| Gremium: | Gemeindevertretung |
|
|
| Sitzungsort: | Anbau des Bürgerhauses Kirchheim |
|
|
| am: | 20. August 2026 |
|
|
| Beginn: | 19:30 |
|
|
| Ende: | 20:40 |
|
|
| Vorsitzender: | Gemeindevertreter Stefan Nieding |
|
|
| Zahl der Mitglieder: | 23, davon anwesend 18 |
|
|
| Anwesend: | Gemeindevertreter Christian Corell Gemeindevertreter Aaron Diebel Gemeindevertreterin Christina Engel-Hattwich Gemeindevertreter Sebastian Hattwich Gemeindevertreter Pascal Honstein Gemeindevertreter Achim Kimpel Gemeindevertreter Michael Klotzbach Gemeindevertreter Andreas Kuhn Gemeindevertreter Ben Kurz Gemeindevertreter Martin Kurz Gemeindevertreter Carl-Gerold Mende Gemeindevertreter Andreas Meyer Gemeindevertreterin Sandra Preuß Gemeindevertreter Martin Röth Gemeindevertreter Fabian Schelberger Gemeindevertreter Jakob Schenk Gemeindevertreter Björn Wettlaufer |
|
|
| Abwesend: | Gemeindevertreter Marco Bornkessel (entschuldigt) Gemeindevertreter Karl-Heinz Lepper (entschuldigt) Gemeindevertreter Jens Nuhn (entschuldigt) Gemeindevertreterin Lena Sternkopf (entschuldigt) Gemeindevertreter Erik Thiessen (entschuldigt) |
|
|
| Außerdem anwesend: | Bürgermeister Axel Schmidt 1. Beigeordneter Andreas Thon Beigeordnete Gabriele Hattwich Beigeordneter Bernd Schäfer Tanja Brand |
|
|
| Außerdem abwesend: | Beigeordneter Arnold Diebel (entschuldigt) Beigeordneter Mario Dinter (entschuldigt) Beigeordneter Holger Faulhaber (entschuldigt) Beigeordneter Jürgen Reinhardt (entschuldigt) |
|
|
| Schriftführer: | Marco Liedtke |
| 1. | Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| 2. | Feststellung der Tagesordnung |
| 3. | Schließung des Protokolls der Sitzung der Gemeindevertretung vom 25.06.2026 |
| 4. | Berichterstattung des Gemeindevorstandes / Kenntnisnahme |
| 4.1. | Haushaltsgenehmigung Gemeinde Kirchheim |
| 5. | Verleihung der Ehrenbürgerrechte/Ehrenbezeichnung gem. § 9 der Hauptsatzung der Gemeinde Kirchheim |
| 6. | Anträge und Anfragen vom 01.07.2026 |
| 6.1. | Antrag des Bürgermeisters vom 01.07.2026 |
| 6.1.1. | Ersatzneubau Ölabscheider Feuerwehr Kirchheim |
| 7. | Verschiebung der LuKIF-Mittel und Finanzierung der Kita-Investitionen über HIF-Darlehen Sonderprogramm C |
| 8. | Zusatzmodul zum interaktiven Haushalt – Unterjährige Finanzsteuerung |
| 9. | Ampelsystem zum Zusatzmodul „Unterjährige Finanzsteuerung“ |
| 10. | Verzicht auf den Rechenschaftsbericht bei den rückständigen Jahresabschlüssen 2021 bis 2024 der Gemeinde Kirchheim |
| 11. | Satzungsänderungen im Bereich der Kinderbetreuung |
| 11.1. | Satzungsänderung der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen |
| 11.2. | Satzungsänderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen |
| 12. | Beteiligung am Projekt: Fein- und Umsetzungsplanung für einen Streckenwanderweg Knüll als „Qualitätsweg Wanderbares Deutschland“ |
| 13. | Anträge und Anfragen vom 04.08.2026 |
| 13.1. | Anträge der UHLK-Fraktion vom 04.08.2026 |
| 13.1.1. | Antrag zur gesetzlichen Verpflichtung zur Verkehrssicherung der gemeindlichen Radwege |
| 13.2. | Anfragen der UHLK-Fraktion vom 04.08.2026 |
| 13.2.1. | Anfrage geplante Sanierungs- und Ausbaumaßnahmen an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen im Gemeindegebiet Kirchheim |
| 13.2.2. | Anfrage Haushaltsgenehmigung 2026 und Haushaltssicherungskonzept - Stand des aufsichtsbehördlichen Verfahrens |
| 13.2.3. | Anfrage Ausstehende Anfragen und Anträge des früheren Ortsbeirates des Ortsteils Goßmannsrode der Gemeinde Kirchheim |
| 1. | Feststellung der Beschlussfähigkeit |
Die Mitglieder der Gemeindevertretung und des Gemeindevorstandes waren durch Einladung des Vorsitzenden der Gemeindevertretung vom 14.08.2026 unter Angabe der zur Verhandlung stehenden Gegenstände, der Stunde und des Ortes der Versammlung auf heute zu einer Sitzung zusammenberufen. Zwischen dem Zugang der Ladung und dem Sitzungstag lagen mindestens 3 Tage.
Da von den 23 Mitgliedern der Gemeindevertretung zum Sitzungsbeginn 18 Gemeindevertreter (also mehr als die Hälfte) erschienen waren, so war die Versammlung beschlussfähig. Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung sind in ortsüblicher Weise bekannt gemacht worden. Man ging hierauf zur Beratung der Gegenstände der Tagesordnung über. Die Niederschrift über die Sitzung (s. Anlage) wurde gemäß § 61 HGO gefertigt.
| 2. | Feststellung der Tagesordnung |
Die Tagesordnung entspricht der Einladung vom 14.08.2026.
| 3. | Schließung des Protokolls der Sitzung der Gemeindevertretung vom 25.06.2026 |
Gegen das Protokoll der Sitzung der Gemeindevertretung vom 25.06.2026 wurden keine Einwände erhoben. Es wird vom Vorsitzenden geschlossen.
| 4. | Berichterstattung des Gemeindevorstandes / Kenntnisnahme |
| 4.1. | Haushaltsgenehmigung Gemeinde Kirchheim |
Kenntnisnahme:
Mit Datum 05.08.2026 geht hier folgendes Schreiben des Regierungspräsidiums Kassel ein (s. Anlage).
Beratungsergebnis: Zur Kenntnis genommen
| 5. | Verleihung der Ehrenbürgerrechte/Ehrenbezeichnung gem. § 9 der Hauptsatzung der Gemeinde Kirchheim Vorlage: GVE/91/2026 |
Sachverhalt:
Nach § 28 HGO und in Verbindung mit § 9 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Kirchheim können Personen, die als Mitglieder der Gemeindevertretung, eines Ortsbeirates, des Ausländerbeirates, Ehrenbeamtinnen oder Ehrenbeamte, hauptamtliche Wahlbeamtinnen oder Wahlbeamte mindestens 20 Jahre ein Mandat oder Amt in der Gemeinde ausgeübt haben, eine Ehrenbezeichnung erhalten. D. h. es können nur Personen geehrt werden, die nicht mehr in dem jeweiligen Organ oder nicht mehr in der jeweiligen Funktion tätig sind. Die Ehrenbezeichnung soll sich nach der zuletzt oder überwiegend ausgeübten Funktion richten.
Folgende Personen erfüllen die o. g. Voraussetzungen:
| Name, Vorname | Gremium | Mandatszeit insgesamt | Vorschlag Ehrenbezeichnung |
| Bornschier, Martin | Gemeindevertretung | 5 Jahre Mitglied der Gemeindevertretung 10 Jahre stellv. Vorsitzender der Gemeindevertretung 10 Jahre Vorsitzender der Gemeindevertretung | Ehrenvorsitzender der Gemeindevertretung |
| Fuchs, Silvia | Gemeindevertretung | 20 Jahre Mitglied der Gemeindevertretung | Ehrengemeinde-vertreterin |
| Fuchs, Volker | Ortsbeirat Kirchheim | 20 Jahre Mitglied des Ortsbeirates Kirchheim | Ehrenmitglied des Ortsbeirates Kirchheim |
| Schenk, Heinrich | Gemeindevorstand | 10 Jahre Gemeindevertretung 30 Jahre Gemeindevorstand | Ehrenbeigeordneter |
| Meister, Volker | Ortsbeirat Kirchheim | 21 Jahre und 8 Monate Mitglied des Ortsbeirates | Ehrenortsvorsteher |
| Kurz, Oliver | Gemeindevertretung | 23 Jahre und 8 Monate | Ehrengemeindevertreter |
| Nuhn, Wolfgang | Ortsbeirat Gersdorf | 30 Jahre | Ehrenmitglied des Ortsbeirates Gersdorf |
| Schmitt, Gerhard | Ortsbeirat Willingshain | 30 Jahre Mitglied im Ortsbeirat Willingshain | Ehrenmitglied des Ortsbeirates Willingshain |
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 11. August 2026 mit 7 Ja-Stimmen (einstimmig) abgestimmt.
