Wolfgang Boeckhoff (vorne links) übergibt den Staffelstab an Tobias Knoch (vorne rechts). Es gratulieren Landrat Torsten Warnecke, Bernd Feiler vom Fachdienst Organisation/Personal, Bodo Schott vom Fachdienst Bauordnung (hintere Reihe von links) und Jürgen Schmidt (vorne in der Mitte), Kreisobmann der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger.
Hersfeld-Rotenburg, 12. Januar 2024 – Weg mit der alten „Pappe“: Führerscheininhaber der Jahrgänge 1965 bis 1970 müssen bis Freitag, 19. Januar 2024 ihren alten Führerschein gegen einen neuen getauscht haben. Die Führerscheinstelle des Landkreises Hersfeld-Rotenburg fordert daher alle Bürgerinnen und Bürger der Jahrgänge 1965 bis 1970, die noch einen grauen oder rosa Papierführerschein haben, dazu auf, einen Antrag auf Führerscheinumtausch einzureichen.
Die Anträge können zu den jeweiligen Geschäftszeiten in der Führerscheinstelle oder den Bürgerservicebüros Bad Hersfeld und Rotenburg gestellt werden. Bürgerinnen und Bürger bekommen ihren neuen EU-Kartenführerschein dann direkt von der Bundesdruckerei nach Hause geschickt. Bürgerinnen und Bürger können die Antragsunterlagen aber auch per E-Mail an fuehrerscheinstelle@hef-rof.de und Telefon 06621 87-3415 bei der Führerscheinstelle anfordern. In diesem Fall werden die Antragsunterlagen zu Ihnen nach Hause geschickt. Dort müssen sie ausgefüllt und wieder an die Führerscheinstelle geschickt werden. Die Bestellung des neuen EU-Kartenführerschein und die Entwertung des alten Führerscheins erfolgt in diesem Fall über den Postweg. Für jeden Umtausch werden der Führerschein, der Personalausweis sowie ein biometrisches Passbild benötigt.
„Es geht hierbei ausschließlich um einen verwaltungstechnischen Umtausch. Die Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen. Es braucht also niemand führerscheinlos sein Auto fahren“, stellt Martina Kimpel, Leiterin der Führerscheinstelle, klar. Sie rät, den Antrag zeitnah zu stellen. Aufgrund der Menge an Anträgen müssen Bürgerinnen und Bürgerinnen nicht nur bei der Führerscheinstelle, sondern auch bei der Bundesdruckerei mit längeren Wartezeiten rechnen.
Die Fristen für die anderen Jahrgänge sind im Internet unter www.hef-rof.de/umtauschfuehrerschein veröffentlicht. Weitere Informationen sowie die Öffnungszeiten der Bürgerservice-Büros gibt es unter www.hef-rof.de.
Öffnungszeiten der Führerscheinstelle
| Montag: | 8.00 bis 13.00 Uhr |
| Dienstag: | 8.00 bis 13.00 Uhr |
| Mittwoch: | Geschlossen |
| Donnerstag: | 13.00 bis 17.30 Uhr |
| Freitag: | 8.00 bis 13.00 Uhr |
2019 hat der Bundesrat den Umtausch von Führerscheinen beschlossen. Ziel ist es, die Führerscheine in allen EU-Ländern zu vereinheitlichen. Der Umtausch des wichtigen Dokuments läuft stufenweise ab. Bis zum 19. Januar 2023 müssen alle Fahrerlaubnisinhaber/innen mit dem Geburtsjahr 1959 bis 1964 ihren Führerschein umgetauscht haben. Alle weiteren Jahrgänge folgen etappenweise bis Januar 2033. (siehe Grafik)
Hersfeld-Rotenburg, 12. Januar 2024 – Das Frauen- und Gleichstellungsbüro des Landkreises Hersfeld-Rotenburg veranstaltet am Montag, 29. Januar einen Online-Vortrag „Geldanlage für Frauen“. Die Veranstaltung beginnt um 18.30 Uhr und dauert rund 1,5 Stunden. Die Teilnahmegebühr beträgt sechs Euro. Investmentfachwirtin Melanie Usselmann wird als Referentin durch die Veranstaltung führen.
Wenn es um die Anlage ihres Geldes geht, greifen die meisten Frauen auf Tagesgeld oder das Girokonto zurück. Das hat vielfältige Gründe. So fehlt beispielsweise oft die Zeit zwischen Beruf und Care-Arbeit, sich um die eigenen Finanzen zu kümmern. Das Resultat ist, dass das Ersparte von Frauen unter Potenzial bleibt. Im Online-Vortrag referiert Melanie Usselmann darüber, dass Geldanlage auch schon mit kleinen Beträgen und einem geringen zeitlichen Aufwand möglich ist. Ziel des Vortrags ist es, das Thema Geldanlage im Alltag von Frauen zu integrieren. Eine individuelle Anlagenberatung findet nicht statt.
