genordet, ohne Maßstab
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Bebauungsplan Nr. 34 Freiflächen-Photovoltaikanlage „Heiliger Acker / Eichäcker“
Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kirchheim hat in ihrer Sitzung am 29.10.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 34 Freiflächen-Photovoltaikanlage „Heiliger Acker / Eichäcker“ und am 30.06.2022 die Offenlegung des Bebauungsplan-Entwurfs beschlossen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage im Bereich des Plangebietes geschaffen werden. Das Planziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes gemäß § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ sowie die Sicherung der Erschließung. Zudem werden die im Plangebiet vorhandenen naturschutzfachlich erhaltenswerten Gehölzstrukturen gesichert. Hinzu kommt die Regelung des erforderlichen artenschutzrechtlichen Ausgleichs für die betroffenen Vogelarten Feldlerche und Rebhuhn.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst in der Gemarkung Kirchheim, Flur 21, die Flurstücke 15 teilweise, 17 teilweise, 23 teilweise (Plankarte 1). Darüber hinaus werden in der Gemarkung Goßmannsrode, Flur 4, die Flurstücke 104 und 105 in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes einbezogen und der Planung als externe Ausgleichsfläche für den artenschutzrechtlichen Ausgleich zugeordnet (Plankarte 2). Die Lage des Plangebietes sowie die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches kann den nachfolgenden Übersichtskarten entnommen werden.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht, ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zu den planungsrelevanten Tierartengruppen sowie die im bisherigen Verfahren eingegangenen umweltrelevanten Stellungnahmen liegen in der Zeit von
Montag, dem 25.07.2022 bis einschließlich Freitag, dem 02.09.2022
im Rathaus der Gemeinde Kirchheim, Bauamt, Hauptstraße 20, 36275 Kirchheim, Zimmer 13, während der allgemeinen Dienststunden der Verwaltung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung sind:
| Montag bis Freitag | 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| Montag bis Mittwoch | 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
| Donnerstag | 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
In Ausnahmefällen sind auch andere Termine nach vorheriger Vereinbarung möglich. Aufgrund der anhaltenden COVID-19-Pandemie ist der Besuch des Rathauses grundsätzlich nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter Einhaltung der aktuellen Hygienevorschriften möglich. Termine vereinbaren Sie bitte unter der Rufnummer 06625-9200-0.
Während des oben genannten Zeitraums der Offenlegung können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die ausliegenden Unterlagen stehen während der Auslegungsfrist auch online unter der Adresse www.kirchheim.de/seite/347468/bebauungs-flächennutzungspläne-im-verfahren.html zur Verfügung.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor:
a) Umweltbericht mit integriertem landschaftspflegerischem Planungsbeitrag: Kapitel zu den standörtlichen Rahmenbedingungen, Inhalten, Zielen und Festsetzungen des Planes, der Einordnung des Plangebietes und den in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Zielen des Umweltschutzes, zu Emissionen, Abfällen und Abwässern, zur Nutzung von Energie sowie zum Umgang mit Fläche, Grund und Boden. Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung einschließlich der Maßnahmen zu ihrer Vermeidung, Verhinderung, Verringerung bzw. ihrem Ausgleich. Die Betrachtung der umweltrelevanten Schutzgüter umfasst dabei:
Hinzu kommt die Berücksichtigung der Eingriffsregelung (Biotopwertpunktezugewinn) und Beschreibung der Eingriffskompensation (artenschutzrechtlicher Ausgleich für Feldlerche und Rebhuhn). Ferner umfasst der Umweltbericht eine Prognose der voraussichtlichen Entwicklung des Umweltzustands bei Nicht-Durchführung der Planung, Angaben zu den in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten und wesentlichen Gründen für die Standortwahl sowie Ausführungen zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen (Monitoring) und eine allgemeinverständliche Zusammenfassung sowie eine Bestandkarte zu den Biotop- und Nutzungstypen.
b) Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag: Veranlassung und Aufgabenstellung, rechtliche Grundlagen und Methodik, Ermittlung der Wirkfaktoren, Festlegung des Untersuchungsrahmens, Vorauswahl potenziell betroffener artenschutzrechtlich relevanter Artengruppen (Vögel, Haselmaus, Reptilien), für die eine umfassende Prüfung zu den Verbotstatbeständen und der Vermeidung von Beeinträchtigungen erfolgte. Aus der Analyse sind artenschutzrechtlich besonders zu prüfende Vogelarten hervorgegangen. Das Eintreten von Verbotstatbeständen nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) kann für Feldsperling, Gelbspötter, Goldammer, Haussperling, Hohltaube, Kleinspecht, Mäusebussard, Mehlschwalbe, Neuntöter, Stieglitz und Wiesenpieper ausgeschlossen und für Feldlerche und Rebhuhn unter Berücksichtigung von Vermeidungs- und vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (Schaffung eines Ersatzhabitats) ausgeschlossen werden.
c) Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind folgende Stellungnahmen mit umweltrelevanten Informationen eingegangen bzw. umweltrelevante Themen angesprochen worden:
Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt worden ist.
Kirchheim, den 11.07.2022
Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 34