Nach Beschlussfassung werden die Ehrungen sowie die Urkunden an die verdienten Mandatsträger durch Bürgermeister Schmidt sowie Vorsitzender Nieding übergeben.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschießt, folgenden Personen eine Ehrenbezeichnung gemäß der Hauptsatzung zu verleihen:
| Name, Vorname | Gremium | Mandatszeit insgesamt | Vorschlag Ehrenbezeichnung |
| Bornschier, Martin | Gemeindevertretung | 5 Jahre Mitglied der Gemeindevertretung 10 Jahre stellv. Vorsitzender der Gemeindevertretung 10 Jahre Vorsitzender der Gemeindevertretung | Ehrenvorsitzender der Gemeindevertretung |
| Fuchs, Silvia | Gemeindevertretung | 20 Jahre Mitglied der Gemeindevertretung | Ehrengemeinde-vertreterin |
| Fuchs, Volker | Ortsbeirat Kirchheim | 20 Jahre Mitglied des Ortsbeirates Kirchheim | Ehrenmitglied des Ortsbeirates Kirchheim |
| Schenk, Heinrich | Gemeindevorstand | 10 Jahre Gemeindevertretung 30 Jahre Gemeindevorstand | Ehrenbeigeordneter |
| Meister, Volker | Ortsbeirat Kirchheim | 21 Jahre und 8 Monate Mitglied des Ortsbeirates | Ehrenortsvorsteher |
| Kurz, Oliver | Gemeindevertretung | 23 Jahre und 8 Monate | Ehrengemeindevertreter |
| Nuhn, Wolfgang | Ortsbeirat Gersdorf | 30 Jahre | Ehrenmitglied des Ortsbeirates Gersdorf |
| Schmitt, Gerhard | Ortsbeirat Willingshain | 30 Jahre Mitglied im Ortsbeirat Willingshain | Ehrenmitglied des Ortsbeirates Willingshain |
Abstimmung: 18 Ja-Stimmen (einstimmig)
| 6. | Anträge und Anfragen vom 01.07.2026 Vorlage: GVE/92/2026 |
| 6.1. | Antrag des Bürgermeisters vom 01.07.2026 Vorlage: GVE/93/2026 |
| 6.1.1. | Ersatzneubau Ölabscheider Feuerwehr Kirchheim Vorlage: GVE/94/2026 |
Sachverhalt:
Im Beschluss der Gemeindevertretung vom 27.03.2025 (TOP 4.3) wurde darüber informiert, dass die beiden Ölabscheider am Bauhof und bei der Feuerwehr nicht offiziell betrieben wurden. Der Ölabscheider am Bauhof konnte saniert werden von der Firma Kummetat und wird nun offiziell betrieben. Genauso wurden 2 Mitarbeiter des Bauhofs und unser hauptamtlicher Feuerwehrgerätewart geschult, um die monatlichen Prüfungen der Ölabscheider durchzuführen und auch das Betriebstagebuch zu führen.
Allerdings ist der Ölabscheider der Feuerwehr nicht mehr zu sanieren und muss nach mehreren Abstimmungen mit der zuständigen Behörde für Wasser- und Bodenschutz neu gebaut werden.
Es wurden jegliche Möglichkeiten versucht um einen Neubau des Ölabscheiders zu umgehen, allerdings ist es leider nicht möglich eine Feuerwehrhalle unserer Größe ohne einen Ölabscheider zu betreiben lt. Aussage der zuständigen Behörde. Dadurch wurden unsere Ideen zu kostengünstigen Alternativen zerschlagen (z. Bsp. Nutzung LKW-Waschanlage SVG und ansonsten Nutzung des Ölabscheiders am Bauhof).
Zu dieser Thematik gab es sogar einen persönlichen Termin in Bad Hersfeld bei der zuständigen Behörde und der Gemeinde Kirchheim wurde dort eine klare Frist für die Fertigstellung des Ersatzneubaus bis zum 31.12.2026 gesetzt (siehe Protokoll Gesprächstermin 12.06.2026 im Anhang). Im Anhang ist auch das Prüfungsprotokoll der letzten Generalinspektion, wo die verheerenden Mängel festgestellt wurden.
Aufgrund der Nähe zum Trinkwasserbrunnen werden im Laufe der Baumaßnahme sogar Bodenproben entnommen werden müssen.
Das Anstreben eines Neubaus von dem Feuerwehrgerätehaus konnte leider auch keine Übergangslösung oder Ähnliches erwirken.
In der Vergangenheit sind wir eine hervorragende Zusammenarbeit mit der Firma Kummetat gewohnt und unsere Ölabscheider sind der Firma bekannt, sodass hier eine schnelle und vor allem fachlich korrekte Umsetzung zur erwarten ist.
Rechtslage:
Die Gemeinde Kirchheim befindet sich gem. § 99 HGO in der vorläufigen Haushaltsführung.
Die Gemeinde darf
1.
die Ausgaben leisten, zu deren Leistung sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind,
2.
insbesondere Bauten, Beschaffungen und sonstige Leistungen des Vermögenshaushalts fortsetzen, für die im Haushaltsplan eines Vorjahres Beträge vorgesehen waren,
3.
die Steuern, deren Sätze für jedes Haushaltsjahr festzusetzen sind, nach den Sätzen des Vorjahres erheben,
4.
Kredite umschulden.
Reichen die Deckungsmittel für die Fortsetzung der Bauten, der Beschaffungen und der sonstigen Leistungen des Vermögenshaushalts nach Abs. 1 Nr. 1 nicht aus, so darf die Gemeinde Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen bis zu einem Viertel der in der Haushaltssatzung des Vorjahres festgesetzten Kredite aufnehmen.
Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
Begründung, warum die Maßnahme trotz „vorläufiger Haushaltsführung“ umgesetzt werden soll / muss:
Aufgrund der Nähe zum Trinkwasserbrunnen Kirchheim und den großen Mängeln im Ölabscheider ist der Ersatzneubau des Ölabscheiders unbedingt umzusetzen, weil ansonsten die Gefahr bestehen würde, dass der Trinkwasserbrunnen in Kirchheim stillgelegt werden könnte von der Behörde für Wasser- und Bodenschutz. Aufgrund des sehr schlechten Zustandes von dem Ölabscheider und des Wartungsstaus über Jahrzehnte lässt die Behörde für Wasser- und Bodenschutz überhaupt keinen Spielraum mehr für Fristverlängerungen oder alternative Vorschläge zu.
Die Kosten belasten folgende Kostenstelle / Kostenstellen:
| Haushaltsjahr | Kostenstelle | Kostenstellenbezeichnung | Betrag |
| 2026 | 021260102 | Feuerwehr Kirchheim | 43.848,89 € (Brutto) |
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 11. August 2026 mit 7 Ja-Stimmen (einstimmig) abgestimmt.
Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung vom 11. August 2026 mit 6 Ja-Stimmen und 1 Stimmenthaltung abgestimmt.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, den Neubau des Ölabscheiders bei der Feuerwehr Kirchheim aufgrund von gravierenden Mängeln an die Firma Kummetat GmbH & Co. KG zum Angebotspreis von 43.848,89 € zu vergeben.
