genordet, ohne Maßstab
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kirchheim hat in ihrer Sitzung am 09.02.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 36 „Östlich der Schloßstraße“ sowie der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich beschlossen. Die Aufstellungsbeschlüsse werden hiermit bekanntgemacht.
Mit dem Bebauungsplan sollen im Bereich östlich der Schloßstraße (Landesstraße L 3159) unter Berücksichtigung des vorhandenen Gebäudebestandes an der Bergstraße die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtebauliche Entwicklung und Erschließung bislang unbebauter Grün- und Freiflächen am nördlichen Ortsrand von Kirchheim in Richtung des Gewässers Wälsebach geschaffen werden. Das Planziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie die Sicherung der zugehörigen Erschließung und der Grünflächen im Bereich des gesetzlichen Gewässerrandstreifens entlang des Wälsebaches. Das Planziel der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die entsprechende Darstellung von „Wohnbauflächen“ und von „Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ zulasten der bisherigen Darstellungen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst in der Gemarkung Kirchheim, Flur 28, die Flurstücke 65/1 teilweise, 65/4 teilweise, 77 teilweise, 79, 80 und 83. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes kann der nachfolgenden Übersichtskarte entnommen werden. Der räumliche Geltungsbereich der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes entspricht dem räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit Ausnahme der Straßen- bzw. Wegeparzellen der Schloßstraße und des nördlich des Plangebietes verlaufenden Wirtschaftsweges.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplan-Änderung mit zugehörigen Begründungen und Umweltberichten, ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag sowie ein Geräuschimmissionsgutachten liegt in der Zeit von
Montag, dem 10.07.2023 bis einschließlich Freitag, dem 11.08.2023
im Rathaus der Gemeinde Kirchheim, Bauamt, Hauptstraße 20, 36275 Kirchheim, Zimmer 13, während der allgemeinen Dienststunden der Verwaltung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung sind:
| Montag bis Freitag | 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| Montag bis Mittwoch | 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
| Donnerstag | 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
In Ausnahmefällen sind auch andere Termine nach vorheriger Vereinbarung möglich. Während des oben genannten Zeitraums können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Die vorgenannten Unterlagen stehen während der Auslegungsfrist auch online im Internet unter der Adresse www.kirchheim.de unter der Rubrik „Bauen in Kirchheim“ und „Bebauungspläne im Verfahren“ zur Verfügung.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass gemäß § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.
Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird hinsichtlich der Aufstellung der Flächennutzungsplan-Änderung darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung i.S.d. § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Kirchheim, den 27.06.2023