Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 04.05.2023 die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen aufgestellt. Gemäß § 36 Abs. 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) liegt die Vorschlagsliste in der Zeit vom 22.05.2023 bis einschließlich 29.05.2023 während der Dienststunden im Rathaus, Zimmer 9, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Gemäß § 37 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit Begründung Einspruch erhoben werden.
Kirchheim, 19. Mai 2023