Abstimmung: 16 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen
| 7. | Verschiebung der LuKIF-Mittel und Finanzierung der Kita-Investitionen über HIF-Darlehen Sonderprogramm C Vorlage: GVE/95/2026 |
Sachverhalt:
Im Haushalt 2026 wurde im Vorwort unter 1.1.7 auf folgendes hingewiesen:
„Im Rahmen des „Hessischen Investitionsfonds (HIF) – Abteilung C“ hat das Hessische Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales (HMSI) für die Städte und Gemeinden ein „Sonderprogramm Kindertagesbetreuung im Programmjahr 2026“ zur Verfügung gestellt. Hier werden den Kommunen Kapitalmarktdarlehen mit unterschiedlichen Laufzeiten angeboten, deren Zinssatz durch einen Zinszuschuss des Landes besonders günstig ist. Das Land reagiert mit dem neuen Sonderprogramm auf die weiterhin bestehenden Ausbaubedarfe für Kita-Plätze und Ersatzinvestitionen in vorhandenen Einrichtungen von Kommunen und freien Trägern. Das Darlehens-Sonderprogramm soll zum Ausbau und zur Erhaltung einer bedarfsgerechten Infrastruktur im Bereich Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern bis zum Schuleintritt in Tagesreinrichtungen zur Verfügung gestellt werden. Anträge mussten bis zum 15. April 2026 eingereicht werden. Da sowohl in der Kindertagesstätte „Regenbogen“ als auch in der Naturkindertagesstätte einige große Investitionen geplant sind, wurden insgesamt 1,7 Mio. EUR beantragt. Kreditaufnahmen der Kommunen im Rahmen des Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetzes des Bundes werden nach einem noch zu beschließenden Landesgesetz nach § 94 Abs. 2 S. 1 Nr. 1b HGO in der Haushaltssatzung als festgesetzt und nach § 103 Abs. 2 S. 1 HGO als genehmigt gelten. Hierfür sind zudem weitere haushaltsrechtliche Erleichterungen vorgesehen.“
Da bei Haushalseinbringung noch nicht bekannt war, ob die Gemeinde Kirchheim aus dem HIF-Abteilung C Darlehen zugewiesen bekommt, wurden drei Kita-Investitionen vorsorglich über LuKIF-Mittel geplant. Mit E-Mail vom 14.07.2026 teilte die WIBank i. R. d. HIF-Abteilung C der Verwaltung u. a. mit:
„Hiermit möchten wir Sie über den Abschluss des Prüfverfahrens Ihres Antrags informieren. Sie erhalten die Vertragsunterlagen (Bewilligungsbescheid, Schuldschein, Zusageschreiben der WIBank) am Mittwoch, den 02.09.2026. Bitte beachten Sie, dass uns aufgrund der geopolitischen Situation und dem daraus resultierenden volatilen Marktumfeld der rechtsverbindlich unterzeichnete Schuldschein bis spätestens Montag, den 07.09.2026, vorliegen muss (sofern Sie das Angebot annehmen). Wir bitten Sie, die kurze Annahmefrist zu berücksichtigen und entsprechend einzuplanen.“
Fragen von uns, wie die Abwicklung erfolgt, wurden von der WIBank wie folgt beantwortet:
Wie wird die weitere Vorgehensweise sein?
a) Sind die Tilgungen nebst Zinsen an die WIBank zu zahlen?
Antwort WIBank:
Die Zins- und Tilgungsleistungen werden zum 15.06. und 15.12. von uns eingezogen. Die Zinsen werden erstmals zum 15.12. eingezogen, der Einzug der ersten Tilgungsleistung erfolgt zum 15.06.2027. Um den Einzug vornehmen zu können, erhalten Sie mit Übersendung der Vertragsunterlagen auch ein Vordruck des SEPA-Mandats.
b) Ab wann sollen die Tilgungsleistungen erfolgen?
Antwort WIBank:
Die erste Tilgungsleistung wird zum 15.06.2027 eingezogen.
c) Für die Darlehen werden noch dieses Jahr Investitionen fertiggestellt, aber auch Investitionen erst ab 2027 begonnen, sodass noch keine Anschaffungs- und Herstellungskosten gegenfinanziert werden können. Wie soll damit umgegangen werden?
Antwort WIBank:
Sie erhalten das Darlehen am 15.09.2026. Eine direkte Gegenfinanzierung ist nicht erforderlich, da es keine Verausgabungsfristen für das ausgezahlte Darlehen gibt.
Gemäß § 7 Abs. 3 gelten abweichend von § 97a Nr. 4 der HGO die Kreditgenehmigungen für die Aufnahme von Darlehen nach den §§ 8 bis 10 von der Kommunalaufsicht als erteilt.
Die Investitionen der Kindertagesstätte „Regenbogen“ und der Naturkita i. V. m. LuKIF-Mitteln wurden im Investitionsplan 2026 wie folgt aufgenommen:
Investitionen der Kindertagesstätte „Regenbogen“ und der Naturkita „ohne“ Fördermittel, die i. R. d. Darlehens beantragt worden sind und im Investitionsplan 2026 aufgenommen wurden:
| Finanzierung über das HIF-Darlehen „Sonderprogramm“ C: | 525.500 € |
| 959.750 € |
| Insgesamt | 1.485.250 € |
| Darlehen für „HIF-Abteilung C“ wurden wie folgt beantragt: | |
| - „2-Gruppiger Multifunktionsraum – Wald-/Naturkindergarten“ | 750.000 € |
| - „Abschlussarbeiten Wichtelwagen Wald-/Naturkindergarten | |
| Ausbau Dachgeschoss Kita Regenbogen; | |
| Vergrößerung der Gruppenräume“ | 950.000 € |
| Insgesamt | 1.700.000 € |
| Freie Kapazität | 214.750 € |
| 10%ige Finanzierung Dachaufstockung i. R. d. Hessenkasse | - 38.000 € |
| Restliche freit Kapazität für evtl. Nachträge | 176.750 € |
______________________________________________________________
LuKIF-Mittel sind für Investitionen förderfähig, wenn sie der Erfüllung folgender kommunaler Aufgaben dienen:
| 1. | Gesundheit und Pflege, |
| 2. | Mobilität (Verkehrsinfrastruktur) sowie Wohnungs- und Städtebau, |
| 3. | Digitales, |
| 4. | Bildungsinfrastruktur, |
| 5. | Betreuungsinfrastruktur, |
| 6. | Technische Infrastruktur, |
| 7. | Bevölkerungsschutz (Sicherheit / Katastrophenschutz / Feuerwehr), |
| 8. | Sportinfrastruktur. |
Die frei gewordenen LuKIF-Mittel i. H. v. 525.000 € i. R. d. Kindergarten-Investitionen (Betreuungsinfrastruktur) werden folgenden Investitionen zugeordnet:
1. Feuerwehr
Die Mittel werden als „Gesamtmaßnahme“ wie folgt beantragt:
2. Digitalisierung
Für die Maßnahme „Digitalisierung“ können folgende im Haushaltsplan und Investitionsprogramm aufgestellten Investitionen genutzt werden, die bisher keiner Gegenfinanzierung gegenüberstehen:
Darüber hinaus werden noch nachträglich beschlossene Investitionen aufgenommen:
| a) | I. V. m. dem „interaktiven Haushalt“ und IKVS die Finanzsteuerung für die Berichterstattung i. R. d. Berichtspflicht nach § 28 GemHVO | 6.800 € |
| b) | I. V. m. der „IKVS-Finanzsteuerung“ die Ampelsteuerung | 800 € |
| 7.600 € | |
| Somit insgesamt LuKIF-Mittel für die Digitalisierung | 140.700 € |
3. Katastrophenschutz
Den Investitionen der Sirenen für Kirchheim und Goßmannsrode wurden im Haushalt je 6.000 € gegenübergestellt, wobei noch keine Förderung beantragt worden ist. Hier hätte die Gemeinde noch eine eigene Finanzierung von je 14.000 € übernehmen müssen, wobei nur über die LuKIF-Mittel 100 % finanziert werden können.
4. Technische Infrastruktur
Rechtslage:
Die Gemeinde Kirchheim befindet sich gem. § 99 HGO in der vorläufigen Haushaltsführung.
Die Gemeinde darf
1.
die Ausgaben leisten, zu deren Leistung sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind,
2.
insbesondere Bauten, Beschaffungen und sonstige Leistungen des Vermögenshaushalts fortsetzen, für die im Haushaltsplan eines Vorjahres Beträge vorgesehen waren,
3.
die Steuern, deren Sätze für jedes Haushaltsjahr festzusetzen sind, nach den Sätzen des Vorjahres erheben,
4.
Kredite umschulden.
Reichen die Deckungsmittel für die Fortsetzung der Bauten, der Beschaffungen und der sonstigen Leistungen des Vermögenshaushalts nach Abs. 1 Nr. 1 nicht aus, so darf die Gemeinde Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen bis zu einem Viertel der in der Haushaltssatzung des Vorjahres festgesetzten Kredite aufnehmen.
Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
Begründung, warum die Maßnahme trotz „vorläufiger Haushaltsführung“ umgesetzt werden soll / muss:
| 1. | Die bereits geplanten LuKIF-Mittel werden verschoben auf Investitionen, die vorab keinem oder nur einen geringen Zuschuss zugeordnet werden konnte. |
| 2. | Die Kreditaufnahme gilt gesetzlich als „erteilt“ und bedarf keiner Genehmigung der Kommunalaufsicht. |
| 3. | Das Darlehen „HIF-Abteilung C“ ist ein zinsvergünstigtes Darlehen, dass über die Gemeinde so nicht hätte finanziert werden können. |
Die Kosten belasten folgende Kostenstelle / Kostenstellen:
- Siehe Investitionsprogramm im Haushaltsplan -
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 11. August 2026 mit 7 Ja-Stimmen (einstimmig) abgestimmt.
Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung vom 11. August 2026 mit 7 Ja-Stimmen (einstimmig) abgestimmt.
Beschluss:
1.
Die Gemeindevertretung beschließt das Darlehen
| - „2-Gruppiger Multifunktionsraum – Wald-/Naturkindergarten“ i. H. v. | 750.000 € |
und das Darlehen
- „Abschlussarbeiten Wichtelwagen Wald-/Naturkindergarten
Ausbau Dachgeschoss Kita Regenbogen;
| Vergrößerung der Gruppenräume“ i. H. v. | 950.000 € |
im September über die WIBank – im Auftrag des HIF-Sonderprogramms 2026 – abzuschließen.
2.
Die Gemeindevertretung beschließt, die ursprünglichen LuKIF-Zuschüsse des Investitionsplans 2026 für Kita-Investitionen i. H. v. 525.000 € auf die in der Vorlage genannten Investitionen umzuwidmen.
Abstimmung: 18 Ja-Stimmen (einstimmig)
| 8. | Zusatzmodul zum interaktiven Haushalt – Unterjährige Finanzsteuerung Vorlage: GVE/96/2026 |
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 21.05.2026 die Anschaffung eines IKVS - Interkommunales Kennzahlenvergleichssystem - für die interaktive Haushaltsplanung und Ergebnisrechnung von der Firma Axians IKVS GmbH beschlossen. Der Haushaltsplan – nebst Satzung und allen Anlagen – konnte allen Gremienmitgliedern über besagte Software vorgelegt werden.
Im Rahmen eines Antrags der UHLK wurde der Antrag „Regelmäßige Berichterstattung des Gemeindevorstands zum Umsetzungsgrad von Beschlüssen der Gemeindevertretung“ gestellt. Der Antrag sieht vor, der Gemeindevertretung Berichte zu aktuellen Umsetzungsgraden von gefassten Beschlüssen vorzulegen.
Im Rahmen der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde der Antrag diskutiert und besprochen, wie solche Berichte aussehen könnten. Die Verwaltung teilte mit, dass für die Berichtspflicht nach § 28 GemHVO auch ein Modul über das IKVS angebunden werden kann. Auch hier können dann Zahlenwerke aus der Finanzsoftware in das Zusatzmodul „Unterjährige Finanzsteuerung“ exportiert und unterschiedliche Auswertungen gefahren werden, wie z. B.:
Ähnlich dem interaktiven Haushalt, kann auch hier durch das Zusatzmodul „Unterjährige Finanzsteuerung“ effektiv und effizient der Berichtspflicht nach § 28 GemHVO nachgekommen werden. In der Sitzung kam darüber hinaus die Frage auf, ob auch Anträge aufgenommen und ihre Abarbeitung über den Bericht dargestellt werden können. Nach Rückfrage mit dem Sachbearbeiter der Firma Axians IKVS GmbH wurde dies bestätigt. Durch die Antragstellung wird ein Ziel definiert, was im Rahmen einer Zielüberwachung verfolgt werden kann und somit messbar ist. Diese Ziele können dann auch Produkten oder Kostenstellen zugeordnet werden. Da lt. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses beiden Fraktionen daran gelegen ist, auch diese Sachverhalte einzubeziehen, dürfte allen Beteiligten mit dieser Berichterstattung entsprochen werden.
Folgende Kosten fallen bei der Beschaffung an:
Im Investitionsplan des Haushaltes wurden die Kosten bisher nicht aufgenommen, sodass hier ein separater Beschluss beschlossen werden muss.
Rechtslage:
Die Gemeinde Kirchheim befindet sich gem. § 99 HGO in der vorläufigen Haushaltsführung.
Die Gemeinde darf
1.
die Ausgaben leisten, zu deren Leistung sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind,
2.
insbesondere Bauten, Beschaffungen und sonstige Leistungen des Vermögenshaushalts fortsetzen, für die im Haushaltsplan eines Vorjahres Beträge vorgesehen waren,
3.
die Steuern, deren Sätze für jedes Haushaltsjahr festzusetzen sind, nach den Sätzen des Vorjahres erheben,
4.
Kredite umschulden.
Reichen die Deckungsmittel für die Fortsetzung der Bauten, der Beschaffungen und der sonstigen Leistungen des Vermögenshaushalts nach Abs. 1 Nr. 1 nicht aus, so darf die Gemeinde Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen bis zu einem Viertel der in der Haushaltssatzung des Vorjahres festgesetzten Kredite aufnehmen.
Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
Begründung, warum die Maßnahme trotz „vorläufiger Haushaltsführung“ umgesetzt werden soll / muss:
Zur Umsetzung gesetzlicher Vorgaben
Die Kosten belasten folgende Kostenstelle / Kostenstellen:
| Haushaltsjahr | Kostenstelle | Kostenstellenbezeichnung | Betrag |
| 2026 | 011110601 | Kämmerei | Einmalig: 5.277,66 € |
| 2026 | 011110601 | Kämmerei | Monatlich: 85,41 € |
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 11. August 2026 mit 7 Ja-Stimmen (einstimmig) abgestimmt.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Anschaffung des Zusatzmoduls „Unterjährige Finanzsteuerung“ zum IKVS mit Einmalkosten i. H. v. 5.277,66 EUR und monatlichen Kosten i. H. v. 85,41 EUR an die Firma Axians IKVS GmbH zu vergeben.
Abstimmung: 18 Ja-Stimmen (einstimmig)
| 9. | Ampelsystem zum Zusatzmodul „Unterjährige Finanzsteuerung“ Vorlage: GVE/97/2026 |
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 21.05.2026 die Anschaffung eines IKVS - Interkommunales Kennzahlenvergleichssystem - für die interaktive Haushaltsplanung und Ergebnisrechnung von der Firma Axians IKVS GmbH beschlossen. Der Haushaltsplan – nebst Satzung und allen Anlagen – konnte allen Gremienmitgliedern über besagte Software vorgelegt werden.
Im Rahmen eines Antrags der UHLK wurde der Antrag „Regelmäßige Berichterstattung des Gemeindevorstands zum Umsetzungsgrad von Beschlüssen der Gemeindevertretung“ gestellt. Der Antrag sieht vor, der Gemeindevertretung Berichte zu aktuellen Umsetzungsgraden von gefassten Beschlüssen vorzulegen.
Mit dem Zusatzmodul IKVS „Unterjährige Finanzsteuerung“ kann effektiv und effizient der Berichtspflicht nach § 28 GemHVO nachgekommen werden. Um das Modul kennenzulernen, wurden mit E-Mail vom 02.07.2026 die Fraktionsvorsitzenden und die Mitglieder des Gemeindevorstands für den 30.07.2026 zu einer Präsentation eingeladen. Herr Jörg Emde, von der Firma Axians, hat hier alle Möglichkeiten der Berichterstattung aufgezeigt. Dabei wurde auch dargestellt, dass z. B. i. R. d. Investitionen auch ein Ampelsystem genutzt werden kann, welches aber a) separate Einmalkosten und b) eine manuelle Eingabe im Bericht erfordert. Wie bei einer Ampel werden hier die Farben Grün, Gelb und Rot für den Fortschritt der Maßnahme signalisiert. Die Anwesenden waren sich nach der Präsentation einig, dass ein solches Ampelsystem im Bericht integriert werden sollte.
Urlaubsbedingt liegt noch kein offizielles Angebot vor. Auf Nachfrage wurde am 03.08.2026 per Mail mitgeteilt, dass Einmalkosten i. H. v. 754,07 EUR entstehen. Für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses soll das Angebot vorliegen. Um die Sitzungstermine und die Anschaffung nach der nächsten Gemeindevertretersitzung am 20.08.2026 zu ermöglichen wird der Gemeindevorstand gebeten, die Einmalkosten zu beschließen.
Im Investitionsplan des Haushaltes wurden die Kosten bisher nicht aufgenommen, sodass hier ein separater Beschluss beschlossen werden muss. Angedacht ist eine Gegenfinanzierung i. R. d. LuKIF-Mittel (Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierung).
Rechtslage:
Die Gemeinde Kirchheim befindet sich gem. § 99 HGO in der vorläufigen Haushaltsführung.
Die Gemeinde darf
1.
die Ausgaben leisten, zu deren Leistung sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind,
2.
insbesondere Bauten, Beschaffungen und sonstige Leistungen des Vermögenshaushalts fortsetzen, für die im Haushaltsplan eines Vorjahres Beträge vorgesehen waren,
3.
die Steuern, deren Sätze für jedes Haushaltsjahr festzusetzen sind, nach den Sätzen des Vorjahres erheben,
4.
