Herr Mike Schmidt, Kohlbachstraße 14, 36275 Kirchheim (Hessen) ist mit Ablauf des 09.01.2024 als Vertreter der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) aus der Gemeindevertretung die Gemeinde Kirchheim durch Verzicht ausgeschieden.
Aufgrund des § 34 Kommunalwahlgesetz (KWG) wird hiermit festgestellt, dass Frau Adelheid Ermel, Eisenbergstraße 3, 36275 Kirchheim (Hessen) als Ersatzperson der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) in die Gemeindevertretung einrückt.
Gegen diese Entscheidung können nach § 27 des Kommunalwahlgesetzes
| a) | jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes (Gemeinde Kirchheim) |
| b) | der Vertreter, dessen Ausscheiden nach § 26 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 zu prüfen ist |
| c) | die Aufsichtsbehörde |
binnen eines Monats nach Bekanntgabe dieser Entscheidung Einspruch erheben, wenn sie die Entscheidung über der Feststellung gemäß § 25 des Kommunalwahlgesetzes für erforderlich halten.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Gemeinde Kirchheim, Herrn Liedtke, 36275 Kirchheim, Hauptstraße 20, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen.
Gemeinde Kirchheim, 15.01.2024