Ab 10.06.2025 besteht die Möglichkeit zur Antragstellung für das Sonderprogramm Gaststätten. Anträge können bearbeitet werden, solange ausreichend Landesmittel (Gesamt 1,5 MIO EUR) zur Verfügung stehen.
Infos gibt es auf der Webseite der WI Bank:
https://www.wibank.de/sonderprogramm-gaststaetten
Bitte beachten: dies gilt nur für bestehende Gastronomiebetriebe und für Nachfolgeregelungen (Übernahme Gastronomiebetriebe), nicht für Existenzgründer*innen.