Das Regierungspräsidium Kassel hat mit Schreiben vom 09.07.2024 (Az: RPKS-21-61a1311/1-2024/1) mitgeteilt, dass die mit Antrag vom 25.06.2024 vorgelegte 19. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Östlich der Schloßstraße“ und das Aufstellungsverfahren dieses Bauleitplans geprüft wurden und dass die Flächennutzungsplan-Änderung gemäß § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt wird. Die Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht; die Flächennutzungsplan-Änderung wird mit dieser Bekanntmachung wirksam.
Das Planziel der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung von „Wohnbauflächen“ und von „Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ zulasten der bisherigen Darstellungen. Mit der teilräumlichen 19. Änderung des Flächennutzungsplanes werden auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung somit die planungsrechtlichen Voraussetzungen für städtebauliche Entwicklung und Erschließung des Plangebietes im Zuge des Bebauungsplanes Nr. 36 „Östlich der Schloßstraße“ geschaffen.
Die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und Umweltbericht sowie zusammenfassender Erklärung wird im Rathaus der Gemeinde Kirchheim, Bauamt, Hauptstraße 20, 36275 Kirchheim, Zimmer 13, zu den allgemeinen Dienststunden der Verwaltung zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägevorganges gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Kirchheim, den 19.07.2024