Ersatzbestimmung für ein Mitglied des Ortsbeirats Kirchheim der Gemeinde Kirchheim
Herr Wolfgang Curth, Breslauer Straße 9, 36275 Kirchheim (Hessen) ist mit Ablauf des 12.09.2023 als Vertreter der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) aus dem Ortsbeirat Kirchheim der Gemeinde Kirchheim durch Verzicht ausgeschieden.
Aufgrund des § 34 Kommunalwahlgesetz (KWG) wird hiermit festgestellt, dass Herr Andreas Thon, Jahnstraße 7, 36275 Kirchheim (Hessen) als Ersatzperson der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) in den Ortsbeirat einrückt.
Gegen diese Entscheidung können nach § 27 des Kommunalwahlgesetzes
| a) | jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes (Gemeinde Kirchheim) |
| b) | der Vertreter, dessen Ausscheiden nach § 26 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 zu prüfen ist |
| c) | die Aufsichtsbehörde |
binnen eines Monats nach Bekanntgabe dieser Entscheidung Einspruch erheben, wenn sie die Entscheidung über der Feststellung gemäß § 25 des Kommunalwahlgesetzes für erforderlich halten.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Gemeinde Kirchheim, Herrn Liedtke, 36275 Kirchheim, Hauptstraße 20, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen.
Gemeinde Kirchheim, 18.09.2023
Ersatzbestimmung für ein Mitglied des Ortsbeirats Kirchheim der Gemeinde Kirchheim
Herr Andreas Thon, Jahnstraße 7, 36275 Kirchheim (Hessen) ist mit Ablauf des 18.09.2023 als Vertreter der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) aus dem Ortsbeirat Kirchheim die Gemeinde Kirchheim durch Verzicht ausgeschieden.
Aufgrund des § 34 Kommunalwahlgesetz (KWG) wird hiermit festgestellt, dass Frau Ingrid Curth, Breslauer Straße 9, 36275 Kirchheim (Hessen) als Ersatzperson der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) in den Ortsbeirat einrückt.
Gegen diese Entscheidung können nach § 27 des Kommunalwahlgesetzes
| a) | jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes (Gemeinde Kirchheim) |
| b) | der Vertreter, dessen Ausscheiden nach § 26 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 zu prüfen ist |
| c) | die Aufsichtsbehörde |
binnen eines Monats nach Bekanntgabe dieser Entscheidung Einspruch erheben, wenn sie die Entscheidung über der Feststellung gemäß § 25 des Kommunalwahlgesetzes für erforderlich halten.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Gemeinde Kirchheim, Herrn Liedtke, 36275 Kirchheim, Hauptstraße 20, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen.
Gemeinde Kirchheim, 18.09.2023
Ersatzbestimmung für ein Mitglied des Ortsbeirats Kirchheim der Gemeinde Kirchheim
Frau Ingrid Curth, Breslauer Straße 9, 36275 Kirchheim (Hessen) ist mit Ablauf des 18.09.2023 als Vertreter der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) aus dem Ortsbeirat Kirchheim die Gemeinde Kirchheim durch Verzicht ausgeschieden.
Aufgrund des § 34 Kommunalwahlgesetz (KWG) wird hiermit festgestellt, dass Herr Günther Radetzki, Bergstraße 13, 36275 Kirchheim (Hessen) als Ersatzperson der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) in den Ortsbeirat einrückt.
Gegen diese Entscheidung können nach § 27 des Kommunalwahlgesetzes
| a) | jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes (Gemeinde Kirchheim) |
| b) | der Vertreter, dessen Ausscheiden nach § 26 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 zu prüfen ist |
| c) | die Aufsichtsbehörde |
binnen eines Monats nach Bekanntgabe dieser Entscheidung Einspruch erheben, wenn sie die Entscheidung über der Feststellung gemäß § 25 des Kommunalwahlgesetzes für erforderlich halten.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Gemeinde Kirchheim, Herrn Liedtke, 36275 Kirchheim, Hauptstraße 20, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen.
Gemeinde Kirchheim, 18.09.2023