Kredite umschulden.
Reichen die Deckungsmittel für die Fortsetzung der Bauten, der Beschaffungen und der sonstigen Leistungen des Vermögenshaushalts nach Abs. 1 Nr. 1 nicht aus, so darf die Gemeinde Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen bis zu einem Viertel der in der Haushaltssatzung des Vorjahres festgesetzten Kredite aufnehmen.
Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
Begründung, warum die Maßnahme trotz „vorläufiger Haushaltsführung“ umgesetzt werden soll / muss:
a) Zur Umsetzung gesetzlicher Vorgaben.
b) 100%ige Finanzierung über LuKIF-Mittel.
Die Kosten belasten folgende Kostenstelle / Kostenstellen:
| Haushaltsjahr | Kostenstelle | Kostenstellenbezeichnung | Betrag |
| 2026 | 011110601 | Kämmerei | Einmalig: 754,07 € |
Herr Corell verlässt den Sitzungsraum.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 11. August 2026 mit 7 Ja-Stimmen (einstimmig) abgestimmt.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Anschaffung des Investitionscontrollings über das Ampelsystem i. V. m. dem IKVS mit Einmalkosten i. H. v. 754,07 EUR an die Firma Axians IKVS GmbH zu vergeben.
Abstimmung: 17 Ja-Stimmen (einstimmig)
| 10. | Verzicht auf den Rechenschaftsbericht bei den rückständigen Jahresabschlüssen 2021 bis 2024 der Gemeinde Kirchheim Vorlage: GVE/98/2026 |
Sachverhalt:
Gemeinden mit weniger als 7.500 Einwohnern ist durch die Neufassung von § 112 Abs. 3 Satz HGO die Möglichkeit eingeräumt werden, auf die Erstellung eines Rechenschaftsberichts im Rahmen des Jahresabschlusses zu verzichten. Das Gesetz trat nach Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 8 / 2026 vom 11.02.2026 am 12.02.2026 in Kraft und bezieht sich unmittelbar auf die Jahresabschlüsse der Jahre 2025 und danach, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes noch nicht aufgestellt sein mussten.
Die Begründung zum Gesetzentwurf für ein Kommunales Flexibilisierungsgesetz (KommFlexG) vom 05.09.2025 führt aus (Landtags-Drucksache 21/2623, Satz 1):
„Die hessischen Kommunen sind als Adressaten vieler gesetzlicher und verordnungsrechtlicher Regelungen auf Landesebene in besonderer Weise von Bürokratie und Verfahrensvorgaben betroffen. Die Kommunen nehmen in eigener Verantwortung Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung wahr und stellen als untere Verwaltungsebene zentrale Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen vor Ort bereit. Die kommunalen Spitzenverbände fordern schon lange merkliche Entlastungen durch Entbürokratisierung und Standardabbau. Ergänzend zum ersten Bürokratieabbaugesetz bedarf es weiterer gezielter Entlastungen für die kommunalen Ebene.“
Zum Rechenschaftsbericht führt die angegebene Gesetzesbegründung auf Seite 12 aus, dass bei kleineren Kommunen davon auszugehen ist, dass die Jahresabschlüsse weniger komplex und umfangreich sind und insofern der Erläuterungsbedarf weniger relevant ist.
Für Jahresabschlüsse der Jahre 2024 und davor ist nach Auffassung des Hessischen Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz (HMdI9 vom 01.07.2026 ein Beschluss der Gemeindevertretung erforderlich, dass die Gemeinde auf die Erstellung eines Rechenschaftsberichts für ein Haushaltsjahr vor 2025 verzichtet. Die Gemeindevertretung wird gebeten, in diesem Sinne zu beschließen.
Dieser Erlass gilt für kommunale Jahresabschlüsse, jedoch nicht für Prüfungsberichte nach dem Eigenbetriebsgesetz – somit für die Gemeindewerke. Hier ist kein Rechenschaftsbericht, sondern ein Lagebericht vorzulegen. Die Regelung erfolgt nach dem Eigenbetriebsgesetz (EigB) in Verbindung mit dem HGB.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 11. August 2026 mit 7 Ja-Stimmen (einstimmig) abgestimmt.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung stimmt einem Verzicht auf die Erstellung von Rechenschaftsberichten für die Jahresabschlüsse 2021 bis 2024 bei der Gemeinde Kirchheim zu.
Abstimmung: 17 Ja-Stimmen (einstimmig)
| 11. | Satzungsänderungen im Bereich der Kinderbetreuung |
| 11.1. | Satzungsänderung der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen Vorlage: GVE/99/2026 |
Sachverhalt:
Aufgrund der Gründung des Naturkindergartens muss die Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Kirchheim angepasst werden. Insbesondere muss der Wortlaut an den Betrieb mehrerer Einrichtungen angepasst werden. In der Anlage befindet sich der geänderte Entwurf.
Herr Corell ist wieder im Sitzungsraum anwesend.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 11. August 2026 mit 7 Ja-Stimmen (einstimmig) abgestimmt.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Änderung der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Kirchheim in der vorliegenden Fassung.
Abstimmung: 18 Ja-Stimmen (einstimmig)
| 11.2. | Satzungsänderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen Vorlage: GVE/100/2026 |
Sachverhalt:
Die Gebührensatzung ist aufgrund der Gründung des Naturkindergarten ebenso anzupassen, wie die Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Kirchheim. Dies ist insbesondere für eine ordentliche Gebührenabwicklung nötig. Weiterhin muss der Wortlaut an den Betrieb mehrerer Einrichtungen angepasst werden. In der Anlage befindet sich der geänderte Entwurf.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 11. August 2026 mit 7 Ja-Stimmen (einstimmig) abgestimmt.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Änderung der Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Kirchheim über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Kirchheim in der vorliegenden Fassung.
Abstimmung: 18 Ja-Stimmen (einstimmig)
| 12. | Beteiligung am Projekt: Fein- und Umsetzungsplanung für einen Streckenwanderweg Knüll als „Qualitätsweg Wanderbares Deutschland“ Vorlage: GVE/101/2026 |
Sachverhalt:
Ausgangslage und strategische Bedeutung
Die abwechslungsreiche Mittelgebirgslandschaft des Knüll bietet mit Wäldern, Wiesen, Gewässern und einer vielfältigen Kulturlandschaft ein großes Potenzial für Naherholung und Tourismus. Der Naturpark Knüll entwickelt diese auf der Angebotsebene und in Zusammenarbeit mit dem Stadtmarketing Bad Hersfeld und dem Rotkäppchenland als Vermarktungsebene professionell weiter.
Eine hochwertige Wanderinfrastruktur schafft attraktive Naturerlebnisse, fördert Gesundheit, Erholung und gesellschaftliche Teilhabe und stärkt zugleich den sanften Tourismus sowie die regionale Wirtschaft. Sie ergänzt die kulturellen und touristischen Angebote der Region und erhöht die Lebensqualität der Bevölkerung.
Die qualitätsvolle Weiterentwicklung des Wanderns ist im Naturparkplan, in den Lokalen Entwicklungsstrategien der LEADER-Regionen Knüll und Hersfeld-Rotenburg sowie in den Tourismusstrategien des Rotkäppchenlandes, der GrimmHeimat NordHessen und des Landes Hessen verankert. Auch das Wanderforum des Landkreises Hersfeld-Rotenburg im März 2026 zeigte das große regionale Interesse an einer gemeinsamen Weiterentwicklung der Wanderangebote.
Damit bestehen eine klare strategische Ausrichtung und ein breiter politischer Wille, den Wandertourismus in der Region weiter auszubauen.
Das Vorhaben
Die 20 Premiumwander- und Premiumspazierwanderwege im Naturpark Knüll wurden Ende 2025 erneut zertifiziert und werden erfolgreich unter der Marke „Fabelwege“ vermarktet.
Als Ergänzung soll ein mehrtägiger Streckenwanderweg durch den Naturpark Knüll entwickelt werden. Die bereits vorgeprüfte Route verbindet die Kreisstädte Homberg (Efze) und Bad Hersfeld und berücksichtigt attraktive Landschaftsräume sowie vorhandene Einkehr- und Übernachtungsmöglichkeiten.
Die beiden Städte verfügen über gute ÖPNV- und Straßenverkehrsanbindungen und eignen sich daher besonders als Start- und Endpunkte. Zugleich eröffnet das Vorhaben neue Möglichkeiten für eine stärkere Zusammenarbeit zwischen dem Stadtmarketing Bad Hersfeld, dem Tourismusservice Rotkäppchenland und dem Naturpark Knüll.
Vorarbeiten und vorgesehene Route
Auf Grundlage einer 2024 vom Zweckverband Knüllgebiet beauftragten Studie wurde die mögliche Streckenführung gemeinsam mit Wandervereinen und weiteren regionalen Akteuren weiterentwickelt.
