genordet, ohne Maßstab
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17. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Heiliger Acker / Eichäcker“
Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kirchheim hat in ihrer Sitzung am 29.10.2020 die Aufstellung der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Heiliger Acker / Eichäcker“ und am 30.06.2022 die Offenlegung des Entwurfs der Flächennutzungsplan-Änderung beschlossen. Mit der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes soll im Bereich des Plangebietes ein im Flächennutzungsplan der Gemeinde Kirchheim bislang als „Flächen für die Landwirtschaft“ dargestellter Bereich umgewidmet werden, um somit auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 34 Freiflächen-Photovoltaikanlage „Heiliger Acker / Eichäcker“ zu schaffen. Das Planziel der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung von Sonderbauflächen gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ zulasten der bisherigen Darstellungen.
Der räumliche Geltungsbereich der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst Flächen in der Gemarkung Kirchheim, Flur 21. Die Lage des Plangebietes sowie die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches kann den nachfolgenden Übersichtskarten entnommen werden.
Der Entwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und Umweltbericht sowie die im bisherigen Verfahren eingegangenen umweltrelevanten Stellungnahmen liegen in der Zeit von
Montag, dem 25.07.2022 bis einschließlich Freitag, dem 02.09.2022
im Rathaus der Gemeinde Kirchheim, Bauamt, Hauptstraße 20, 36275 Kirchheim, Zimmer 13, während der allgemeinen Dienststunden der Verwaltung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung sind:
| Montag bis Freitag | 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| Montag bis Mittwoch | 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
| Donnerstag | 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
In Ausnahmefällen sind auch andere Termine nach vorheriger Vereinbarung möglich. Aufgrund der anhaltenden COVID-19-Pandemie ist der Besuch des Rathauses grundsätzlich nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter Einhaltung der aktuellen Hygienevorschriften möglich. Termine vereinbaren Sie bitte unter der Rufnummer 06625-9200-0.
Während des oben genannten Zeitraums der Offenlegung können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die ausliegenden Unterlagen stehen während der Auslegungsfrist auch online unter der Adresse www.kirchheim.de/seite/347468/bebauungs-flächennutzungspläne-im-verfahren.html zur Verfügung.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor:
a) Umweltbericht mit integriertem landschaftspflegerischem Planungsbeitrag: Kapitel zu den standörtlichen Rahmenbedingungen, Inhalten, Zielen und Festsetzungen des Planes, der Einordnung des Plangebietes und den in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Zielen des Umweltschutzes, zu Emissionen, Abfällen und Abwässern, zur Nutzung von Energie sowie zum Umgang mit Fläche, Grund und Boden. Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung einschließlich der Maßnahmen zu ihrer Vermeidung, Verhinderung, Verringerung bzw. ihrem Ausgleich. Die Betrachtung der umweltrelevanten Schutzgüter umfasst dabei:
Ferner umfasst der Umweltbericht Aussagen zur Berücksichtigung der Eingriffsregelung auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung, eine Prognose der voraussichtlichen Entwicklung des Umweltzustands bei Nicht-Durchführung der Planung, Angaben zu den in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten und wesentlichen Gründen für die Standortwahl sowie Ausführungen zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen (Monitoring) und eine allgemeinverständliche Zusammenfassung sowie eine Bestandkarte zu den Biotop- und Nutzungstypen.
b) Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind folgende Stellungnahmen mit umweltrelevanten Informationen eingegangen bzw. umweltrelevante Themen angesprochen worden:
Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt worden ist. Zudem wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung i.S.d. § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Kirchheim, den 11.07.2022