Die Veranstaltung findet in Kooperation mit dem Büro für Staatsbürgerliche Frauenarbeit und der Volkshochschule (vhs) Hersfeld-Rotenburg statt. Anmeldungen sind bis Sonntag, 21. Januar per E-Mail an vhs@hef-rof.de oder auf der Homepage der vhs möglich.
Hersfeld-Rotenburg, 11. Januar 2024 – Einer geht, der andere kommt: Bei den Schornsteinfegern im Landkreis Hersfeld-Rotenburg gab es zum Jahresbeginn einen Wechsel. Wolfgang Boeckhoff ist nach jahrelanger Tätigkeit als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger in den Ruhestand gegangen. Seinen Kehrbezirk zwei, der Ortsteile von Schenklengsfeld, Friedewald, Eiterfeld, Hauneck und Hohenroda umfasst, übernimmt ab sofort Tobias Knoch. Bei einer Feierstunde im Landratsamt sagte Landrat Torsten Warnecke: „Ihre zuverlässige und pflichtbewusste Arbeit in den vergangenen Jahren war ein Gewinn für die Bürgerinnen und Bürger im Kehrbezirk zwei. Ich bin mir sicher, dass Tobias Knoch als erfahrener Schornsteinfeger die Nachfolge gut ausfüllen und die Arbeit auf hohem Niveau weiterführen kann.“
Wolfgang Boeckhoff legte nach seiner Ausbildung 1982 die Meisterprüfung im Schornsteinfegerwesen ab. Zunächst war er im Landkreis Kassel als Bezirksschornsteinfeger tätig. 2003 übernahm er im Landkreis Hersfeld-Rotenburg erst den Kehrbezirk sieben, seit 2012 war er bis zu seinem Ruhestand Ende Dezember für den Kehrbezirk zwei zuständig.
Den Staffelstab hat er jetzt an Tobias Knoch aus Oberaula-Wahlshausen übergeben. Der 47-Jährige machte ab 1993 seine Ausbildung zum Schornsteinfeger, 2006 folgte die Ausbildung zum Schornsteinfegermeister. Als Schornsteinfegergeselle war er in verschiedenen Kehrbezirken, zuletzt im Schwalm-Eder-Kreis angestellt.
Dem Landkreis Hersfeld-Rotenburg sind insgesamt 17 Kehrbezirke zugewiesen, in denen jeweils ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger bestellt ist. Dafür ist das Regierungspräsidium Kassel zuständig. Die Kreisverwaltung ist die zuständige untere Aufsichtsbehörde und dabei auch für angrenzende Ortschaften aus dem Landkreis Fulda und dem Schwalm-Eder-Kreis verantwortlich. Die Bestellung der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ist nach dem Schornsteinfegerrecht auf sieben Jahre befristet.
Hersfeld-Rotenburg, 11. Januar 2024 – Nach einer erfolgreichen Testphase können Bürgerinnen und Bürger ab sofort für die beiden Standorte der Zulassungsstelle des Landkreises Hersfeld-Rotenburg online Termine vereinbaren. Diese Funktion soll vor allem Bürgerinnen und Bürgern die Planung ihres Termins erleichtern. Zudem entlastet die Online-Terminvergabe auch die Mitarbeitenden der Zulassungsstelle.
Das neue Serviceangebot kann unter www.hef-rof.de/termin-zulassung genutzt werden. Um einen Termin vereinbaren zu können, wählen Bürgerinnen und Bürger erst aus verschiedenen Anliegen die passende Option aus. Anschließend wird der Standort – also die Zulassungsstelle in Bad Hersfeld oder Rotenburg – ausgewählt. Bürgerinnen und Bürger können dann aus den verfügbaren Terminen den jeweils passenden auswählen. Nachdem alle Kontaktdaten eingegeben wurden, muss der Termin nur noch mit einem Code, der per Mail eingeht, bestätigt werden.
Die Termine können für acht Wochen im Voraus gebucht werden. Eine telefonische Terminvergabe ist weiterhin möglich.
Mit Einführung der Online-Terminvergabe ist es nur noch für Bürgerinnen und Bürger mit Termin möglich, am Samstag Leistungen der Zulassungsstelle wahrzunehmen. Grund dafür ist die personelle Planung an den beiden Standorten der Zulassungsbehörde in Bad Hersfeld und Rotenburg.