Vorgesehen sind:
Der geplante Verlauf führt durch den Naturpark Knüll über die Kommunen:
| - | Homberg (Efze) – Knüllwald – Neuenstein – Oberaula – Kirchheim – Bad Hersfeld |
Finanzielle Auswirkungen
Schritt 1: Fein- und Umsetzungsplanung
Der Zweckverband Knüllgebiet hat eine Leistungsbeschreibung erstellt und Angebote eingeholt. Für die Fein- und Umsetzungsplanung entstehen voraussichtlich Bruttokosten in Höhe von 28.000 Euro.
Die Kosten sollen auf die beteiligten Kommunen und den Zweckverband Knüllgebiet umgelegt werden.
Vorgeschlagene Kostenverteilung:
| Stadt Bad Hersfeld: | 5.500 Euro |
| Stadt Homberg (Efze): | 5.500 Euro |
| Gemeinde Kirchheim: | 3.750 Euro |
| Gemeinde Knüllwald: | 3.750 Euro |
| Gemeinde Neuenstein: | 3.750 Euro |
| Gemeinde Oberaula: | 3.750 Euro |
| Zweckverband Knüllgebiet: | 2.000 Euro |
Schritt 2: Umsetzung
Für die bauliche und infrastrukturelle Umsetzung, insbesondere für erforderliche Maßnahmen an bestehenden Wegen, die Beschilderung, Informationselemente, Möblierung und Erstzertifizierung, will der Zweckverband Knüllgebiet im Falle der Zustimmung im Jahr 2027 LEADER-Fördermittel (80 % Förderung möglich) beantragen. Die Umsetzung könnte in den Jahren 2027 und 2028 erfolgen. Eine Kostenschätzung wird den beteiligten Kommunen rechtzeitig im Jahr 2026 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Wie bei den Fabelwegen auch, wird die Kommune für die Wegepflege und Verkehrssicherung zuständig sein. Da ein großer Teil des Streckenverlaufs auf bestehenden Wegen liegt, ist dies dort bereits gängige Praxis. Für die ergänzenden Strecken wird sich der Naturpark gemeinsam mit den Kommunen, ebenfalls wie auf den Fabelwegen, um die Organisation der Wegepatenschaften kümmern.
Rechtslage:
Die Gemeinde Kirchheim befindet sich gem. § 99 HGO in der vorläufigen Haushaltsführung.
Die Gemeinde darf
1.
die Ausgaben leisten, zu deren Leistung sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind,
2.
insbesondere Bauten, Beschaffungen und sonstige Leistungen des Vermögenshaushalts fortsetzen, für die im Haushaltsplan eines Vorjahres Beträge vorgesehen waren,
3.
die Steuern, deren Sätze für jedes Haushaltsjahr festzusetzen sind, nach den Sätzen des Vorjahres erheben,
4.
Kredite umschulden.
Reichen die Deckungsmittel für die Fortsetzung der Bauten, der Beschaffungen und der sonstigen Leistungen des Vermögenshaushalts nach Abs. 1 Nr. 1 nicht aus, so darf die Gemeinde Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen bis zu einem Viertel der in der Haushaltssatzung des Vorjahres festgesetzten Kredite aufnehmen.
Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
Begründung, warum die Maßnahme trotz „vorläufiger Haushaltsführung“ umgesetzt werden soll / muss:
Die Kosten belasten folgende Kostenstelle / Kostenstellen:
| Haushaltsjahr | Kostenstelle | Kostenstellenbezeichnung | Betrag |
| 2026 | 125410102 | Radwege | 3.750,00 € |
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 11. August 2026 mit 7 Ja-Stimmen (einstimmig) abgestimmt.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kirchheim beschließt die Teilnahme am Projekt „Fein- und Umsetzungsplanung für einen Streckenwanderweg Knüll als „Qualitätsweg Wanderbares Deutschland“. Projektträger ist der Zweckverband Knüllgebiet.
Abstimmung: 18 Ja-Stimmen (einstimmig)
| 13. | Anträge und Anfragen vom 04.08.2026 Vorlage: GVE/102/2026 |
| 13.1. | Anträge der UHLK-Fraktion vom 04.08.2026 Vorlage: GVE/103/2026 |
| 13.1.1. | Antrag zur gesetzlichen Verpflichtung zur Verkehrssicherung der gemeindlichen Radwege Vorlage: GVE/104/2026 |
Sachverhalt:
Die Gemeinde trägt im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Verantwortung für die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht auf den von ihr zu unterhaltenden Radwegen (§9,10 HStrG). Um Gefahren für Radfahrerinnen und Radfahrer frühzeitig zu erkennen und zu beseitigen, ist eine umfassende Überprüfung aller relevanten Radwege im Gemeindegebiet erforderlich. Insbesondere der Bahnradweg zwischen Wahlshausen und Heddersdorf weist derzeit teils erhebliche Mängel auf, die aus unserer Sicht behoben werden sollten.
Neben der Erhöhung der Verkehrssicherheit dient die Überprüfung auch der rechtlichen Absicherung der Gemeinde. Werden Mängel rechtzeitig erkannt, dokumentiert und beseitigt beziehungsweise an den jeweils zuständigen Straßenbaulastträger gemeldet, kann die Gemeinde ihrer Verkehrssicherungspflicht nachweislich nachkommen und ihr Haftungsrisiko im Schadensfall deutlich reduzieren.
Die regelmäßige Kontrolle und Dokumentation der Radwege stellt somit einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit der Verkehrsteilnehmer sowie zur Vermeidung von Haftungsansprüchen gegenüber der Gemeinde dar.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 11. August 2026 mit 7 Ja-Stimmen (einstimmig) abgestimmt.
Beschluss:
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die Radwege, die durch das Gebiet der Gemeinde Kirchheim führen oder für die die Gemeinde verkehrssicherungspflichtig ist, auf ihren ordnungsgemäßen und verkehrssicheren Zustand zu überprüfen und zu dokumentieren. Für den Haushalt 2027 sind die nötigen Mittel für die Beseitigung der wesentlichen Schäden zur Verfügung zu stellen.
Sofern andere Straßenbaulastträger oder Eigentümer verantwortlich sind, sind diese unverzüglich über die festgestellten Mängel zu informieren und zur Beseitigung aufzufordern.
