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Kirchheimer Nachrichten
Ausgabe 38/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Kirchheim

Ersatzbestimmung für ein Mitglied der Gemeindevertretung der Gemeinde Kirchheim

Herr Wolfgang Curth, Breslauer Straße 9, 36275 Kirchheim (Hessen) ist mit Ablauf des 12.09.2023 als Vertreter der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) aus der Gemeindevertretung der Gemeinde Kirchheim durch Verzicht ausgeschieden.

Aufgrund des § 34 Kommunalwahlgesetz (KWG) wird hiermit festgestellt, dass Herr Walter Wiegand, Sonnenblick 25, 36275 Kirchheim (Hessen) als Ersatzperson der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) in die Gemeindevertretung einrückt.

Gegen diese Entscheidung können nach § 27 des Kommunalwahlgesetzes

a)

jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes (Gemeinde Kirchheim)

b)

der Vertreter, dessen Ausscheiden nach § 26 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 zu prüfen ist

c)

die Aufsichtsbehörde

binnen eines Monats nach Bekanntgabe dieser Entscheidung Einspruch erheben, wenn sie die Entscheidung über der Feststellung gemäß § 25 des Kommunalwahlgesetzes für erforderlich halten.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Gemeinde Kirchheim, Herrn Liedtke, 36275 Kirchheim, Hauptstraße 20, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen.

Gemeinde Kirchheim, 18.09.2023

Liedtke, bes. Gemeindewahlleiter

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Kirchheim

Ersatzbestimmung für ein Mitglied der Gemeindevertretung die Gemeinde Kirchheim

Herr Walter Wiegand, Sonnenblick 25, 36275 Kirchheim (Hessen) ist mit Ablauf des 18.09.2023 als Vertreter der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) aus der Gemeindevertretung die Gemeinde Kirchheim durch Verzicht ausgeschieden.

Aufgrund des § 34 Kommunalwahlgesetz (KWG) wird hiermit festgestellt, dass Frau Ingrid Curth, Breslauer Straße 9, 36275 Kirchheim (Hessen) als Ersatzperson der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) in die Gemeindevertretung einrückt.

Gegen diese Entscheidung können nach § 27 des Kommunalwahlgesetzes

a)

jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes (Gemeinde Kirchheim)

b)

der Vertreter, dessen Ausscheiden nach § 26 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 zu prüfen ist

c)

die Aufsichtsbehörde

binnen eines Monats nach Bekanntgabe dieser Entscheidung Einspruch erheben, wenn sie die Entscheidung über der Feststellung gemäß § 25 des Kommunalwahlgesetzes für erforderlich halten.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Gemeinde Kirchheim, Herrn Liedtke, 36275 Kirchheim, Hauptstraße 20, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen.

Gemeinde Kirchheim, 18.09.2023

Liedtke, bes. Gemeindewahlleiter

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Kirchheim

Ersatzbestimmung für ein Mitglied der Gemeindevertretung die Gemeinde Kirchheim

Frau Ingrid Curth, Breslauer Straße 9, 36275 Kirchheim (Hessen) ist mit Ablauf des 18.09.2023 als Vertreter der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) aus der Gemeindevertretung die Gemeinde Kirchheim durch Verzicht ausgeschieden.

Aufgrund des § 34 Kommunalwahlgesetz (KWG) wird hiermit festgestellt, dass Herr Thomas Röth, Am Mühlbach 13, 36275 Kirchheim (Hessen) als Ersatzperson der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) in die Gemeindevertretung einrückt.

Gegen diese Entscheidung können nach § 27 des Kommunalwahlgesetzes

a)

jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes (Gemeinde Kirchheim)

b)

der Vertreter, dessen Ausscheiden nach § 26 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 zu prüfen ist

c)

die Aufsichtsbehörde

binnen eines Monats nach Bekanntgabe dieser Entscheidung Einspruch erheben, wenn sie die Entscheidung über der Feststellung gemäß § 25 des Kommunalwahlgesetzes für erforderlich halten.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Gemeinde Kirchheim, Herrn Liedtke, 36275 Kirchheim, Hauptstraße 20, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen.

Gemeinde Kirchheim, 18.09.2023

Liedtke, bes. Gemeindewahlleiter