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Kirchheimer Nachrichten
Ausgabe 37/2025
Vereine und Verbände
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AKTUELLES AUS DER LANDWIRTSCHAFT . . .

Bekämpfung von Ausfallgetreide und Ungräsern und Schnecken kontrollieren

Nach der Ernte Ungräser und Ausfallgetreide durch eine möglichst flache Stoppelbearbeitung (z.B. Strohstriegel, sehr flach grubbern) zum Keimen bringen. Den Aufwuchs zeitnah bearbeiten; wird zu lange gewartet, entsteht eine grüne Brücke, über die virusbeladene Blattläuse Viren weitergeben, oder Schnecken als Nahrungsgrundlage dient. Bei Wurzelunkräutern (Quecke, Winde, Disteln, Schachtelhalm ist eine chemische Bekämpfung (Teilflächen) sinnvoll. Dazu müssen die Ungräser und Unkräuter ausreichend Blattmasse gebildet haben. Schnecken finden z.Zt. nicht die besten Bedingungen vor; nach der Rapssaat dennoch die bekannten Kontrollmaßnahmen durchführen! Empfehlungen zur Herbstbestellung: 9.Sept. Niederaula - altes Forsthaus; 10. Sept. Bebra-Solz - Dorftreff; jeweils 19:30 (Karl-Heinrich Claus, LLH HEF/FD; 0160 90725736)

Pflegeverpflichtung auf Brachflächen

Auf brachliegenden bzw. stillgelegten Acker- oder Dauergrünlandflächen ist das Mulchen oder Mähen in der Zeit vom 01. April bis zum 15. August untersagt. Ab dem 16. August ist eine entsprechende Pflegemaßnahme möglich und mindestens alle 2 Jahre auch vorgeschrieben. Das Mulchen oder Mähen muss dann vor dem 16. November des jeweiligen Jahres erfolgen. Sofern in zwei aufeinanderfolgenden Jahren keine Pflegemaßnahmen durchgeführt werden, verlieren die Flächen ihre Beihilfefähigkeit. Diese Regelungen gelten für alle stillgelegten Flächen, unabhängig ob es sich um Grünland oder Ackerland handelt, jedoch ausdrücklich nicht für mehrjährige Blühflächen im Rahmen von HALM2. Weitere Informationen sind erhältlich im Fachdienst Ländlicher Raum, Friedloser Straße 12, Bad Hersfeld (Tel.: 06621/87-2221).