Abstimmung: 18 Ja-Stimmen (einstimmig)
| 13.2. | Anfragen der UHLK-Fraktion vom 04.08.2026 Vorlage: GVE/105/2026 |
| 13.2.1. | Anfrage geplante Sanierungs- und Ausbaumaßnahmen an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen im Gemeindegebiet Kirchheim |
Sachverhalt:
Die Verkehrsinfrastruktur ist ein Bestandteil der Daseinsvorsorge und hat Einfluss auf die Verkehrssicherheit, die Erreichbarkeit der Ortsteile sowie die wirtschaftliche Entwicklung unserer Gemeinde. Vor diesem Hintergrund bitten wir um Beantwortung der folgenden
Fragen:
| 1. | Welche Sanierungs-, Erhaltungs-, Ausbau- oder Erneuerungsmaßnahmen an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen im Gemeindegebiet Kirchheim sind dem Gemeindevorstand für die Jahre 2026 und 2027 bekannt? | |
| 2. | Liegt dem Gemeindevorstand eine Prioritäten-, Investitions- oder Maßnahmenliste von Hessen Mobil oder dem Landkreis Hersfeld-Rotenburg über geplante Straßenbaumaßnahmen im Gemeindegebiet Kirchheim vor? | |
| Falls ja, wird um Vorlage beziehungsweise Darstellung dieser Übersicht gebeten. | |
| 3. | Welcher aktuelle Sachstand liegt hinsichtlich einer Sanierung der Kreisstraße zwischen Goßmannsrode und Reckerode vor? | |
| - | Wurde der Straßenzustand durch den Landkreis bewertet? |
| - | Ist eine Aufnahme in ein Sanierungsprogramm vorgesehen? |
| - | Falls nein, aus welchen Gründen? |
| 4. | Welcher aktuelle Sachstand liegt hinsichtlich einer Sanierung der Straßenverbindung zwischen Goßmannsrode und Rotterterode vor? | |
| - | Bestehen konkrete Planungen oder Priorisierungen? |
| - | Wurden hierzu bereits Gespräche mit dem zuständigen Straßenbaulastträger geführt? |
| - | Wenn ja, mit welchem Ergebnis? |
| 5. | Welcher Sachstand ist dem Gemeindevorstand hinsichtlich der geplanten Baumaßnahmen und der angekündigten Sperrung der Bundesstraße 454 im Bereich Heddersdorf bekannt? | |
| Insbesondere wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: | |
| - | Wann soll die Maßnahme nach derzeitigem Kenntnisstand beginnen? |
| - | Wie lange ist die Sperrung vorgesehen? |
| - | Welche Umleitungsstrecken sind geplant? |
| - | Welche Auswirkungen werden auf das Verkehrsaufkommen innerhalb der Gemeinde |
| Kirchheim erwartet? | |
| - | Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um die Belastungen für die betroffenen Ortsteile möglichst gering zu halten? |
| 6. | Wurde die Gemeinde Kirchheim im Vorfeld dieser Maßnahmen durch Hessen Mobil oder den Landkreis beteiligt oder informiert? | |
| Falls ja: | |
| - | wann, |
| - | in welcher Form und |
| - | welche Anregungen oder Stellungnahmen hat die Gemeinde abgegeben? |
| 7. | Welche weiteren Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen im Gemeindegebiet bewertet der Gemeindevorstand als sanierungsbedürftig? | |
| 8. | Welche Straßen im Gemeindegebiet hat der Gemeindevorstand in den vergangenen fünf Jahren gegenüber Hessen Mobil, dem Landkreis Hersfeld-Rotenburg oder sonstigen zuständigen Straßenbaulastträgern als sanierungs- oder ausbaubedürftig gemeldet oder für eine Aufnahme in ein Bauprogramm vorgeschlagen? | |
| Bitte geben Sie hierzu an: | |
| - | um welche Straßen oder Straßenabschnitte es sich handelt, |
| - | wann die jeweilige Meldung erfolgt ist, |
| - | welche Mängel festgestellt wurden, |
| - | welche Rückmeldungen der zuständigen Behörden erfolgt sind und |
| - | welche Maßnahmen aus Sicht des Gemeindevorstandes derzeit die höchste Priorität besitzen. |
| 9. | Hat der Gemeindevorstand in den vergangenen drei Jahren Gespräche mit Hessen Mobil oder dem Landkreis Hersfeld-Rotenburg über die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur im Gemeindegebiet geführt? | |
| Falls ja, wird um Darstellung der wesentlichen Inhalte und Ergebnisse gebeten. | ||
Begründung:
Die Unterhaltung und der bedarfsgerechte Ausbau der Verkehrsinfrastruktur sind von erheblicher Bedeutung für die Verkehrssicherheit, die Erreichbarkeit der Ortsteile sowie für die Leistungsfähigkeit des Wirtschafts-, Liefer- und Rettungsverkehrs.
Insbesondere die Straßenverbindungen zwischen Goßmannsrode und Reckerode sowie zwischen Goßmannsrode und Rotterterode weisen nach Wahrnehmung vieler Bürgerinnen und Bürger einen erheblichen Sanierungsbedarf auf.
Gleichzeitig besteht ein berechtigtes Interesse der Gemeindevertretung zu erfahren, welche Maßnahmen von den zuständigen Straßenbaulastträgern in den kommenden Jahren vorgesehen sind und welche Prioritäten hierbei gesetzt werden.
Darüber hinaus ist die angekündigte Baumaßnahme im Bereich der Bundesstraße 454 bei Heddersdorf von besonderer Bedeutung, da eine Sperrung erhebliche Auswirkungen für die Bürgerinnen und Bürger der Dörfer Willingshain, Gersdorf, Frielingen und Heddersdorf hat.
Die Gemeindevertretung sollte daher frühzeitig über den aktuellen Planungsstand, den zeitlichen Ablauf sowie die vorgesehenen Umleitungsmaßnahmen informiert werden. Eine Sperrung dieser wichtigen Verkehrsader für einen Zeitraum von ca. 6 Monaten wie vom Bürgermeister auf unserer Fraktionssitzung in Goßmannsrode mitgeteilt, ist aus unserer Sicht nicht in Ordnung. Wir stellen uns an dieser Stelle die Frage, wie die Umleitung für die Schulbusse für diesen langen Zeitraum geregelt werden soll. Zudem ist die B454 seit der Inbetriebnahme der A49 im Falle eines Staus als Umleitungsstrecke auch mit Schwerverkehr stark frequentiert. Für viele Bürger ist es zudem der tägliche Weg zur Arbeit.
Ebenso ist von Interesse, welche Straßen der Gemeindevorstand gegenüber Hessen Mobil oder dem Landkreis bereits als sanierungsbedürftig gemeldet hat und mit welchem Ergebnis diese Meldungen behandelt wurden. Nur so kann die Gemeindevertretung beurteilen, ob die Interessen der Gemeinde gegenüber den zuständigen Straßenbaulastträgern ausreichend vertreten werden und an welchen Stellen weiterer Handlungsbedarf besteht. Die Beantwortung dieser Anfrage dient der transparenten Information der Gemeindevertretung und der Öffentlichkeit über die zukünftige Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur im Gemeindegebiet Kirchheim.
Antworten:
Zu 1:
(Hessen Mobil)
Von Hessen Mobil ist für das Jahr 2027 die Sanierung der Unterführung des Kisselbaches in Heddersdorf vorgesehen. Die Maßnahme wird voraussichtlich im Frühling 2027 beginnen und bis zum Jahresende andauern. Das Projekt befindet sich derzeit noch in der Bauvorbereitung. Daher kann ich Ihnen zum Bauablauf leider noch keine weiteren Informationen zur Verfügung stellen.
Derzeit sind keine weiteren Baumaßnahmen im Jahr 2027 im Gemeindegebiet Kirchheim vorgesehen. Arbeiten der Straßenmeistereien sind hierbei nicht berücksichtigt.
Das Bauprogramm für 2027 im Landkreis Hersfeld-Rotenburg wird Hessen Mobil wieder Anfang 2027 den Bürgermeistern vorstellen (SG PÖA Mail vom 12.08.2026).
(Landkreis Hersfeld-Rotenburg)
Seit 2019 ist der Landkreis mit Hessen Mobil auf der einen und die Gemeinde Kirchheim auf der anderen Seite in Abstimmung und Vorbereitung, um die OD Rotterterode auszubauen. Aus verschiedensten Abstimmungsgründen haben bis heute noch keine Bauarbeiten begonnen. Da hier noch verschiedene Punkte abgearbeitet werden müssen und die Förderzusagen für Landkreis und Gemeinde ausstehen, gehen der Landkreis von einer Umsetzung in 2029 aus.
Sämtliche Kreisstraßen werden sowohl in Bau- als auch in Unterhaltungsangelegenheiten von Hessen Mobil betreut. Der Landkreis arbeitet ein Projekt nach dem anderen ab. In der OD Rotterterode drohte die Vollsperrung der OD, wenn nicht gehandelt worden wäre. Wenn der Ausbau der OD abgeschlossen ist, wird die freie Strecke zwischen Rotterterode und Goßmannsrode in Angriff genommen. Das heißt, dass dann Hessen Mobil beauftragt wird, zu prüfen, ob im Bestand gebaut werden kann oder eine Planung vorher laufen muss. Nach Abschluss dieser Maßnahme wird die K36 zwischen Goßmannsrode und Reckerode ausgebaut.
Aus Mail Landkreis vom 11.08.2026 (FD Finanzen):
All das wird von den politischen Gremien begleitet, der Kreistag muss die entsprechenden Mittel bereitstellen, die Förderung durch Hessen Mobil muss beantragt werden, Umleitungsstrecken müssen gefunden und ggfs. ertüchtigt werden. Aufgrund der Ressourcenknappheit wird immer eine Maßnahme nach der anderen in Angriff genommen. Die freien Strecken zwischen Rotterterode und Goßmannsrode bzw. Goßmannsrode und Reckerode sind in keinem guten Zustand. Sie sind aber vergleichsweise gering ausgelastet und werden von Hessen Mobil verkehrssicher gehalten. Wenn wir alle Maßnahmen auf einmal durchführen wollten, müsste auch über eine deutliche Anhebung der Kreisumlage nachgedacht werden. Das wäre sicher nicht im Interesse der Gemeinde Kirchheim.
Zu 2: Siehe Antwort 1.
Zu 3: Siehe Antwort 1.
Zu 4: Siehe Antwort 1.
Zu 5: Siehe Antwort 1.
Dazu folgende Zusatzinformation: Hessen Mobil wird sämtlich betroffene Behörden und Stellen kontaktieren um Stellungnahmen zur geplanten Umleitung einzuholen. Dies betrifft u.a. die Straßenverkehrsbehörden bei den Landkreisen Hef-Rof und Schwalm-Eder, hiesiges Ordnungsamt, NVV, Polizei sowie hiesige Feuerwehr.
