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Kirchheimer Nachrichten
Ausgabe 30/2026
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Der Landkreis Hersfeld-Rotenburg informiert:

Hinweisschilder weisen auf den Eichenprozessionsspinner und die bestehende Gefahr hin.

Anmeldung zum Freiwilligentag 2026 ab sofort möglich

Die Anmeldung ist online über die Homepage des Landkreises möglich

Hersfeld-Rotenburg, 14. Juli 2026 - Dieses Jahr findet der Freiwilligentag im Landkreis Hersfeld-Rotenburg bereits zum 16. Mal statt. Der Aktionstag ist Teil der Woche des bürgerschaftlichen Engagements, die in diesem Jahr am 11. September beginnt und am 20. September endet. Der Freiwilligentag im Landkreis wird vom Koordinierungszentrum für Bürgerengagement initiiert und findet am Samstag, 19. September statt.

Egal, ob Einzelperson, Gruppe oder Verein: Am Freiwilligentag engagieren sich Bürgerinnen und Bürger des Landkreises in verschiedenen gemeinnützigen Projekten. In den vergangenen Jahren haben Gruppen beispielsweise ihre Ortsmitten verschönert, Wanderwege markiert oder Müll gesammelt. Die Engagierten sind immer mit viel Spaß und Freude am Werk und leisten einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Leben in ihren Orten.

Die Anmeldung zum Aktionstag ist online auf der Homepage des Landkreises unter www.hef-rof.de/anmeldungen-freiwilligentag möglich. Weitere Informationen zum Freiwilligentag gibt es unter www.hef-rof.de/ehrenamt.

Kontakt

Anja Ringler

Tel.: 06621 87-1103

E-Mail: ehrenamt@hef-rof.de

Eichenprozessionsspinner: Landkreis gibt Hinweise zum richtigen Umgang

Untere Naturschutzbehörde und Gesundheitsamt geben Verhaltenstipps und informieren über Gesundheitsrisiken

Hersfeld-Rotenburg, 16. Juli 2026 - Der Eichenprozessionsspinner ist derzeit auch in der Region wieder aktiv. Seine feinen Brennhaare können bei Menschen Hautreizungen, Augenbeschwerden oder Atemwegsprobleme auslösen. Der Landkreis Hersfeld-Rotenburg gibt deshalb Hinweise, wie sich Bürgerinnen und Bürger im Falle eines Befalls richtig verhalten sollten.

Absperrungen & Warnhinweise beachten

Wer Raupen oder Gespinste des Eichenprozessionsspinners entdeckt, sollte Abstand halten und die Tiere oder ihre Nester keinesfalls berühren. Auch Absperrungen und Warnhinweise sollten unbedingt beachtet werden. Sie dienen dem Schutz der Bevölkerung und weisen auf Bereiche hin, in denen Brennhaare vorhanden sein können. Erkennen kann man den Eichenprozessionsspinner unter anderem daran, dass er nur auf Eichen vorkommt, die Raupen vorwiegend nachts in Gruppen auftreten und tagsüber in großen Gespinsten zusammenhängen.

Befallene Eichen auf dem eigenen Grundstück sollten nicht in Eigenregie behandelt werden. Die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises empfiehlt, die Nester keinesfalls selbst zu entfernen: „Stattdessen sollte eine Fachfirma für Baumpflege mit der Beseitigung beauftragt werden. So lässt sich vermeiden, dass die gesundheitsgefährdenden Brennhaare aufgewirbelt werden“, erklärt Martina Schäfer, Leiterin der Unteren Naturschutzbehörde.

Kommt es dennoch zu einem Kontakt mit Raupen oder Brennhaaren, empfiehlt das Gesundheitsamt des Landkreises, die Kleidung möglichst umgehend zu wechseln sowie gründlich zu duschen und die Haare zu waschen. Die getragene Kleidung sollte möglichst bei 60 Grad gewaschen werden. Nach einem Kontakt mit den Augen sollten diese gründlich mit Wasser ausgespült werden. Wenn der Kontakt unmittelbar zu einer allergischen Reaktion, wie Luftnot, Organschwellung oder Durchblutungsstörung im gesamten Körper, führt, sollte sofort ärztliche Intervention erfolgen.

Frühwarnsystem des Deutschen Wetterdienstes zur Orientierung

Zur Orientierung können Bürgerinnen und Bürger außerdem das Frühwarnsystem des Deutschen Wetterdienstes nutzen. Dieses zeigt anhand modellierter Daten die Entwicklung des Eichenprozessionsspinners und seiner Entwicklungsstadien. Nach der aktuellen Einschätzung ist in der Region Hersfeld-Rotenburg mit späten Raupenstadien beziehungsweise bereits verpuppenden Raupen zu rechnen. Das Frühwarnsystem weist allerdings keine konkreten Befallsorte aus.

„Die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners ist grundsätzlich Aufgabe der jeweiligen Eigentümerinnen und Eigentümer beziehungsweise der Träger der betroffenen Flächen. Auf öffentlichen Flächen sind dies in der Regel die Städte und Gemeinden, auf Privatgrundstücken die jeweiligen Eigentümerinnen und Eigentümer“, informiert die Kreisverwaltung. Der Landkreis wird ausschließlich auf kreiseigenen Liegenschaften tätig.