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Kirchheimer Nachrichten
Ausgabe 20/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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​​​​​​​Auslegung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 04.05.2023 die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen aufgestellt. Gemäß § 36 Abs. 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) liegt die Vorschlagsliste in der Zeit vom 22.05.2023 bis einschließlich 29.05.2023 während der Dienststunden im Rathaus, Zimmer 9, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Gemäß § 37 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit Begründung Einspruch erhoben werden.

Kirchheim, 19. Mai 2023

Der Gemeindevorstand
Axel Schmidt, Bürgermeister