Anzahl der von der Gemeinde Kirchheim vorzuschlagenden Personen für die Wahl der Schöffen für die letzte Wahlperiode auf 4 Personen festgelegt. Auf Rückfrage beim Landkreis Hersfeld-Rotenburg wurde mitgeteilt, dass wir weiterhin 4 Personen vorzuschlagen haben, da sich die Einwohnerzahl nur marginal geändert hat.
Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport weist besonders auf die gesetzlichen Vorgaben zur Berücksichtigung von Frauen auf den Vorschlagslisten hin.
Der Gemeindevorstand hat die Fraktionen angeschrieben mit der Bitte, je 2 Personen zu einem gemeinsamen Vorschlag der 4 Personen beinhalten wird, vorzuschlagen. Inzwischen haben beide Fraktionen je einen Wahlvorschlag abgegeben.
Der Vorschlag der SPD-Fraktion enthält folgende Personen:
- |
Thomas Schneemilch |
- |
Norbert Stiebeling |
Der Vorschlag der CDU-Fraktion enthält folgende Personen:
- |
Nadine Thon |
- |
Jörg Schneider |
Des Weiteren hat Herr Karl Harald Becker aus Willingshain sowie Frau Melanie Nieding aus Kirchheim einen Antrag zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen/Schöffin gestellt.
Herr Oliver Kurz, SPD-Fraktion, stellt einen Änderungsantrag bezüglich der Vorschlagsliste der SPD-Fraktion. Die dort vorgeschlagene Person Herr Thomas Schneemilch wird gegen Herrn Arnold Diebel ausgetauscht. Die Vorschlagsliste der SPD-Fraktion umfasst somit Herrn Arnold Diebel und Herrn Norbert Stiebeling. Es erfolgt keine Gegenrede, somit ist der Antrag genehmigt.
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Herr Frank Rehbaum, verliest die Beschlussempfehlung sowie die Abstimmung der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 25. April 2023 mit 7 Ja-Stimmen (einstimmig).
Herr Arnold Diebel nimmt an der Abstimmung nicht teil.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung schlägt zur Wahl der Schöffen folgende Personen vor:
- |
Arnold Diebel |
- |
Norbert Stiebeling |
- |
Nadine Thon |
- |
Jörg Schneider |
Abstimmung: 17 Ja-Stimmen (einstimmig)
14. |
Neuwahl eines Schiedsmannes/einer Schiedsfrau in der Gemeinde Kirchheim |
Sachverhalt:
Der Schiedsmann, Herr Manfred Schneemilch, hat mit Schreiben vom 01.12.2022 sein Amt als Schiedsmann zum Jahresende 2022 niedergelegt. Die Gemeindevertretung hat eine neue Schiedsperson zu wählen.
In § 4 Hessisches Schiedsamtsgesetz (HSchAG) vom 23.03.1994 ist zur Wahl folgendes ausgeführt:
1. |
Die Schiedspersonen werden von der Gemeindevertretung auf fünf Jahre gewählt. Zur Wahl bedarf es der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter. |
2. |
Wird die im Amt befindliche Ortsgerichtsvorsteherin oder der im Amt befindliche Ortsgerichtsvorsteher gewählt und stimmen die Grenzen des Schiedsamtsbezirks mit denen des Ortsgerichtsbezirks überein oder bildet der Schiedsamtsbezirk einen Teil des Ortsgerichtsbezirks, so kann bestimmt werden, dass die Wahl für die Zeit gilt, in der die gewählte Schiedsperson Ortsgerichtsvorsteherin oder Ortsgerichtsvorsteher ist; diese Bestimmung muss in dem Beschluss über die Wahl schriftlich niedergelegt werden. |
3. |
Die Gemeinde soll die bevorstehende Wahl in Verbindung mit dem Hinweis darauf, dass sich interessierte Personen zur Wahl stellen können, in geeigneter Form bekannt machen. |
4. |
Das Amt endet vorzeitig, wenn das Schiedsamt aufgelöst wird. |
5. |
Bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Amt nach §§ 7 und 8 hat die Gemeinde unverzüglich eine Neuwahl durchzuführen. |
Bis zum 13. April 2023 wurde interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Gelegenheit gegeben, sich auf das Amt der Schiedsperson zu bewerben.
Es ist bis zum Ende der Bewerbungsfrist folgende Bewerbung eingegangen:
1. Frau Nicole Meyer, 46 Jahre, wohnhaft in Kirchheim OT Reimboldshausen
Die Eignung für das Schiedsamt gem. § 3 des Schiedsamtsgesetzes (HSchAG) wurde für die Bewerberin durch die Gemeindeverwaltung festgestellt.
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Herr Frank Rehbaum, verliest die Beschlussempfehlung sowie die Abstimmung der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 25. April 2023 mit 7 Ja-Stimmen (einstimmig).
Beschluss:
Die Gemeindevertretung wählt Frau Nicole Meyer zur Schiedsfrau für den Schiedsamtsbezirk Kirchheim für die Dauer von fünf Jahren. Die Wahl bedarf der Bestätigung durch die Leitung des Amtsgerichts Bad Hersfeld.
Abstimmung: 18 Ja-Stimmen (einstimmig)
15. |
Antrag der CDU-Fraktion: Antrag zur Aufnahme der Planung für einen Waldkindergarten |
Sachverhalt:
Am 22.04.2022 wurde mit einem Aushang (Aktenzeichen 46100 / 027148 / MK/BD) im Kindergarten mitgeteilt, dass es genügend positive Rückmeldung zur Errichtung eines Waldkindergartens in Kirchheim gibt. Der ehem. Bürgermeister Koch hatte hierzu bereits Gespräche mit der Kindergartenfachaufsicht geführt. Im nächsten Schritt soll, laut Ankündigung, ein geeigneter Standort gefunden und ein Konzept erarbeitet werden. Dies ist nun mittlerweile mehr als ein Jahr her. Nach unserem Kenntnisstand, ist außer der o. g. Ankündigung nichts passiert.
Als Standort könnten wir uns den Kirchheimer Wildpark im Bereich des ehem. Waschbärengeheges vorstellen. Die Zuwegung für Eltern und Rettungsfahrzeuge wäre gegeben und die Erschließung sollte keine größere Hürde darstellen.
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Herr Frank Rehbaum, verliest die Beschlussempfehlung sowie die Abstimmung der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 25. April 2023 mit 7 Ja-Stimmen (einstimmig).
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand mit der Wiederaufnahme der Planungen zur Errichtung eines Waldkindergartens. Insbesondere soll zeitnahe ein geeigneter Standort gefunden werden.
Abstimmung: 18 Ja-Stimmen (einstimmig)
Die nächste Sitzung der Gemeindevertretung findet am 06.07.2023 statt.
Frau Zacharias, Presse, wünscht das Wort und bedankt sich für das entgegengebrachte Vertrauen. Sie ist heute das letzte Mal anwesend und wird in Ruhestand gehen.
Vorsitzender |
Schriftführer |
gez. |
gez. |
Martin Bornschier |
Marco Liedtke |
Vorsitzender der Gemeindevertretung | |