Hiermit lade ich gemäß § 8 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) zu einer
Bürgerversammlung
am Dienstag, den 03.06.2025, um 18.00 Uhr,
in das Dorfgemeinschaftshaus Heddersdorf, ein.
| - | Grundsteuerreform in Hessen und Auswirkungen auf die Gemeinde Kirchheim (erneut) |
| - | Stand Neuordnung der Finanzen / Organisation der Gemeinde Kirchheim u. a. Informationen über das Ergebnis der Überprüfung durch den hessischen Rechnungshof |
1.
Im Rahmen der Grundsteuerreform sieht sich die Gemeinde Kirchheim gezwungen, sich am sog. „Nivellierungshebesatz“ zu orientieren, um keine Nachteile bei Zuweisungen aus dem „KFA“ (kommunalen Finanzausgleich) zu bekommen. Der bestehende Grundsteuerhebesatz Grundsteuer -B- wird (leicht!) erhöht werden müssen.
2.
Bürgermeister Schmidt ist nun seit mittlerweile 2 ½ Jahren, Kämmerin und Hauptamtsleiterin Frau Brand seit 1 ½ Jahren, im Amt.
Aufgrund der vorgefundenen Zustände (u. a. Buchhaltung im Bereich Gemeindewerke) war / ist eine umfangreiche Neustrukturierung von Nöten.
Zu diesen aktuellen Themen soll in der Bürgerversammlung informiert werden, zu welcher hiermit eingeladen wird.