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Kirchheimer Nachrichten
Ausgabe 22/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung der Gemeinde Kirchheim, Ortsteil Kirchheim

genordet, ohne Maßstab

Bebauungsplan Nr. 26 „Am Stück“ - 2. Änderung

Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB

Inkrafttreten des Bebauungsplanes

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kirchheim hat in ihrer Sitzung am 04.05.2023 den im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellten Bebauungsplan Nr. 26 „Am Stück“ - 2. Änderung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB sowie § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 91 Abs. 1 und 3 Hessische Bauordnung (HBO) als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu gebilligt. Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes sollen im Bereich des Plangebietes nordwestlich der Ortslage Kirchheim in Richtung des Ortsteils Heddersdorf die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine bauliche Umstrukturierung und ergänzende Bebauung auf dem bestehenden Betriebsgelände des hier ansässigen Bauunternehmens geschaffen werden.

Der räumliche Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes umfasst in der Gemarkung Kirchheim, Flur 22, die Flurstücke 9 teilweise, 10 teilweise und 15 teilweise und kann der nachfolgenden Übersichtskarte entnommen werden. Der Geltungsbereich umfasst ausschließlich den maßgeblichen Änderungsbereich und somit nur Teilflächen des Geltungsbereiches der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26.

Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Am Stück“ umfasst innerhalb des Geltungsbereiches die geringfügige Erweiterung der überbaubaren Grundstücksflächen zulasten von Flächen zur Erhaltung von Bäumen und Sträuchern im Norden des Plangebietes sowie die Anpassung der überbaubaren Grundstücksflächen, einzelner bisheriger Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung und der bisherigen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen zur zulässigen Dachneigung an den vorhandenen Gebäudebestand und die geplanten Gebäude. Darüber hinaus werden die bisherigen Festsetzungen zur Bauweise gemäß § 22 Baunutzungsverordnung (BauNVO) gestrichen. Alle sonstigen zeichnerischen sowie textlichen Festsetzungen der maßgeblichen 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Am Stück“ von 2013 gelten im Übrigen unverändert fort.

Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Der Bebauungsplan mit Begründung wird im Rathaus der Gemeinde Kirchheim, Bauamt, Hauptstraße 20, 36275 Kirchheim, Zimmer 13, zu den allgemeinen Dienststunden der Verwaltung zur Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Gemäß § 215 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägevorgangs gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.

Gemäß § 44 Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass der Entschädigungsberechtigte nach § 44 Abs. 3 BauGB Entschädigung verlangen kann, wenn die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Nach § 44 Abs. 4 BauGB erlischt der Entschädigungsanspruch, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die o.g. Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Kirchheim, den 30.05.2023

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Kirchheim
Axel Schmidt
Bürgermeister
Räumlicher Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Am Stück“