Ersatzbestimmung für ein Mitglied der Gemeindevertretung der Gemeinde Kirchheim
Herr Holger Faulhaber, 36275 Kirchheim (Hessen) ist mit Ablauf des 21.05.2026 als Vertreter der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) aus der Gemeindevertretung der Gemeinde Kirchheim durch Wahl in den Gemeindevorstand ausgeschieden.
Aufgrund des § 34 Kommunalwahlgesetz (KWG) wird hiermit festgestellt, dass Herr Christian Corell, 36275 Kirchheim (Hessen) als Ersatzperson der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) in die Gemeindevertretung einrückt.
Gegen diese Entscheidung können nach § 27 des Kommunalwahlgesetzes
| a) | jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes (Gemeinde Kirchheim) |
| b) | der Vertreter, dessen Ausscheiden nach § 26 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 zu prüfen ist |
| c) | die Aufsichtsbehörde |
binnen eines Monats nach Bekanntgabe dieser Entscheidung Einspruch erheben, wenn sie die Entscheidung über der Feststellung gemäß § 25 des Kommunalwahlgesetzes für erforderlich halten.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Gemeinde Kirchheim, Herrn Liedtke, 36275 Kirchheim, Hauptstraße 20, Zimmer 1, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen.
10.06.2026