Zu 6:
Ja. In 2025 wurde nach hier mitgeteilt, dass die betroffene Brücke durch Hessen Mobil saniert werden muss, da aufgrund des maroden Zustandes der Brücke eine Vollsperrung der Bundesstraße droht. Verschiedene Ortstermine haben stattgefunden, Beteiligung der Gemeinde hauptsächlich wegen dort verlegter, gemeindeeigener Versorgungsleitungen. Eine Akte mit Protokollen etc. liegt hier vor.
Zu 7: Siehe Antwort 1.
Zu 8 und 9:
Die Bürgermeister werden jährlich durch Hessen Mobil und Kreis über geplante Maßnahmen unterrichtet. Wie aus den bisherigen Antworten ersichtlich, liegt die Zuständigkeit zur Durchführung für Maßnahmen beim Kreis bzw. Hessen Mobil.
| 13.2.2. | Anfrage Haushaltsgenehmigung 2026 und Haushaltssicherungskonzept - Stand des aufsichtsbehördlichen Verfahrens |
Sachverhalt:
Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2026 und mit Blick auf die noch ausstehenden Jahresabschlüsse bitten wir um Auskunft zum aktuellen Stand des aufsichtsbehördlichen Verfahrens. Wir bitten den Gemeindevorstand um Beantwortung der folgenden Fragen in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung:
1. Haushaltsgenehmigung 2026 durch die Aufsichtsbehörde
Die Fraktion der UHLK bittet um Mitteilung, ob im Zusammenhang mit dem Haushaltsplan 2026 bereits Kontakt mit der Aufsichtsbehörde (Regierungspräsidium Kassel) bestanden hat und ob von dort schriftliche oder mündliche Stellungnahmen, Hinweise oder Vorabeinschätzungen zur Genehmigungsfähigkeit des Haushalts 2026 vorliegen.
Im Einzelnen bitten wir um Auskunft:
a) Gab es zum Haushalt 2026 bereits Stellungnahmen, Rückfragen oder Hinweise der Aufsichtsbehörde? Wenn ja: Wann erfolgten diese, in welcher Form (schriftlich/mündlich) und mit welchem wesentlichen Inhalt?
b) Hat die Aufsichtsbehörde gegenüber der Gemeinde die Vorlage der ausstehenden Jahresabschlüsse —insbesondere des Jahresabschlusses 2025 —ausdrücklich als Voraussetzung für die Prüfung einer Haushaltsgenehmigung 2026 benannt? Wenn ja: Wann und in welcher Form?
c) Wie schätzt der Gemeindevorstand die Genehmigungsfähigkeit des Haushalts 2026 ein, und mit welchem Zeitplan für die Genehmigung wird gerechnet?
d) Falls noch keine Stellungnahme der Aufsichtsbehörde vorliegt: Ist eine solche angefragt oder angekündigt, und bis wann wird mit einer Rückmeldung gerechnet?
2. Haushaltssicherungskonzept (HSK) — Stand des aufsichtsbehördlichen Verfahrens
Die Fraktion der UHLK bittet um dieselben Auskünfte in Bezug auf das Haushaltssicherungskonzept, das gemäß § 92a HGO bei einem nicht ausgeglichenen Haushalt aufzustellen ist.
Im Einzelnen bitten wir um Auskunft:
a) Gab es zum Haushaltssicherungskonzept bereits Stellungnahmen, Rückfragen oder Hinweise der Aufsichtsbehörde? Wenn ja: Wann erfolgten diese, in welcher Form und mit welchem wesentlichen Inhalt?
b) Hat die Aufsichtsbehörde eine Einschätzung dazu abgegeben, ob das vorgelegte HSK die Anforderungen des § 92a HGO — insbesondere konkrete, quantifizierte Konsolidierungsmaßnahmen und einen verbindlichen Konsolidierungszeitraum — erfüllt?
Wenn ja: mit welchem Ergebnis?
c) Wurden gegenüber der Gemeinde Nachbesserungen am HSK gefordert oder angeregt?
Wenn ja: welche, und wie wird der Gemeindevorstand damit umgehen?
d) Falls noch keine Stellungnahme zum HSK vorliegt: Ist eine solche angefragt oder angekündigt, und bis wann wird mit einer Rückmeldung gerechnet?
Antworten:
Zu 1 a):
Ja. Ich verweise auf die Berichterstattung unter Punkt 4 der heutigen Sitzung.
Zu 1 b), c) d):
Ja. Auch hier verweise ich auf das Schreiben des RP Kassel vom 05.08.2026.
Zu 2 a), b), c), d):
Nein
| 13.2.3. | Anfrage Ausstehende Anfragen und Anträge des früheren Ortsbeirates des Ortsteils Goßmannsrode der Gemeinde Kirchheim |
Sachverhalt:
Diese Anfragen beruhen auf Fragen, die von Teilnehmerinnen und Teilnehmern der öffentlichen Sitzung der Fraktion der UHKL am 3. August 2026 in Goßmannsrode vorgebracht wurden und bereits seit mehreren Monaten unbeantwortet geblieben sind:
1. Anpflanzung von Bäumen für einen Friedwald am Friedhofsgelände
Die Fraktion der UHKL bittet um Mitteilung zum Sachstand des Vorschlags, auf dem neuen, oberen Friedhofsteil (Kleba) 2 bis 3 Bäume für einen Friedwald anzupflanzen, um die herum Urnenbeisetzungen erfolgen können.
Zugleich wird um Auskunft gebeten, ob die Friedhofssatzung Regelungen zu einer Anpflanzung von Bäumen am Friedhofsgelände und zu einzuhaltenden Abständen enthält. Angeregt wird eine Anpflanzung in Rücksprache mit Landschaftsgärtner Tim Kubitza aus Rotterode sowie ein Termin für eine gemeinsame Ortsbesichtigung.
(Erstmals angesprochen: OB-Sitzung vom 17.10.2023 (wiederholt aufgeführt im Protokoll vom 22.09.2025)).
2. Verkleidung des Glockenturms mit Schindeln und Schallern
Die Fraktion der UHKL bittet um Mitteilung zum Sachstand der bereits mehrfach beantragten Maßnahme, den Glockenturm mit Schindeln und Schallern zu verkleiden, sowie um Auskunft, wann mit einer Umsetzung gerechnet werden kann.
(Erstmals angesprochen: OB-Sitzung vom 17.10.2 023 (wiederholt aufgeführt im Protokoll vom 22.09.2025)).
3. Anschaffung eines Monitors statt eines Beamers für das DGH
Die Fraktion der UHKL bittet um Mitteilung, ob es möglich ist einen Monitor für das DGH Gossmannsrode anzuschaffen und die Kosten aus den Restmitteln von „Unser Dorf hat Zukunft" (804,82€) zu übernehmen.
Der Monitor soll nicht dem Fernsehen dienen, sondern der Präsentation bei Veranstaltungen (Ortsbeiratssitzungen, Jahreshauptversammlungen, Dartverein, Diashows bei Geburtstagen). Er ist vielseitiger einsetzbar als ein Beamer und ließe die Anschaffungskosten für einen Beamer durch die Gemeinde entfallen. Nach dem Rundfunkbeitrag-Leitfaden für Kommunen fällt für das DGH kein Rundfunkbeitrag an, da dort kein Arbeitsplatz i.S.d. Vorschrift eingerichtet ist.
Die Fraktion bittet, die vorgebrachten Argumente zu berücksichtigen.
(Beschlossen: OB-Sitzung vom 22.09.2025 (mehrheitlicher Beschluss); erste Anfrage an die Gemeinde per E-Mail vom 27.10.2025, Nachfrage vom 06.01.2026).
Antworten:
Zu 1:
Die Sachbearbeitung Friedhof sowie hiesiges Bauamt stehen im Austausch mit Bewohnern aus Goßmannsrode. Der letzte Ortstermin fand vor ca. 2 Wochen statt. Eine finale Entscheidung (1, 2 oder 3 Bäume) steht noch aus. Der Vorgang ist in aktueller Bearbeitung. Die Friedhofssatzung soll/muss komplett überarbeitet werden, früheste Umsetzung 2027.
Zu 2:
Maßnahme wird von gemeindeeigenen Mitarbeitern durchgeführt. Durch Personalwechsel kam es leider zu Verzögerungen.
Zu 3:
Hier ist im Hause etwas schiefgelaufen. Die Mittel sind wie von Ihnen angegeben (804,82 €) vorhanden und können auch für einen Monitor ausgegeben werden.
Die nächste Sitzung der Gemeindevertretung findet am 24.09.2026 statt.
| Vorsitzender | Schriftführer |
| gez. Stefan Nieding | gez. Marco Liedtke |
| Gemeindevertreter |
|