Frau Yasmin Weppler, Gartenstraße 9, 36275 Kirchheim (Hessen) ist mit Ablauf des 01.11.2024 als Vertreter der Wählergemeinschaft (WG) aus dem Ortsbeirat Willingshain die Gemeinde Kirchheim durch Wegzug ausgeschieden.
Aufgrund des § 34 Kommunalwahlgesetz (KWG) wird hiermit festgestellt, dass keine Ersatzperson der/des Wählergemeinschaft (WG) in den Ortsbeirat einrückt. Der Sitz bleibt somit unbesetzt.
Gegen diese Entscheidung können nach § 27 des Kommunalwahlgesetzes
| a) | jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes (Gemeinde Kirchheim) |
| b) | der Vertreter, dessen Ausscheiden nach § 26 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 zu prüfen ist |
| c) | die Aufsichtsbehörde |
binnen eines Monats nach Bekanntgabe dieser Entscheidung Einspruch erheben, wenn sie die Entscheidung über der Feststellung gemäß § 25 des Kommunalwahlgesetzes für erforderlich halten.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Gemeinde Kirchheim, Herrn Liedtke, 36275 Kirchheim, Hauptstraße 20, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen.
Kirchheim, 11.08.2025